Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom 21. März 2014 (Az.: S 34 R 580/13) entschieden, dass ein Geschäftsführer einer GmbH, der über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft verfügt, als abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig ist, wenn er sich Arbeitnehmerrechte wie ein leitender Angestellter sichert. Die Versicherungspflicht gilt selbst dann, wenn er über für das Unternehmen unverzichtbare Fachkenntnisse und Kundenkontakte verfügt.
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Ein Satz heiße Ohren
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 4. November 2013 entschieden (Az.: L 2 R 438/13 ER), dass unangemessene Verzögerungen bei der Versorgung eines gesetzlich Versicherten mit einem Hilfsmittel dazu führen können, dass ein Sozialversicherungsträger per gerichtlichem Eilentscheid dazu verpflichtet wird, die Auswahl eines bestmöglichen Hilfsmittels einem Fachbetrieb zu übertragen.
Früher in Rente
Manch einer will partout nicht länger und manch einer kann einfach nicht mehr. Immer wieder überlegen Berufstätige, wie lange sie eigentlich noch arbeiten wollen oder müssen. Doch dafür ist es gut zu wissen, wie sich die jeweilige Entscheidung auf die eigene Altersvorsorge auswirkt. Zumal dabei auch etwaig existierende private oder betriebliche Rentenerträge zu berücksichtigen sind.
Ob Rentenloch oder Versorgungslücke – es gibt unterschiedliche Begriffe für ein Szenario, das auf die meisten von uns zukommen dürfte. Denn allein mit der gesetzlichen Rente lässt sich der gewohnte Lebensstandard im Ruhestand nicht aufrechterhalten. Deshalb wird zukünftig die Differenz zwischen der Höhe des letzten Gehalts und der Höhe der ersten Rentenzahlung (eben die Versorgungslücke) für immer mehr Menschen zu einem entscheidenden Faktor in punkto Lebensqualität werden.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte (sog. Minijobber gem. Sozialgesetzbuch) können ab dem nächsten Jahr (2013) bis 450 € monatlich verdienen (bis 31.12.2012: 400 €). Dies wurde nun vom Bundestag verabschiedet. Gleichzeitig wird für neue Minijobs die Rentenversicherungspflicht eingeführt. Die Beschäftigten erwerben dadurch Anwartschaften auf die Leistungen der Rentenversicherung.
Frühzeitig den Beruf aufgrund einer Erkrankung aufgeben zu müssen (Berufsunfähigkeit = BU) – darauf sind die wenigsten Arbeitnehmer vorbereitet. Dabei passiert das bereits jedem Vierten. Und doch sorgen die wenigstens dafür ausreichend vor.
In punkto Reha-Maßnahmen und die damit verbundenen Folgen für die (eigene) spätere Rente herrscht oftmals große Unsicherheit bzw. kursieren oft Irrtümer und verschiedene Meinungen. Mitunter wird dabei sogar gemutmaßt, dass eine absolvierte Rehabilitationsmaßnahme sich negativ auf das so genannte Rentenkonto und die damit verbundenen Entgeltpunkte auswirken könnte. Das weisen allerdings Experten strikt zurück und verweisen darauf, dass eigentlich eher das Gegenteil in Betracht gezogen werden könnte. Denn Arbeitnehmer, die dank einer Rehabilitation weiter im Erwerbsleben stehen, können auch weiterhin und damit länger Beiträge zahlen. Somit können sie sogar später mehr Rente bekommen – und eben nicht weniger.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13. April 2011 entschieden (Az.: X R 1/10), dass Rentennachzahlungen, die für Jahre vor 2005 geleistet werden, grundsätzlich dem durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) eingeführten Besteuerungsanteil unterliegen. In einem weiteren Verfahren ging es um Grundsatzfragen der Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten.
Geklagt hatte eine Frau, die im Februar 2003 die Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragt hatte. Über diesen Antrag wurde jedoch erst zwei Jahre später, wenn auch zugunsten der Klägerin, entschieden. Die fällig werdende Nachzahlung sollte nach Ansicht des zuständigen Finanzamtes aber nicht etwa nach den für das Jahr 2003 geltenden Regeln versteuert werden, sondern mit den für die Klägerin deutlich ungünstigeren Steuersätzen des Jahres 2005. Wäre die Nachzahlung vor dem Jahr 2005 erfolgt, hätte der steuerpflichtige Rentenanteil lediglich 32 % und nicht 50 % Besteuerungsanteil betragen.
Die einen Rentner suchen wahrhaftig “einen Platz an der Sonne”, die anderen bevorzugen einen neuen Lebensstil: viele Rentner eint jedoch der Gedanke, nach ihrem Berufsleben ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Doch was ist dann eigentlich mit der Rente und der Altersvorsorge?