Die Vermieter unter unseren Mandanten teilen uns immer wieder mit, dass sie bei Mieterwechseln die eine oder andere Überraschung erlebt haben. Viele dieser Überraschungen rühren daher, dass Standardmietverträge genutzt werden, oder dass (teilweise manchmal noch schlimmer) selbst gebastelte Mietverträge genutzt werden, die veraltete oder ungültige Klauseln enthalten.