In der Beihilfeergänzungsversicherung ist er schon seit Jahren etabliert: der Kontrahierungszwang privater Krankenversicherer. Nun öffnen sich erste Krankenversicherer auch für Angestellte.
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In der Pressemitteilung Nr. 122/2012 des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25.07.2012 heißt es, dass dieser gestern eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Deutscher Ring Lebensversicherung über die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen zugunsten der Verbraucherschützer entschieden (Az.: IV ZR 201/10) hat. Ehemalige Kunden des Deutschen Rings können eine Nachberechnung ihrer Rückkaufswerte beanspruchen. Das Urteil entfaltet eine branchenweite Signalwirkung.