Mitunter bringt ein Jahreswechsel wichtige Neuerungen auf gesetzlicher und/oder steuerlicher Ebene. Wir möchten Sie hier rechtzeitig darüber informieren, was geplant ist – damit Sie wissen, was auf Sie zukommt beziehungsweise entscheiden können, ob jetzt noch Handlungsbedarf für Sie besteht.
Schlagwort: Lohnsteuerermäßigung
Die gute alte Lohnsteuerkarte aus Karton hat ausgedient. Da sich die Umstellung verzögerte, gab es bereits 2011 keine neue Lohnsteuerkarte, sondern die alte aus 2010 galt einfach weiter. Damit ist nun Schluss, Deutschlands Finanzämter regeln diesen Vorgang zukünftig elektronisch.
So hieß es noch im Herbst 2011. Aufgrund der Meldung der Finanzverwaltung wurde dieser Artikelim Januar 2012 überarbeitet.
Mit Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen. Viel besser aber ist es, erst gar nicht so viel Steuern an das Finanzamt abzuführen. Als Angestellter können Sie dies mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung erreichen. Ziel dieses Antrags ist die Eintragung eines zusätzlichen Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, der dann von Ihrem Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird.