Das Amtsgericht (AG) Bremen hat mit Urteil vom 16. Januar 2015 (Az.: 7 C 323/14) entschieden, dass kein Sturmschaden i.S.d. Versicherungsbedingungen einer Teilkaskoversicherung vorliegt, wenn ein Ast eines Baumes einen Tag nach einem schweren Sturm auf ein Fahrzeug stürzt. Das ist selbst dann der Fall, wenn der Ast während des Sturms abgebrochen war und sich in dem Baum verfangen hatte.