Kategorien
Kranken & Pflege Urteile Versicherung

Beihilfe für Brustverkleinerung

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2010 entschieden (Az.: 5 LA 313/11), dass Beihilfeberechtigte nur einen Anspruch auf Zahlung von Beihilfe für eine Verkleinerung eines großen Busens haben, wenn die Maßnahme aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist.