Eine große Zahl von Arbeitnehmern kommt glücklicherweise immer noch in den Genuss einer Bonuszahlung zum Jahresende, dem Weihnachtsgeld. Doch bei einem genauen Blick auf den Lohnzettel wird schnell klar – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt oft nur ein Teil der Sonderzahlung übrig. Und während das Ihre Weihnachtsfreude vielleicht etwas trübt, freut sich das Finanzamt: Denn neben dem direkten Abzug vom Bonus erhöht dieses Extrageld zugleich das gesamte Bruttogehalt und damit den jährlich anfallenden und anrechenbaren Steuersatz des Arbeitnehmers. Doch, das muss nicht sein!