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Studentische Krankenversicherung: einmal befreit – immer befreit

Das Sozialgericht Trier hat mit Urteil vom 16. Februar 2011 entschieden (Az.: S 5 KR 119/10), dass ein privat krankenversicherter Student, der sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung hat befreien lassen, auch nach der Aufnahme eines neuen Studiums in einer anderen Fachrichtung nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann.

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Jetzt laufen sie wieder…

…wurden Sie auch schon aufgefordert, in die private Krankenversicherung zu wechseln? Nein? Macht nichts, es wird Ihnen in den kommenden Wochen sicherlich ein fleissiger Vertriebler über den Weg laufen, der Sie dazu animieren möchte.

Hintergrund ist das GKV-Finanzierungsgesetz. Dies hat sich zur Aufgabe gesetzt, durch Ausgabenbegrenzung und Einnahmenstabilisierung dür ein nachhaltig finanziertes Gesundheitssystem zu sorgen. Folgende Maßnahmen sind dabei geplant:

  • Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten: Einfrieren des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung
  • Einführung eines automatischen Sozialausgleichs aus Steuermittel
  • Pharmaindustrie, Pharmagroßhandel und Apotheken werden zu Einsparungen in die Pflicht genommen
  • Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen auf das Niveau von 2010 für die beiden kommenden Jahre
  • der Zuwachs der Krankenhaus-Ausgaben wird gedeckelt
  • die Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung wird begrenzt

Zu all den mehr oder wenigen beitrags- oder kostenorietierten Punkten hat sich jedoch noch ein kleiner Passus mit eingeschlichen: der Wegfall der 3-jährigen Wechselfrist beim Wechsel von der gesetzlichen (GKV) indie private Krankenversicherung (PKV). Diese von Ulla Schmidt eingeführte Mindestverweildauer in der GKV wurde von Doc Rössler wieder gekippt. So können Sie als Angestellter künftig bereits dann in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAVG) in einem Jahr überschreitet. Die JAVG beträgt im kommenden Jahr 49.500 € (2010: 49.950 €). Als erstmalig Beschäftigter mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenze, kann man sich auch sofort privat krankenversichern. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird zum 01.01.2011 in Kraft treten.

Damit wir uns richtig verstehen: aus unserer Sicht spricht nichts gegen einen Wechsel in die Private Krankenversicherung. Dennoch sollten Sie sich nicht durch Befristungen und Termindruck verrückt machen lassen. Der Wechsel in die PKV sollte gut durchdacht sein, alle Vor- und Nachteile sollten dabei bedacht werden und die Auswahl des Privaten Krankenversicherers sollte besonders gründlich erfolgen. Ein Fehlentscheidung und ein späterer Wechsel des Versicherers können nämlich deutlich mehr kosten, als einige Monatsbeiträge in der GKV.