Das Finanzgericht (FG) Köln hat mit Urteil vom 23.10.2013 (Az: 4 K 741/11) die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr für Wertpapiergeschäfte für verfassungswidrig erklärt, bei denen bereits am 31.03.1999 die bisher geltende sechsmonatige Spekulationsfrist abgelaufen war.