Die Pflegereform ist verabschiedet, zum 1.7.23 steigen die Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Gutverdiener erstmalig auf über 1.000 € an. Während wir uns bei den Aktienkursen über jedes neue All-time-high freuen können, fragt man sich bei den Krankenversicherungsbeiträgen, wo das Ganze enden wird. Und diese Frage gilt unabhängig davon, ob man nun Mitglied einer gesetzlichen Kasse oder einer privaten Krankenversicherung ist.
Schlagwort: PKV
Beitragssteigerung der GKV
Privat Krankenversicherte kennen es: gegen Ende des Jahres flattern (meist am Samstag, wenn man niemenanden erreichen kann, um sich zu beschweren) die Mitteilungen über die Beitragsanpaasung im kommenden Jahr ins Haus. So wird der Musterknabe Debeka, der sich sich lange Zeit rühmen konnte, die Beiträge stabil zu halten, die Beiträge ab Januar 2021 um durchschnittlich gut 17% anheben.
BGH-Urteil zur Kündigung der Mitversicherung für ein Kind in privater Krankenversicherung: der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2013 entschieden (Az.: IV ZR 140/13), dass der Versicherungsnehmer den für sein Kind geltenden Vertragsteil kündigen kann, wenn sich das in einem privaten Krankenversicherungsvertrag mitversichertes volljähriges Kind weigert, sich selber zu versichern bzw. den Nachweis einer eigenen Versicherung zu erbringen.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2010 entschieden (Az.: 5 LA 313/11), dass Beihilfeberechtigte nur einen Anspruch auf Zahlung von Beihilfe für eine Verkleinerung eines großen Busens haben, wenn die Maßnahme aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist.
Viele Eltern denken, ihr Kind sei ausreichend geschützt. Leider ist das nicht immer der Fall. Was Sie beachten sollten. Ein neuer Erdenbürger bringt viel Freude, schlaflose Nächte und vor allem eines: zusätzliche Verantwortung. Eltern stellen sich dieser Aufgabe gern, sorgen für ein kindgerechtes Umfeld, gesunde Nahrung, den besten Kindergarten oder frühkindliche Förderung. Haben sie damit an alles gedacht? Nur beinhahe, wie die Praxis zeigt.
In der Beihilfeergänzungsversicherung ist er schon seit Jahren etabliert: der Kontrahierungszwang privater Krankenversicherer. Nun öffnen sich erste Krankenversicherer auch für Angestellte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 9. Mai 2012 (Az.: IV ZR 1/11) entschieden, dass ein privater Krankenversicherer einen ursprünglich männlichen Versicherungsnehmer, nach Umoperation zu einer Frau nicht als Frau einstufen darf. Die Versicherung darf keinen Tarifwechsel erzwingen.
Keine Frage, die Anforderungen an das moderne Berufsbild steigen. Und damit verbunden auch die psychischen und physischen Belastungen. Denn ständige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit, Mails und Anrufe nach Feierabend oder am Wochenende fordern ihren Preis. Und immer mehr Arbeitnehmer haben an den Folgen dieser Prozesse zu leiden, wie eine Studie – initiiert von der AOK – zeigt.
Da brauchen Sie nicht länger drüber lächeln! Schließlich ist im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) vieles möglich. Das denken auch immer mehr Arbeitnehmer und Angestellte – und deshalb steigt ihr Interesse an optionalen Zusatzleistungen im Rahmen der bKV.
Der kleine Unterschied zeigte Wirkung. Bislang mussten Männer in der privaten Krankenversicherung weniger zahlen als Frauen. Damit ist bald Schluss. „Warum Männer nicht zuhören und Frauen schlecht einparken“, verspricht ein Ratgeber Einblicke in die unterschiedlichen Welten von Männern und Frauen.
Das Bundesministerium der Justiz hat ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vorbereitet. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, hat dies insbesondere in der privaten Krankenversicherung (PKV) und für die Kfz-Haftpflichtversicherung Auswirkungen. Und für Sie als Versicherte ausgesprochen positive.
Das Landgericht Karlsruhe hat mit – noch nach altem Recht gefällten – Urteil vom 13. Mai 2011 ent-schieden (Az.: 6 O 375/10), dass der Versicherer beweisen muss, dass der Antragsteller dafür verantwortlich ist, wenn in einem durch einen Versicherungsvertreter ausgefüllten Antrag zu einer Personenversicherung unzureichende Angaben zu den Gesundheitsfragen gemacht werden.