Wenn man sich als Kunde auf den Weg macht, eine geeignete Rechtsschutzversicherung zu finden, wird man mit einer Vielzahl von Bedingungen und Tarifmerkmalen konfrontiert, deren Bedeutung für die Praxis vielen Versicherten oft nicht klar ist. Wir schaffen an dieser Stelle Klarheit, welche Kriterien für eine erfolgreiche Produktauswahl zu Grunde gelegt werden sollten.
Schlagwort: Rechtsschutz
Viele Paare planen ihre Hochzeit oder Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft mit großem Aufwand. Dabei vergessen sie oft, auch für die Zeit danach rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten sollten.
Das Landgericht Coburg hat mit Urteil vom 11. November 2011 entschieden (Az.: 21 O 489/11), dass Auseinandersetzungen eines Beschäftigten mit seinem Arbeitgeber wegen der Vergütung der Verwertung einer Erfindung im Rahmen des Arbeitnehmer-Rechtsschutzes eines Rechtsschutz-Versicherungsvertrages nicht mitversichert sind.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat auf dem 63. Deutschen Anwaltstag am 14.-16. Juni 2012 in München angekündigt, dass Anwälte und Gerichte bald teurer werden. Der Gesetzentwurf zur Kosten-Rechtsmodernisierung soll noch in diesem Sommer veröffentlicht werden. Gegenüber dem Handelsblatt sagte die Ministerin, dass die Anwaltshonorare um fast 11 % angehoben werden sollen. Gleichzeitig fordern die Länder eine Erhöhung der Gerichtsgebühren von fast 20 %.
Immer wieder gehen spektakuläre Fälle durch die Medien, bei denen prominenten Managern strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird. Doch auch Führungskräfte kleiner und mittelständischer Unternehmen kann es treffen. Dass seit einigen Jahren auch mittelständische Unternehmer, Gewerbetreibende und sogar Handwerksbetriebe ins Visier der Strafverfolger geraten, ist laut Severin Moser, Vorstand der Allianz Deutschland AG, vor allem eine Folge neuer Gesetze und verschärfter Haftungsregelungen.
Die Rechtsschutz-Sorglos-Familie der Concordia hat Zuwachs bekommen! Seit dem 01. Oktober 2011 bietet die Concordia den Sorglos-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre an. Ab 55 Jahren kann der Sorglos-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre vereinbart werden, der umfassenden Versicherungsschutz beim Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Wohnungs-Rechtsschutz bietet.
Die Deutschen gelten als streitsüchtig. Mancher zerre seinen Nachbarn schon mit Kleinigkeiten vor Gericht. Doch mancher Streit ist wesentlich ernster – und kostet neben Nerven auch viel Geld, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 13. Oktober 2009 entschieden, dass ein Versicherter keinen Anspruch auf Leistungen gegen seinen Arbeits-Rechtsschutz-Versicherer hat, die Kosten einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zu übernehmen (Az.: 33 C 8632/09), wenn er einen Kollegen auf das Übelste beleidigt und deswegen gekündigt werden soll. Das gilt selbst dann, wenn es in dem an-schließenden Kündigungsschutz-Prozess zu einer gütlichen Einigung kommt und der Versicherte seinen Arbeitsplatz behalten darf.
Der Kläger war bei der Beklagten unter Einschluss des Arbeitnehmer-Rechtsschutzes privat-rechtsschutzversichert. Im Oktober 2008 kam es zwischen ihm und einem Kollegen zu einer Auseinandersetzung. Dabei bezeichnete der Kläger seinen Kollegen u.a. groben Beleidigungen als „glatzköpfiger Idiot“ und als „Arschloch“.
Diesen Vorfall nahm der Arbeitgeber des Klägers zum Anlass, ihn wegen grober Beleidigung seines Kollegen zu entlassen. Daraufhin beauftragte der Kläger einen Rechtsanwalt, welcher der Kündigung widersprach. Er bat gleichzeitig seinen Rechtsschutz-Versicherer um eine Deckungszusage. Diese Zusage wurde zwar erteilt, jedoch verbunden mit dem Hinweis, dass im Falle einer vorsätzlich begangenen Straftat kein Versicherungsschutz bestehen würde. Die Kündigungsschutzklage endete mit einem Vergleich, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vorsah.
Der Rechtsschutz-Versicherer verweigerte allerdings nach Akteneinsicht die Leistungsübernahme, da die gegen den Kläger erhobenen Vorwürfe, seinen Kollegen auf das Übelste beleidigt zu haben, im Laufe des Prozesses bestätigt wurden.
Der Versicherer machte in seiner gegen den Rechtsschutz-Versicherer gerichteten Klage geltend, sich lediglich gegen eine unberechtigte Kündigung zur Wehr gesetzt zu haben. Er sei außerdem nicht wegen der Beleidigungen verurteilt worden. Der Versicherer sei daher nicht von seiner Leistung frei.
Das Düsseldorfer Amtsgericht beurteilte das anders und wies die Deckungsklage als unbegründet zurück. Nach dem Ergebnis des Arbeitsrechts-Prozesses ist es unstreitig, dass sich der Kläger einer Beleidigung gegenüber seinem Kollegen schuldig gemacht hat. Er hat damit den Straftatbestand von § 185 StGB erfüllt. Wegen der Art der von dem Kläger gewählten Formulierungen musste er von deren beleidigender Wirkung wissen. Anlass für die Kündigung war daher eine vorsätzliche Straftat. Der Rechtsschutz-Versicherer war folglich nicht dazu verpflichtet, die Kosten des Kündigungsschutz-Prozesses zu übernehmen.
Es ändert nichts daran, dass der Kläger strafrechtlich nicht verfolgt wurde und wegen des Vergleichs seinen Arbeitsplatz behalten durfte. Denn er war durch sein strafrechtlich relevantes Verhalten Auslöser der an-schließenden rechtlichen Auseinandersetzung. Die Gemeinschaft der Versicherten übernimmt kein vom Versicherten selbst geschaffenes Risiko.