Im Juli 2014 wurde das Lebensversicherungsreformgesetz verabschiedet. Es soll die Lebensversicherung auch in Zeiten niedriger Zinsen zukunftssicher machen, die Position von Verbrauchern stärken und mehr Transparenz schaffen. Das sollten Sie jetzt dazu wissen.
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Garantiert ins Minus?
Die Zinsen verharren auf historisch niedrigem Niveau. Das trifft auch private Rentenversicherungen. Manche Kritiker prophezeien deshalb deren Ende. Wir erläutern, warum das nicht der Fall ist.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte (sog. Minijobber gem. Sozialgesetzbuch) können ab dem nächsten Jahr (2013) bis 450 € monatlich verdienen (bis 31.12.2012: 400 €). Dies wurde nun vom Bundestag verabschiedet. Gleichzeitig wird für neue Minijobs die Rentenversicherungspflicht eingeführt. Die Beschäftigten erwerben dadurch Anwartschaften auf die Leistungen der Rentenversicherung.
Männer und Frauen sind doch gleich – zumindest in der Kalkulation neuer Versicherungstarife. Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Versicherer ab Ende 2012 nicht länger nach Geschlecht unterschiedliche Beiträge verlangen dürfen. Bislang haben deutsche Versicherungsunternehmen in vielen Sparten für Männer und Frauen getrennt kalkuliert.
Das Oberlandesgericht Köln hat bereits mit Beschluss vom 29. Oktober 2010 entschieden (Az.: 20 U 100/10), dass Anbieter fondsgebundener Lebensversicherungen nicht dazu verpflichtet sind, ihre Kunden über die Höhe der Abschlusskosten sowie mögliche Kick-back-Zahlungen aufzuklären.