Im Erbfall ist natürlich erst einmal die Nachricht vom Tod eines lieben Angehörigen zu verdauen. Dazu gibt es zahlreiche Meldepflichten und viel Organisatorisches zu regeln. Und am Ende erbt ggf. auch der Fiskus, die Erbschaftssteuererklärung wird fällig.
Schlagwort: Todesfall
Immer wieder findet sich in Unfallversicherung der Zusatzbaustein Unfalltodversicherung. Diese vermeintlich günstige Absicherung gegen den Todesfall hat einen gewichtigen Nachteil. Der Versicherer zahlt die Leistung nur bei Tod infolge eines Unfalls aus. Tritt der Tod der versicherten Person durch eine andere Ursache ein, leister der Versicherer nicht. Doch für die Hinterbliebenen spielt es in der Regel keine Rolle, aus welchem Grund der Tod eingetreten ist. Wird im Todesfall daher eine Absicherung benötigt, gibt es nur eine richtige Lösung: die Risikolebensversicherung.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 24. Januar 2011 (Az.: 10 U 973/10) entschieden, dass im Falle seines Ablebens eines Versicherten sein geschiedener Ehegatte die Leistungen aus einer privaten Renten- bzw. Lebensversicherung erbt, wenn nach einer Scheidung keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Voraussetzung ist lediglich, dass dieser bei Vertragsabschluss als Begünstigter genannt wurde. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte in der Zwischenzeit erneut geheiratet hat.
Die Familie ist zwar den meisten Menschen das Wichtigste im Leben. Doch ca. 75 Prozent der deutschen Familien fehlt immer noch eine wichtige Risikovorsorge für den Fall, dass ein Versorger stirbt. Das Paradoxe daran: Eigentlich sehen 41 Prozent der Haushalte mit Kindern eine derartige Vorsorge als immens wichtig an, um im Fall der Fälle nicht in finanzielle Nöte zu kommen, wie jetzt eine aktuelle Befragung eines Versicherers zeigte.