Das Sozialgericht (SG) Trier hat mit Beschluss vom 26. April 2016 entschieden (S 5 KR 68/16 ER), dass gesetzliche Krankenversicherer nicht dazu verpflichtet sind, einem Versicherten die Versorgung mit Cannabisprodukten zu ermöglichen, wenn andere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen.
Rechtswidrige Kündigung von Bausparverträgen laut Urteil des OLG Stuttgart
Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 30.03.2016 (Az. 9 U 171/15) die Kündigung von Bausparverträgen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB für rechtswidrig erklärt. Danach können Bausparkassen Bausparverträge mit hohen Zinsleistungen nicht ohne weiteres kündigen, wenn Kunden das Ansparen eingestellt haben. Erst wenn der Kunde eine ausdrückliche Aufforderung zur Zahlung der vereinbarten Sparbeiträge ignoriert, darf die Bausparkasse den Vertrag kurzfristig kündigen.
Kapitalmarktbericht Q1.2016
EZB öffnet Geldschleusen
Die EZB hat den Leitzins auf 0% gesenkt und die Geldschleusen noch weiter geöffnet, um die Konjunktur anzukurbeln. Niedrige Energiepreise und eine lahmende Kreditvergabe bereiten ihr die größten Sorgen. Die Fed hält sich derzeit mit weiteren Maßnahmen zurück. Der IWF sieht steigende Risiken für die Weltwirtschaft. Insbesondere bei Schwellen- und Ölländern zeigt er sich besorgt.
Ja, sicher dat!
Der Ausverkauf von Bankaktien hat in der letzten Woche nicht nur den DAX, sondern auch das Vertrauen in den gesamten europäischen Bankensektor belastet. Sogar Herr Schäuble sah sich zu Beschwichtigungen gezwungen, die unfreiwillig allerdings eher wie das Gegenteil wirkten. Wie schon nach der Lehmann-Pleite, ist das Thema der Einlagensicherung ins Bewusstsein der Sparer zurückgekehrt. Wir geben daher heute einen kurzen Überblick über die vorhandenen Sicherungsmechanismen und erläutern die Sonderrolle von Investmentfonds.
Es gibt gute Gründe, Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bereits für Schulkinder oder Studenten abzuschließen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt während des Arbeitslebens zu den wichtigsten privaten Verträgen. Sie sichert das Einkommen ab und zahlt eine Rente, falls ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Aber wer bereits Vorerkrankungen mitbringt, hat häufig kaum eine Chance auf bezahlbaren Versicherungsschutz. Menschen mit einem Beruf, in dem das Risiko einer Berufsunfähigkeit hoch ist, stehen vor demselben Problem.
Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 6. März 2015 entschieden (243 C 18009/14), dass ein Arzt den Wunsch eines Patienten ohne Einschränkungen erfüllen muss, wenn dieser seinen Arzt gegenüber seinem Krankenversicherer von der Schweigepflicht entbindet und zugleich mit der Herausgabe seiner Patientenakte an den Versicherer einverstanden ist.
In die eigenen vier Wände
Selten waren Immobilien so gefragt wie heute. Wer jetzt seinen Traum vom Eigenheim in die Realität umsetzen will, muss einiges beachten. Für die meisten Bundesbürger steht das eigene Heim auf Platz eins ihrer langfristigen Sparziele. Niedrige Zinsen lassen die Nachfrage nach Immobilien weiter steigen.Doch das günstige Zinsniveau hat eine Kehrseite: die Preise für Grund und Boden zeigen nach oben.
Claritos Kapitalmarktbericht Q4.2015
Zinswende in den USA
Im vierten Quartal 2015 erhöhte die Fed erstmals seit fast zehn Jahren die Zinsen auf 0,25% bis 0,5%. Die Börsen reagierten positiv darauf. Auch der US-Dollar legte zu. Die Fed geht vom Ende der Finanzkrise aus und verweist in ihrer Begründung auf die gute Situation der US-amerikanischen Wirtschaft. Weitere Zinsschritte sind geplant. Eine Zinswende in Europa hingegen läßt auf sich warten.
Es wird Zeit
Im letzten Drittel des Arbeitslebens müssen die Weichen für einen sorgenfreien Ruhestand noch einmal neu gestellt werden. Wir nennen das Ruhestandsplanung und sagen Ihnen, worauf es ankommt.
Mit einer Basisrente können Sie in diesem Jahr bis zu 35.000 € von der Steuer absetzen. Die gesetzliche Altersrente reicht für einen sorgenfreien Lebensabend nicht aus. Und Selbstständige haben oftmals sogar gar keine oder nur sehr geringe Ansprüche. Deshalb fördert der Staat private Vorsorge.
Geiz ungeil
„Jetzt vergleichen und sparen.“ „Kfz Versicherung wechseln leicht gemacht.“ „Kfz-Versicherung einfach vergleichen, wechseln und sparen. Über 260 Tarifkombinationen.“ Mit diesen Angeboten locken derzeit Vergleichsportale im Internet. Denn bis zum 30. November muss seine Kfz-Versicherung kündigen, wer mit einem neuen und vermeintlich günstigeren Versicherungsvertrag ins neue Jahr starten will.
Auch Kündigungsformulare sind bereits vorbereitet und können mit einem Klick heruntergeladen werden. Die Frage ist nur: Lohnt sich das?