Ein Beitrag von Achim Küssner, Geschäftsführer der Schroder Investment Management GmbH

Ein Beitrag von Achim Küssner, Geschäftsführer der Schroder Investment Management GmbH
Unter diesem Titel meldete die Tagesschau zeitlich etwas ungünstig am 27. Dezember 2012, dass die Deutschen jährlich 16 Milliarden € vernichten, weil Altersvorsorgeverträge vorzeitig gekündigt werden. Das Strohfeuer der öffentlichen Aufregung ist vorbei. Daher wird es Zeit für uns, dieses Thema mal genauer zu beleuchten.
Auf Fachebene wird schon länger darüber diskutiert, dass Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlagen falsche Anreize setzen und viele Fehlentwicklungen in der Vergangenheit mit begünstigt haben. Zumindest solange diese Honorierung verdeckt erfolgt, ist es tatsächlich fraglich, ob die Beratung und der Verkauf von Finanzprodukten immer im Sinne des Kunden erfolgt ist, oder ob die Provisionen nicht dazu geführt haben, dass Banken und andere Vermittler die Produkte empfehlen, mit denen Sie am meisten verdienen. Nun hat die Diskussion auch die parlamentarische Öffentlichkeit erreicht.
Noch gilt in Deutschland grundsätzlich das Provisionsabgabeverbot für Versicherungen („Provisionsabgabeverbot“) – als einzigem Land in der EU. Das Verbot ist eine auf § 81 Absatz 2 VAG beruhende Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Danach kann die Aufsichtsbehörde „allgemein oder für einzelne Versicherungszweige den Versicherungsunternehmen und Vermittlern von Versicherungsverträgen untersagen, dem Versicherungsnehmer in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren“.
Der zweite Teil unserer Serie beschäftigt sich mit der europäischen Situation und möglichen Auswirkungen auf Regulierungsmaßnahmen in Deutschland. Dazu wird ein Blick auf andere EU-Staaten geworfen und geplante EU-weite Vorgaben beleuchtet, die möglicherweise analog der EU-Vermittlerrichtlinie auch in deutsches Recht umgesetzt werden könnten.
In Reaktion auf die Finanzkrise, kritische Medienberichte und infolge anhaltender Diskussion über eine provisionsorientierte Vermittlung in der Versicherungsbranche sind viele Verbraucher verunsichert. Dazu kommen einfachere Vergleichsmöglichkeiten sowie umfassende Informationen, Empfehlungen oder Kritiken in Foren und Chats auf zahlreichen Internetportalen. Kunden werden kritischer und schauen auch bei den Kosten für ihre Versicherungen genauer hin.
Honorar oder Provision oder ein Hybridmodell für die Beratungsvergütung? Die Zukunft von Maklern und Vermittlern von Finanzdienstleistungen steht unter dem Aspekt “Vergütung” möglicherweise an einem Scheideweg. Und damit kann sich in Anlehnung an Shakespeares Hamlet für einige auch die Frage von Sein oder Nichtsein stellen. Uns freut diese Entwicklung – denn wir haben uns schon frühzeitig auf eine kundenorientierte Beratung eingestellt.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat das Provisionsabgabeverbot aufgehoben, nachdem ein unabhängiger Versicherungsvermittler geklagt hatte, der die Vermittlungsprovision für Lebensversicherungen zum überwiegenden Teil an seine Kunden weitergegeben hat.
Das Oberlandesgericht Köln hat bereits mit Beschluss vom 29. Oktober 2010 entschieden (Az.: 20 U 100/10), dass Anbieter fondsgebundener Lebensversicherungen nicht dazu verpflichtet sind, ihre Kunden über die Höhe der Abschlusskosten sowie mögliche Kick-back-Zahlungen aufzuklären.
Unter dem klangvollen Titel Finanzberatung für Studenten: Geist ist Geld schrieb Svetlana Kerschner in Das Investment einen lesenswerten Artikel über die akademische Ausrichtung diverser Finanzvertriebe. Acht Tage später veröffentlichte Spiegel online den Artikel wortgleich allerdings mit einer etwas offensiveren Headline unter „Wie sich Finanzberater auf Studenten stürzen“. Doch die bei Lektüre des Artikels sofort aufkeimende Frage, warum Finanzberater das tun, wurde nicht gestellt und schon gar nicht beantwortet.
Die Hamburg-Mannheimer lädt Ihre 100 Top-Handelsvertreter in die Budapester Gellert-Therme. Dort wird feucht-fröhlich gefeiert. 20 Prostituierte sind in der historisch-feuchten Location mit von der Partie. Darüber berichten jüngst diverse Medien, Tageszeitungen und sogar Fachmagazine. Wir haben eine kleine Auswahl zur Verfügung gestellt:
In einem interessanten Artikel in der ZEIT Nr. 5 / 2011 berichtet Nadine Oberhuber, dass Geldanlager vor Gericht meist unterlegen sind, wenn Sie auf Schadensersatz oder Rückabwicklung klagen, weil Sie der Meinung sind, dass ihr Bankberater sie schlecht oder falsch beraten hat. An dieser Stelle möchten wir nicht diskutieren, warum das so ist, sondern Prävention betreiben.