Von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt, hat der Bundestag nach Passieren des Vermittlungsverfahens mit dem Bundesrat den Paragraf 10 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) modifiziert. Dort wird geregelt, welche Bedingungen ein Vorsorgevertrag erfüllen muss, um als sog. Rürup- oder Basisrente steuerlich abzugsfähig zu sein.