Wer steigt da noch durch? Meistens stellt erst das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung fest, dass kein Kindergeldanspruch mehr besteht, weil das Kind zu viel verdient. Wir zeigen hier in aller Kürze, worauf zu achten ist, damit der Kindergeldbezug nicht an ein paar Euro scheitert.
- Ihr Kind ist noch nicht volljährig. Minderjährige können so viel verdienen, wie sie wollen (oder können) und bleiben jederzeit kindergeldberechtigt.
- Ab dem Monat nach dem 18 Geburtstag, ist die Kindergeldberechtigung abhängig vom Einkommen des Kindes. Es gilt der Grenzbetrag von 8.004 €.
Diese 8.004 € heißen Grenzbetrag, weil bei einem Verdienst des Kindes ab 8.005 € p.a. aufwärts keine Kindergeldberechtigung mehr besteht. Verdient das Kind jedoch maximal 8.004 € besteht Kindergeldanspruch in voller Höhe. Im Volksmund spricht man von einer Fallbeilwirkung, die im Sommer 2010 vom Bundesverfassungsgericht auch so bestätigt wurde.
Welche Einkommen des Kindes werden dabei angerechnet?
- Arbeitseinkommen oder Ersatzleistungen für Arbeitseinkommen (auch Elterngeld des Kindes für ein eigenes Kind)
- Im Ausland erzielte Einkünfte, auch wenn Sie in Deutschland steuerfrei sind
- Renten aus gesetzlicher Unfallkasse
- Unterhaltsleistungen vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Elternteil
Abgezogen werden dürfen:
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag (920 €) oder tatsächliche Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Studiengebühren, Seminargebühren…)
- Sparerpauschbetrag (801 €)
- pauschal versteuerte Erstattungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
Nicht angerechnet werden:
- Unterhaltsleistungen der Eltern
- Leistungen, die behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken
- steuerfreie Einnahmen für nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter bis 2.100 € p.a.
- Ehrenamtspoauschale bis 500 € p.a.
- Muttschafts- und Erziehungsgeld
- Darlehensanteil des BAföG
Es lohnt sich also rechtzeitig vor Jahresende mit den eigenen Kindern die finanzielle Situation zu klären. Kinder in der Ausbildung und im Studium können so noch rechtzeitig durch Werbungskosten (z.B. Bücher / Materialien für die Ausbildung) den Jahresverdienst senken. Oder sie jobben im Dezember einfach einige Stunden weniger.
Zur Erinnerung – die Kindergeldhöhe beträgt:
- 184 € für das erste und zweite Kind (2.208 € p.a.)
- 190 € für das dritte Kind (2.280 € p.a.)
- 215 € für jedes weitere Kind (2.580 € p.a.)