Das Konstant-Darlehen „Zins-Garant“ der ALTE LEIPZIGER bietet Ihnen einen festen Zinssatz und feste Raten über die gesamte Finanzierungslaufzeit und somit absolute Planungssicherheit bis zur kompletten Rückführung des Darlehens nach 21 bzw. 28 Jahren, ganz wie Sie wünschen. Damit entfällt jedes Zinsänderungs- und Prolongationsrisiko, das eine Immobilienfinanzierung normalerweise mit sich bringt.
Die bereits im Sommer vor einem Jahr losgezogenen Testkunden von Finanztest Deutschland waren auch in diesem Jahr wieder in zahlreichen etablierten Banken unterwegs. Damals wie heute mit mangelhaften Ergebnissen. In diesem Jahr gab es keine Beratung, die mit “gut” bewertet wurde, sechs Banken erhielten ein “mangelhaft”. Darunter Postbank, Hypovereinsbank und Targobank.
Die beiden größten Probleme: Missachtung aktueller Gesetze und fehlendes Interesse an der finanziellen Situation des Kunden. “Im Rahmen der Kundenstatusermittlung fragen sie zu selten nach den persönlichen Verhältnissen, nach den finanziellen Verhältnissen. Dahinter verbirgt sich beispielsweise das Einkommen und sie vergessen auch die Frage bezüglich der Erfahrung und Kenntnisse im Wertpapiergeschäft”, erklärt Finanztest-Projektleiter Bernd Brückmann, laut einem Bericht des Brancheninsiders kapital-markt intern.
Seit Anfang des Jahres sind Banken verpflichtet, jedes Gespräch, in dem eine Anlageempfehlung erfolgt, zu protokollieren und dieses Protokoll dem Kunden auszuhändigen. Finanztest meldet auf seiner Webseite:”in 126 von 146 Beratungsgesprächen war die Rede von Wertpapieren und ein Beratungsprotokoll wäre Pflicht gewesen. Aber nur 61-mal gab es eines. 65-mal haben die Berater ihre Pflicht nicht erfüllt.”
Der eigentliche Test war aber nicht das Einhalten von Regularien, sondern das Lösen eines Anlageauftrags. Hier haben siech die Banken gegenüber dem Vorjahr sogar leicht verbessert. Doch geriet das aufgrund der anderen Fehler in den Hintergrund. Aufgabe war es, für einen Testkunden, der 35.000 € für zehn Jahre anlegen möchte, eine geeignete Empfehlung zu unterbreiten.
Wir fragen uns nur, wie Bernd Brückmann zu folgendem Schluss kommt:”Grundsätzlich für Beratungsgespräche möchten wir mit auf den Weg geben, dass man nicht nur bei einer Bank vorbeischaut und sich dort beraten läßt, sondern den Gedanken der Diversifikation auslebt und zu mehreren Banken geht und sich dort beraten läßt.” (aus: Kapital-markt intern). Wie kann es sein, dass Finanztest empfiehlt, zu mehreren Banken zu gehen, wenn keine der getesteten Beratungen mit “gut” bewertet wurde? Führen fünf “mangelhaft” zu einem “gut”, weil in fünf Beratungsgesprächen so viel richtiges gesagt wird, dass es dann auch für eine positive Bewertung ausreicht? Wir empfehlen Ihnen die Beratung bei einem freien Vermittler. Er ist in der Auswahl der Produkte nicht so abhängig wie der Banker und kann daher ganz anders auf die Kundeninteressen eingehen. Eine Protokollierung des Gesprächsinhalts und eine Befragung nach der persönlichen und finanziellen Ausgangssituation wäre dann selbstverständlich gewesen.
Sicher, auch unter den freien Vermittlern gibt es (noch) schwarze Schafe. Doch vermögende Privatkunden sind bei den Unabhängigen am zufriedensten. Das ergab eine Studie der privaten Hochschule WHU – Otto Beisheim School of Management. Börse online berichtet, dass die klassischen Privatbanken an zweiter Stelle rangieren, gefolgt von regionalen Anbietern wie Sparkassen, Landesbanken und Genossenschaftsbanken. Erst ganz hinten kommen die Großbanken. Weiteres Ergebnis dieser Untersuchung: die Zufriedenheit eines Kunden, hängt in der Hauptsache von der Wertentwicklung seines Depots ab. Der Anteil der Kunden, die damit unzufrieden sind, ist bei den Großbanken besonders hoch. Auch das Preis-Leistungsverhältnis bemängeln mehr als 30 Prozent der Großbankkunden. Kritisch sehen die Vermögenden vor allem das Produktangebot bei Großbanken und lokalen Anbietern. Einzig unverständliches Ergebnis aus unserer Sicht bleibt, wieso MLP von den Kunden auf Platz 1 gewählt wurde. Vielleicht lag es an der verhältnismäßig geringen Tiefe der Befragung. Die gesamte Untersuchung basiert auf 271 Fragebögen von vermögenden Kunden, die insgesamt 61 Firmen benoteten.
