Bis Ende 2017 galt die Grenze von 410 €, bis zu der geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgeschrieben werden konnten. Teurere Anschaffungen mussten mit der gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie jetzt bei der Abschreibung haben. Es wird unterschieden nach folgenden Klassen:
- Wirtschaftsgüter bis 250 €
- Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 800 € (Gruppe 2)
- Wirtschaftsgüter zwischen 800 € und 1.000 € (Gruppe 3)