Die Pflegereform ist verabschiedet, zum 1.7.23 steigen die Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Gutverdiener erstmalig auf über 1.000 € an. Während wir uns bei den Aktienkursen über jedes neue All-time-high freuen können, fragt man sich bei den Krankenversicherungsbeiträgen, wo das Ganze enden wird. Und diese Frage gilt unabhängig davon, ob man nun Mitglied einer gesetzlichen Kasse oder einer privaten Krankenversicherung ist.
Schlagwort: GKV
Beitragssteigerung der GKV
Privat Krankenversicherte kennen es: gegen Ende des Jahres flattern (meist am Samstag, wenn man niemenanden erreichen kann, um sich zu beschweren) die Mitteilungen über die Beitragsanpaasung im kommenden Jahr ins Haus. So wird der Musterknabe Debeka, der sich sich lange Zeit rühmen konnte, die Beiträge stabil zu halten, die Beiträge ab Januar 2021 um durchschnittlich gut 17% anheben.
Das Sozialgericht (SG) Trier hat mit Beschluss vom 26. April 2016 entschieden (S 5 KR 68/16 ER), dass gesetzliche Krankenversicherer nicht dazu verpflichtet sind, einem Versicherten die Versorgung mit Cannabisprodukten zu ermöglichen, wenn andere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen.
Das Sozialgericht Detmold hat mit Urteil vom 27. Mai 2014 entschieden (Az.: S 5 KR 138/12), dass beim Fehlen einer zwingenden medizinischen Notwendigkeit ein gesetzlich Krankenversicherter bei einem Krankenhausaufenthalt keinen Anspruch auf Unterbringung in einem Einbettzimmer hat.
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit zwei Urteilen vom 7. November 2013 (Az.: L 5 KR 65/13 und L 5 KR 5/13) entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gegenüber Pflichtversicherten nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.
Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 10. Dezember 2013 (Az.: S 182 KR 1747/12) entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenerstattung einer medizinisch notwendigen Entfernung minderwertiger Brustimplantate haben. Erfolgte das Einsetzen der Implantate jedoch ausschließlich aus ästhetischen Gründen, so müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen. Die Einbringung neuer Implantate haben sie in so einem Fall selbst zu bezahlen.
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 9. Juli 2013 (Az.: S 25 KR 191/09) entschieden, dass der Anspruch gesetzlicher Krankenversicherter auf ärztliche Behandlungen und Untersuchungen nicht unbeschränkt ist. Das gilt auch dann, wenn einem schwer kranken Versicherten von seinem Arzt ausdrücklich eine bestimmte Methode der Diagnose empfohlen worden ist.
Viele Eltern denken, ihr Kind sei ausreichend geschützt. Leider ist das nicht immer der Fall. Was Sie beachten sollten. Ein neuer Erdenbürger bringt viel Freude, schlaflose Nächte und vor allem eines: zusätzliche Verantwortung. Eltern stellen sich dieser Aufgabe gern, sorgen für ein kindgerechtes Umfeld, gesunde Nahrung, den besten Kindergarten oder frühkindliche Förderung. Haben sie damit an alles gedacht? Nur beinhahe, wie die Praxis zeigt.
Das Sozialgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 19. März 2013 (Az.: S 11 KR 1878/11) entschieden, dass ein gesetzlicher Krankenversicherer, der seine Dienste privat abrechnet, dazu verpflichtet ist, die Kosten der privatärztlichen Behandlung zu übernehmen, wenn eine medizinisch notwendige Operation nur von einem Arzt durchgeführt wird.
Wenn man bedenkt, dass sich ein knappes Drittel aller von den Unfallversicherungen registrierten Sportunfälle beim Skifahren oder Rodeln ereignen, ist es erstaunlich, dass die meisten Wintersport-Enthusiasten in dieser Hinsicht kaum optimal abgesichert sind. Immerhin summieren sich diese schmerzhaften und mitunter in langwierige Komplikationen ausufernden Ereignisse zu rund 20.000 Skiunfällen pro Jahr. Nur beim Fußball – mit allerdings bedeutend mehr Beteiligten – ereignen sich noch mehr Verletzungen.
Keine Frage, die Anforderungen an das moderne Berufsbild steigen. Und damit verbunden auch die psychischen und physischen Belastungen. Denn ständige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit, Mails und Anrufe nach Feierabend oder am Wochenende fordern ihren Preis. Und immer mehr Arbeitnehmer haben an den Folgen dieser Prozesse zu leiden, wie eine Studie – initiiert von der AOK – zeigt.
Noch ist die Skisaison im vollen Gange, die Pisten in den traditionellen Wintersportländern bevölkert und im Falles eines Sturzes ist man in der Regel über die eigene gesetzliche Krankenversicherung auch im Ausland abgesichert. Doch das gilt nur noch für dieses Jahr. Denn jetzt hat der Gesetzgeber entschieden, dass dieser kostenlose Zusatzschutz von den gesetzlichen Krankenkassen ab 2013 nicht mehr angeboten werden darf. Bisher haben von diesem “Bonus” immerhin mehr als 2 Millionen gesetzlich Versicherte profitiert.