Wenn Sie sich gerne überzeugen lassen möchten,
- dass ein einziges zielführendes Beratungsgespräch für eine geeignete Anlageempfehlung ausreicht
- dass Ihre Zeit bei einem unabhängigen Berater gut investiert ist
- dass Ihre Anlagewünsche und Ziele mit den Portfolio umgesetzt werden
- und dass für gute Beratungs- und Anlagequalität kein überteuerter Preis gezahlt werden muss,
dann freuen wir uns auf Ihren Anruf: 040 – 386 55 387 oder Ihre Terminanfrage an willkommen@claritos.de.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. August 2009 entschieden (Az.: X R 21/07), dass ein Versicherungsvermittler, der eine Praxisausfall-Versicherung abgeschlossen hat, die Leistungen aus dem Vertrag nicht als Betriebseinnahme zu versteuern hat, umgekehrt aber die Beiträge für diese Versicherung nicht als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen kann.
Ein selbstständiger Versicherungsvermittler hatte für sich eine Praxisausfall-Versicherung abgeschlossen. Solche Verträge werden auch für Freiberufler wie z.B. Architekten, Rechtsanwälte, Sachverständige und Steuerberater angeboten. Fällt der Betriebsinhaber z.B. wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend aus, so zahlt die Versicherung die fortlaufenden Betriebskosten wie Mieten Gehälter, Abgaben und weiter.
Als es zu einem Leistungsfall wegen einer Erkrankung des Versicherungsvermittlers gekommen war, wertete sein Finanzamt die Versicherungsleistungen als Betriebseinnahme und wollte sie entsprechend versteuert wissen. Im Gegenzug gestand das Finanzamt dem Steuerpflichtigen zu, die Beiträge als Betriebsaufwendungen von der Steuer absetzen zu können.
Das Finanzamt wertete die Praxisausfall-Versicherung um eine Unterart der Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Anders als eine Krankentagegeld-Versicherung ist sie dem betrieblichen Bereich des Versicherungsnehmers zuzuordnen. Da den Betriebsausgaben während des Praxisausfalls keine Einnahmen gegenüberstehen, soll diese Versicherung letztlich eine mögliche betriebliche Überschuldung durch die Belastung mit fortlaufenden Betriebsausgaben verhindern – so das Argument des Finanzamtes.
Der Versicherungsvermittler beurteilte die Sache anders. Nach einem erfolglosen Einspruchverfahren zog er vor Gericht. Dort erlitt das Finanzamt in allen Instanzen eine Niederlage.
Nach Meinung des Bundesfinanzhofs ist ein Versicherungsvertrag nur dann einem Betrieb zuzuordnen, wenn durch ihn ein betriebsbedingtes Risiko versichert ist. Gefahren, die in der Person eines Betriebsinhabers begründet sind, wie etwa das allgemeine Lebensrisiko, zu erkranken oder Opfer eines Unfalls zu werden, stellen jedoch grundsätzlich ein außerbetriebliches Risiko dar.
Daher ist eine aus einem solchen Ereignis resultierende Vermögenseinbuße bei wertender Betrachtung der privaten und nicht der betrieblichen Sphäre zuzurechnen.
Ausnahme von dieser Regel: Risiken, denen ein Versicherter in erhöhtem Maße durch die Ausübung seines Berufs ausgesetzt ist. Diesen speziellen Risiken ist aber ein Versicherungsvermittler nicht ausgesetzt. In der Urteilsbegründung heißt es dazu: „Für die Einordnung eines Risikos als betrieblich oder privat ist nicht entscheidend, welche Aufwendungen oder Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls vom Versicherer zu ersetzen sind. Vielmehr kommt es darauf an, ob die versicherte Gefahr durch den Betrieb veranlasst wird. Das ist bei dem speziellen Risiko einer Berufskrankheit oder bei einer Gefahrerhöhung durch eine besondere berufliche oder betriebliche Tätigkeit der Fall, weil die Risikoursache im betrieblichen Bereich liegt. Von diesen Sonderfällen abgesehen, stellt der Verlust der Gesundheit ein allgemeines Lebensrisiko dar, das der Privatsphäre zuzurechnen ist.“
Bei der Beurteilung der steuerlichen Zuordnung der Leistungen kommt es nicht darauf an, dass bei einer krankheits- oder unfallbedingten Betriebsunterbrechung von dem Versicherer die fortlaufenden Kosten des Betriebes ersetzt werden. „Denn bei den zu ersetzenden Aufwendungen handelt es sich lediglich um die finanziellen Folgen einer Erkrankung, also der Realisierung eines privaten Risikos“.
