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Jetzt laufen sie wieder…

…wurden Sie auch schon aufgefordert, in die private Krankenversicherung zu wechseln? Nein? Macht nichts, es wird Ihnen in den kommenden Wochen sicherlich ein fleissiger Vertriebler über den Weg laufen, der Sie dazu animieren möchte.

Hintergrund ist das GKV-Finanzierungsgesetz. Dies hat sich zur Aufgabe gesetzt, durch Ausgabenbegrenzung und Einnahmenstabilisierung dür ein nachhaltig finanziertes Gesundheitssystem zu sorgen. Folgende Maßnahmen sind dabei geplant:

  • Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten: Einfrieren des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung
  • Einführung eines automatischen Sozialausgleichs aus Steuermittel
  • Pharmaindustrie, Pharmagroßhandel und Apotheken werden zu Einsparungen in die Pflicht genommen
  • Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen auf das Niveau von 2010 für die beiden kommenden Jahre
  • der Zuwachs der Krankenhaus-Ausgaben wird gedeckelt
  • die Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung wird begrenzt

Zu all den mehr oder wenigen beitrags- oder kostenorietierten Punkten hat sich jedoch noch ein kleiner Passus mit eingeschlichen: der Wegfall der 3-jährigen Wechselfrist beim Wechsel von der gesetzlichen (GKV) indie private Krankenversicherung (PKV). Diese von Ulla Schmidt eingeführte Mindestverweildauer in der GKV wurde von Doc Rössler wieder gekippt. So können Sie als Angestellter künftig bereits dann in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAVG) in einem Jahr überschreitet. Die JAVG beträgt im kommenden Jahr 49.500 € (2010: 49.950 €). Als erstmalig Beschäftigter mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenze, kann man sich auch sofort privat krankenversichern. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird zum 01.01.2011 in Kraft treten.

Damit wir uns richtig verstehen: aus unserer Sicht spricht nichts gegen einen Wechsel in die Private Krankenversicherung. Dennoch sollten Sie sich nicht durch Befristungen und Termindruck verrückt machen lassen. Der Wechsel in die PKV sollte gut durchdacht sein, alle Vor- und Nachteile sollten dabei bedacht werden und die Auswahl des Privaten Krankenversicherers sollte besonders gründlich erfolgen. Ein Fehlentscheidung und ein späterer Wechsel des Versicherers können nämlich deutlich mehr kosten, als einige Monatsbeiträge in der GKV.

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Die nächste Gesundheitsreform steht vor der Tür

Drastische Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur und der medizinisch technische Fortschritt stellen das Gesundheitswesen auf eine harte Probe. Schon mehrere Reformen hatten vor allem ein Ziel: die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenkassen zu sichern. Jetzt steht die nächste vor der Tür.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler legte im August den Gesetzentwurf für eine Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Sie soll am
1. Januar 2011 in Kraft treten und sieht eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,6% auf 15,5% vor. Davon müssen die Versicherten 8,2% und die Arbeitgeber 7,3%-
Punkte übernehmen. Damit wird der Beitragssatz wieder auf gleicher Höhe liegen wie bei Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009. Aber seit 2009 hat sich einiges getan – viele Krankenkassen erheben mittlerweile einen Zusatzbeitrag, weil sie mit ihrem zugewiesenen Etat nicht auskommen. Nach den aktuellen Plänen sollen die gesetzlichen Kassen ab 2011 den Zusatzbeitrag sogar frei festlegen können; bislang ist er auf maximal ein Prozent vom Einkommen begrenzt.

Wenn diese Erhöhung realisiert ist, sollen Arbeitgeber vor weiter steigenden Kosten geschützt werden, indem ihr Beitragssatz per Gesetz festgeschrieben wird. Ob höherer Beitrag, oder Kopfpauschale – zusätzliche Lasten müssen nach diesen Plänen vor allem die Versicherten schultern.

Damit noch nicht genug: Zusatzangebote und Wahltarife der GKV werden nach den Vorstellungen der schwarz-gelben Regierungskoalition deutlich eingeschränkt. Gutverdienende Mitglieder könnten dann nicht länger Sonderleistungen wie homöopathische Therapien, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarzt-Behandlungen als Zusatzleistungen bei ihrer Krankenkasse absichern. Auch das Angebot von Auslandskrankenversicherungen soll künftig allein der privaten Krankenversicherung (PKV) vorbehalten sein.

Wer aufgrund dieser und weiterer Unterschiede zwischen GKV und PKV in die private wechseln möchte, soll es dafür in Zukunft leichter haben. Interessenten müssen statt drei Jahre nur noch seit mindestens 12 Monaten oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen (2010 monatlich 4.162,50 Euro). Über alle Neuregelungen wird das Bundeskabinett im Herbst entscheiden.

Kein Wunder also, dass jeder dritte gesetzlich Versicherte gern zu einer privaten Krankenversicherung wechseln würde, wie eine Forsa-Umfrage im Frühjahr 2010 ergeben hat. Wer mit diesem Gedanken spielt, muss Tarife und Leistungen sorgfältig vergleichen, denn die unterscheiden sich gerade in der PKV stark. Die Kündigungsfrist der GKV beträgt zwei Monate. Innerhalb dieser Frist muss der Versicherte seiner alten Krankenkasse nachweisen, dass er anderweitig versichert ist. Nur dann darf diese seine Kündigung akzeptieren. Klingt kompliziert? Als Ihr Versicherungs- und Finanzmakler informieren wir Sie über alles, was Sie wissen sollten.

Ich will wechseln!