Der Staat fördert eine betriebliche Altersversorgung mit attraktiven Steuervorteilen. Aber viele Arbeitnehmer nutzen diese Chance noch nicht. So sichern Sie sich die Vorteile. Mit einer zusätzlichen Altersversorgung über den Betrieb schlagen Arbeitnehmer gleich zwei Fliegen mit einer Klappe.
Schlagwort: Entgeltumwandlung
Das Jahr 2013 ist nun schon einen Monat alt. Wir haben uns daran gewöhnt, die Datumsangabe am Ende mit dreizehn abzuschließen. Anbei geben wir einen kleinen Überblick, was sich dieses Jahr in Sachen Vorsorge geändert hat oder noch ändern wird.
Helmut Schmidt ermunterte Anfang November im hamburger Michel die Deutschen dazu, weniger zu arbeiten und mehr Geld auszugeben. Darüber berichtet zum Beispiel das Hamburger Abendblatt (für Abonnenten: Abendblatt vom 09.11.2012 ). Wir präsentieren in unser losen Reihe zur betrieblichen Altersvorsorge heute die passende Lösung dazu: Arbeitszeitkonten.
Nachdem wir gestern deutlich gemacht haben, dass bei einer Einkommenserhöhung lediglich 45% des Mehraufwands bei unserer Beispielkundin Frau Zuverlässig ankommen („Mehr Netto vom Brutto – das Problem„), stellen wir Ihnen heute eine mögliche Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung vor: betriebliche Altersvorsorge (bAV).
In unserer losen Folge zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) werden wir heute ein ganz simples Beispiel darstellen, warum Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Interesse haben sollten, bei der nächste Gehaltserhöhung über den Spielraum nachzudenken, den die bAV bietet.
Das Recht auf Entgeltumwandlung nach § 1a des BetrAVG und die daraus abgeleitete Haftung des Arbeitgebers, wenn er seine Mitarbeiter nicht über diese Möglichkeit aufklärt, ist seit Einführung der Gesetzesänderung vor zehn Jahren Gegenstand zahlreicher Debatten. Nicht umsonst haben viele Anbeiter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) diesen Haftungsanspruch als Einstiegspunkt gewählt, um mit Betrieben ins Gespräch zu kommen. Doch wie sieht es tatsächlich aus? Ist der Arbeitgeber nur zur Durchführung verpflichtet oder muss er seine Arbeitnehmer sogar aktiv informieren?
Gut zehn Jahre nach Einführung des Rechts auf Entgeltumwandlung, stellt sich die Frage, ob die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine Erfolgsgeschichte ist. Sie ist es, und sie ist es nicht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind sehr gut bis hervorragend, doch an der tatsächlichen Umsetzung in den Betrieben besteht immer noch Verbesserungsbedarf. Dass die bAV durch die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderung eine Hebelwirkung erzielt, die bei richtiger Umsetzung mit wenig Einsatz viel Wirkung erzielen lässt, steht in der Regel außer Frage. Wir wollen hier der Frage nachgehen, warum die bAV in vielen Betrieben noch nicht angekommen ist.
In den Medien, in den Firmen, unter Kollegen und Bekannten wird die Suche nach zusätzlichen Vorsorgemöglichkeiten immer mehr zum Thema. Punkte wie höheres Renteneintrittsalter, tatsächliche Rentenhöhe oder vorzeitiger Ruhestand sorgen allgemein für steigendes Interesse – auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das ergab eine aktuelle Studie der Unternehmensberatung Towers Watson, die das Thema aus dem Blickwinkel der Arbeitnehmer betrachtet.
Eine große Zahl von Arbeitnehmern kommt glücklicherweise immer noch in den Genuss einer Bonuszahlung zum Jahresende, dem Weihnachtsgeld. Doch bei einem genauen Blick auf den Lohnzettel wird schnell klar – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt oft nur ein Teil der Sonderzahlung übrig. Und während das Ihre Weihnachtsfreude vielleicht etwas trübt, freut sich das Finanzamt: Denn neben dem direkten Abzug vom Bonus erhöht dieses Extrageld zugleich das gesamte Bruttogehalt und damit den jährlich anfallenden und anrechenbaren Steuersatz des Arbeitnehmers. Doch, das muss nicht sein!