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GKV: Wahltarife adieu

Mit der letzten Gesundheitsreform bekam die GKV die Möglichkeit, Versicherungsschutz nach Art der PKV anzubieten. Krankenkassen können dadurch seit dem 1. April 2007 Selbstbehalttarife, Tarife für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen, variable Kostenerstattungstarife und Tarife zur Übernahme der Kosten für ausgeschlossene Arzneimittel anbieten.Weiter beinhaltet die Reform die Möglichkeit,Zusatztarife wie z.B. Chefarzt-Behandlung, Einbett- oder Zweibettzimmer-Unterbringung, Zahnbehandlungen sowie Auslandskrankenversicherungen anzubieten. Die daraus entstandenen Wahltarife geraten derzeit in die Kritik der Koalition.

Vor dem Hintergrund, künftig wieder eine klare Trennung zwischen GKV- und PKV-Tarifen zu erhalten, sollen die Wahltarife der GKV wieder abgeschafft werden und das Angebot von Zusatztarifen wieder überwiegend in die Hände der PKV gelegt werden. Diese seien kein Geschäftsfeld der GKV. Die Abschaffung der Möglichkeit,ein PKV-ähnliches Leistungsspektrum anzubieten, entspricht auch dem Wunsch des PKV-Verbandes, welcher sichbereits bei Einführung der Wahltarife kritisch äußerte.

Nach Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium plant die Bundesregierung eine Korrektur: So sollen einzelne GKV-Wahltarife wieder abgeschafft und das Angebot von Zusatztarifen überwiegend in den Bereich der PKV gelegt werden. Die privaten Krankenversicherer, die eine Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag bereits mehrfach angemahnt hatten, freut diese Entwicklung (Quelle: FTD).

Erschwerend hinzu kommen erste Fälle von fehlerhaften Beitragskalkulationen seitens der GKV. So mussdie TK den Wahltarif „privat“ zum Ende diesen Jahres schließen. Dies bedeutet für die Versicherten der Wahltarife, einen sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes! Dieses Problem hätte im Bereich der PKV nicht auftreten können, weil die PKV anders als die GKV ein einmal versprochenes Leistungsniveau nie wieder einseitig kündigen kann.

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Die nächste Gesundheitsreform steht vor der Tür

Drastische Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur und der medizinisch technische Fortschritt stellen das Gesundheitswesen auf eine harte Probe. Schon mehrere Reformen hatten vor allem ein Ziel: die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenkassen zu sichern. Jetzt steht die nächste vor der Tür.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler legte im August den Gesetzentwurf für eine Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Sie soll am
1. Januar 2011 in Kraft treten und sieht eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,6% auf 15,5% vor. Davon müssen die Versicherten 8,2% und die Arbeitgeber 7,3%-
Punkte übernehmen. Damit wird der Beitragssatz wieder auf gleicher Höhe liegen wie bei Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009. Aber seit 2009 hat sich einiges getan – viele Krankenkassen erheben mittlerweile einen Zusatzbeitrag, weil sie mit ihrem zugewiesenen Etat nicht auskommen. Nach den aktuellen Plänen sollen die gesetzlichen Kassen ab 2011 den Zusatzbeitrag sogar frei festlegen können; bislang ist er auf maximal ein Prozent vom Einkommen begrenzt.

Wenn diese Erhöhung realisiert ist, sollen Arbeitgeber vor weiter steigenden Kosten geschützt werden, indem ihr Beitragssatz per Gesetz festgeschrieben wird. Ob höherer Beitrag, oder Kopfpauschale – zusätzliche Lasten müssen nach diesen Plänen vor allem die Versicherten schultern.

Damit noch nicht genug: Zusatzangebote und Wahltarife der GKV werden nach den Vorstellungen der schwarz-gelben Regierungskoalition deutlich eingeschränkt. Gutverdienende Mitglieder könnten dann nicht länger Sonderleistungen wie homöopathische Therapien, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarzt-Behandlungen als Zusatzleistungen bei ihrer Krankenkasse absichern. Auch das Angebot von Auslandskrankenversicherungen soll künftig allein der privaten Krankenversicherung (PKV) vorbehalten sein.

Wer aufgrund dieser und weiterer Unterschiede zwischen GKV und PKV in die private wechseln möchte, soll es dafür in Zukunft leichter haben. Interessenten müssen statt drei Jahre nur noch seit mindestens 12 Monaten oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen (2010 monatlich 4.162,50 Euro). Über alle Neuregelungen wird das Bundeskabinett im Herbst entscheiden.

Kein Wunder also, dass jeder dritte gesetzlich Versicherte gern zu einer privaten Krankenversicherung wechseln würde, wie eine Forsa-Umfrage im Frühjahr 2010 ergeben hat. Wer mit diesem Gedanken spielt, muss Tarife und Leistungen sorgfältig vergleichen, denn die unterscheiden sich gerade in der PKV stark. Die Kündigungsfrist der GKV beträgt zwei Monate. Innerhalb dieser Frist muss der Versicherte seiner alten Krankenkasse nachweisen, dass er anderweitig versichert ist. Nur dann darf diese seine Kündigung akzeptieren. Klingt kompliziert? Als Ihr Versicherungs- und Finanzmakler informieren wir Sie über alles, was Sie wissen sollten.

Ich will wechseln!

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Kranken & Pflege

GKV-Versichert wieder so zufrieden wie privat Versicherte

Im Kundenmonitor der Servicebarometer AG  gaben deutsche Kunden, die bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, Ihren Kassen 2,23 Basispunkte, die privat Versicherten 2,24. Laut Kundenmonitor sind die gesetzlich Versicherten erstmals seit 1999 wieder genauso zufrieden wie Versicherte einer privaten Krankenversicherung.

82,5 % der gesetzlich Krankenversicherten gaben an, dass sie sich bestimmt oder wahrscheinlich wieder bei ihrer Krankenkasse versichern würden. Dies entspricht einem Wert von 1,72 auf der Skala, der weit vor dem dem der privaten Krankenversicherungen liegt (1,93). Die Kundenloyalität der privaten Kassen ist damit laut der Studie sogar auf einen Tiefstwert gesunken. Kunden der GKV lobten besonders die Servicequalität ihrer Kassen.

Einen überdurchschnittlichen Wert von 2,15 erreichen unter den Versicherern die Rechtsschutzversicherungen. Dabei wurde laut Studie festgestellt, dass die Kunden, die in den letzten 12 Monaten Kontakt zum Anbieter hatten, zufriedener sind. 84 % der Kunden schätzen insbesondere die Freundlichkeit der Mitarbeiter sowie die Erreichbarkeit. Optimierungspotential sehen sie bei der aktiven Betreuung (2,34) und beim Preis-Leistungs-Verhältnis des Rechtsschutzanbieters.

Bei Finanzdienstleistern gelingt nur den Fondsgesellschaften mit einem Zuwachs von 13 Basispunkten eine klare Steigerung auf den Wert 2,76. Diese mussten in den Krisenjahren 2008/2009 einen Rückgang ihrer Zufriedenheitswerte hinnehmen. Aktuell schaffen sie es laut Kundenmonitor wieder mehr, die Kunden mit ihren Leistungen zu begeistern. Dennoch bilden sie traditionell das Schlusslicht des Branchenrankings, gemeinsam mit den öffentlichen Versorgern.

Da stellt sich natürlich die Frage, ob die Zufriedenheit mit dem Anbieter direkt an die Zufriedenheit mit dem Produkt gekoppelt ist. Die veröffentlichte Langzeitstudie zeigt eine steigende Bedeutung von Preis-Leistung für das Kundenurteil in der Mehrzahl der 30 untersuchten Branchen. Rechtsschutzversicherungen, Krankenkassen- und versicherungen sowie Banken und Sparkassen befinden sich in punkto Kundenzufriedenheit im Mittelfeld des Rankings. Alle drei Handelsbranchen liegen jedoch unterhalb der Durchschnittsnote von 2,30 Basispunkten. Die Skala für die Bewertung reicht von 1 (vollkommen zufrieden) bis 5 (unzufrieden).

Claritos Kommentar: das wird wohl nicht mehr lange so bleiben. Doc Rössler schmiedet ja schon wieder Reformpläne.

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Auszahlung aus Lebensversicherung erhöht GKV-Beitrag für Rentner

Kapitalabfindungen aus privaten Versicherungen können für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rntner beitragspflichtig sein. Entscheidend ist die Satzung der Krankenkasse.

Bei vielen gesetzlichen Krankenkassen findet sich in der Satzung dieser oder ein ähnlicher Passus: „Für die Bemessung der Beiträge freiwilliger Mitglieder gelten als beitragspflichtige Einnahmen auch Versorgungsbezüge im Sinne des § 229 SGB V sowie Leistungen von Versicherungsgesellschaften. Als Einnahmen gelten sowohl laufende Geldleistungen (Rente) als auch nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Kapitalauszahlungen).“
Im Klartext: Hier müssen auf Leistungen aus einer privaten Versicherung Beiträge gezahlt werden. Das Kapital wird über zehn Jahre verteilt und monatlich mit einem 120stel als Einkommen berücksichtigt.

Wer als freiwillig gesetzlich Versicherter eine hohe Kapitalzahlung erwartet, sollte die Regelungen seiner Krankenkasse prüfen. Sicherer ist ein Umstieg in die private Krankenversicherung, denn sie legt die Beiträge unabhängig vom Einkommen fest. Für unsere Kunden prüfen wir, wann sich ein Wechsel lohnt.

Wer privat krankenversichert ist und unter dem maßgeblichen Höchstbeitrag bleibt, kann weitere Aufwendungen absetzen. Jetzt ist also eine gute Gelegenheit, den bestehenden Versicherungsschutz ohne Mehrkosten zu optimieren – die Abzugsfähigkeit schafft Freiräume für zusätzliche Vorsorge.

Auch gesetzlich Versicherte können ihr Einkommensplus investieren und sich zum Beispiel mit einer privaten Zusatzversicherung den Anspruch auf Komfortleistungen wie bessere Zahnversorgung, Chefarztbehandlung oder Heilpraktiker sichern. Eine aktuelle Studie hat festgestellt, dass sich fast jeder zweite gesetzlich Versicherte vorstellen kann, die Steuerersparnis für eine private Krankenzusatzversicherung zu nutzen. In der Altersgruppe der 36 -45-Jährigen sind es sogar noch mehr. Je nach vorhandener Absicherung kann das Einkommensplus natürlich auch für eine private Pflegeversicherung oder eine bessere Altersversorgung eingesetzt werden. Wir beraten Sie, wie auch Sie aus weniger Steuern mehr Vorsorge machen können.