Nach richterlicher Ansicht ist eine Praxisausfall-Versicherung daher mit einer Krankentagegeld-Versicherung vergleichbar. Denn beide Versicherungen bezwecken den wirtschaftlichen Ausgleich krankheitsbedingter Aufwendungen und Einnahmeausfälle.
Viele Anleger suchen derzeit nach Alternativen im Bereich inflationsgeschützer Anlagemöglichkeiten. Diese sogenannten Sachwerte findet man nehmen Aktien vor allem im Bereich Immobilien, Rohstoffe und unternehmerischen Beteiligungen. Nachteil: diese Investments werden häufig als geschlossene Fonds angeboten; damit muss der Anleger zu eine bestimmten Zeitpunkt investieren und erhält den Rückfluss zu dem Zeitpunkt, wenn die Gesellschaft dies für angemessen hält. Wir möchten Ihnen heute den DWS Sachwerte vorstellen, der Ihnen eine freie Verfügbarkeit Ihrer Investition erlaubt und dennoch in Sachwerten investiert ist.
Der Fonds bietet als Mischfonds grundsätzlich die Möglichkeit in Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Immobilien und im Geldmarkt investiert zu sein. Dabei kann der Fonds auf verschiedene Instrumente, wie Direktinvestments in Aktien oder Anleihen, oder auch auf Investments in Fonds, Indizes und Derivate zurückgreifen.
Neben den Sachwerten Aktien, Immobilien, Gold und sonstige Rohstoffe ist auch das Rentenportfolio gegen Inflation geschützt.
Die aktuelle Portfolio Allokation (Stand 30. Juni 2010) ergab nebenstehendes Bild.
Chancen des DWS Sachwerte
- Beteiligung an einem diversifizierten Portfolio von Sachwerten mit attraktiven Ertragschancen bei inflationsbedingter Geldentwertung
- Kursgewinne auf den Aktien-, Geld-, Renten-, Rohstoff- und Edelmetallmärkten
Risiken des Fonds
- Kursverluste auf den Aktien-, Geld-, Renten-, Rohstoff und Edelmetallmärkten
- Wechselkursschwankungen
- Emittentenausfallrisiko
- Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung / der vom Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h., die Anteils- preise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein
- Der Anteilswert kann unter den Kaufpreis fallen, zu dem der Kunde den Anteil erworben hat
Der Fonds wird verantwortet von DWS Urgestein Klaus Kaldemorgen und Hans-Jörg Pack, der ebenfalls schon langjährige Fondsmanagementerfahrung bei der DWS besitzt. Er verfügt über ein aktives Risikomanagement, eine klare strategische Zielsetzung und einen eindeutigen Portfolioaufbau.
Der Fonds wurde im Oktober 2009 aufgelegt und hat seit Auflegung in gut acht Monaten 4,6% Rendite* erwirtschaftet.
Zahlen und Fakten:
- ISIN / WKN: DE000DWS0W32 / DWS0W3
- Fondsauflegung: 19.10.2009 mit einem Erstanteilswert von 100,00 €
- Ausgabeaufschlag: bis zu 5,00%, Claritos bietet diesen Fonds seinen Kunden auch ohne Ausgabeaufschlag an.
- Kostenpauschale p.a.: bis zu 1,25% und Service-Fee p.a.: 0,20%
- Ertragsverwendung: Ausschüttung
- Geschäftsjahr: 1. Oktober bis 30. September
- Fondswährung: Euro
- Fondsvolumen: 176,4 Millionen €
Erwerben Sie den DWS Sachwerte ohne Ausgabeaufschlag: senden Sie einfach eine Termin-, Beratungs- oder Angebotsanfrage an: willkommen@claritos.de
Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine zusammenfassende Kurzdarstellung wesentlicher Überlegungen wieder. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Claritos Sozietät für Finanzplanung wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Daten von Dritten stammen, übernimmt Claritos für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Daten keine Gewähr, auch wenn wir nur solche Daten verwendet, die wir als zuverlässig erachten.
* Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgte nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Individuelle Kosten wie beispielsweise Gebühren, Provisionen und andere Entgelte sind in der Darstellung nicht berücksichtigt und würden sich bei Berücksichtigung negativ auf die Wertentwicklung auswirken.
Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.
Makler sind diese unabhängigen Experten, Berater und Vermittler für den privaten und gewerblichen Versicherungs- und Finanzbedarf. Sie zählen zu den Expertenberufen wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Entsprechend weitreichend sind ihre Kompetenzen. Sie kennen den Markt, seine Anbieter, die Produkte und verfügen über das fachliche Know-how zu deren Beurteilung und Bewertung. Versicherungs- und Finanzmakler beraten ihre Kunden professionell und bedarfsgerecht, suchen für jede Absicherung bzw. Kapitalanlage individuell einen nach Solidität, Qualität und Preis geeigneten Anbieter aus und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.
Vertrauen von Beginn an. Mit seiner Unabhängigkeit ist der Versicherungs- und Finanzmakler der natürliche Bundesgenosse seiner Kunden. Die im BMVF organisierten Versicherungs- und Finanzmakler sind Profis und stehen für die hohe Qualität ihrer Dienstleistungen. Zum Schutz ihrer Kunden unterhalten alle
Mitgliedsbetriebe des BMVF eine Haftpflichtversicherung mit gesetzlich fixierter Summe, teilweise auch höher. Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses – Grundstein einer langjährigen Kundenbeziehung – steht so von Beginn an unter einem guten Stern.
Berufsbild des Maklers. Versicherungs- und Finanzmakler stehen traditionell auf der Seite ihrer Kunden. Im sogenannten „Sachwalterurteil“ stellte der Bundesgerichtshof schon im Jahr 1985 klar, dass der Versicherungsmakler als „treuhänderischer Sachwalter“ seines Kunden anzusehen ist und „als Vertrauter und
Berater des Versicherungsnehmers individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz oft kurzfristig zu besorgen hat“. Versicherungsmakler sind unabhängig tätig und nicht an bestimmte Versicherungsunternehmen und deren Interessen gebunden und unterscheiden sich dadurch von Vertretern, die geschäftsplanmäßig die Produkte ihrer Versicherer verkaufen müssen. Jeder Vermittler ist beim ersten Kontakt mit einem Kunden verpflichtet, über seinen Status
Auskunft zu geben.
Auf Basis der EU-Vermittlerrichtline regelt das deutsche Recht in der Gewerbeordnung (GewO), in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Anforderungen an die berufliche Qualifikation, die Zuverlässigkeit und die finanziellen Verhältnisse für eine Tätigkeit als Versicherungsmakler sowie an die Beratungs- und Dokumentationspflichten. Sämtliche Versicherungsvermittler sind bei der IHK registriert. Das Internet gibt
unter www.vermittlerregister.info Aufschluss über den Status des Vermittlers.
Wie arbeitet ein Versicherungs- und Finanzmakler für Sie?
- Risikoerfassung und –bewertung
- Versicherungsschutzerfassung und –bewertung
- Risikotransfer
- Verwaltung der Versicherungsverträge
- Schadensassistenz
Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler?
Beratung und Abwicklung aus einer Hand. Versicherungsmakler unterhalten Geschäftsbeziehungen zu einer Vielzahl von Versicherern. Im Büro des Versicherungsmaklers werden die Beziehungen zwischen Kunden und Versicherern koordiniert. Jeder Kunde erhält seinen passenden Versicherungsschutz bei einem oder mehreren geeigneten Versicherern und hat immer nur seinen Makler als vertrauten Ansprechpartner – auch wenn der Versicherer mal wechselt.
Versicherungsschutz nach Maß. Neben den üblichen und weit verbreiteten Versicherungen für Eigenheim, Hausrat, Unfall, Rechtsschutz und Kfz kennt sich der Versicherungsmakler auch in den Spezialgebieten der Sachversicherung und der Personenversicherung aus. Ob es um wertvolle Kunst oder Antiquitäten, Oldtimer
oder andere Liebhaber- und Sammlerstücke geht, um Krankheits- und Berufsunfähigkeitsvorsorge oder um finanzielle Absicherung des Ruhestands: Versicherungsmakler haben Zugang zu speziellen Versicherungsangeboten für nahezu jede Sache und Situation. Ihr Vorteil: die von Maklern gewählten Versicherer sind in der Regel günstiger, ihr Bedingungswerk ist oft umfassender und die Abwicklung im Schadenfall professioneller als bei den Standard-Gesellschaften.
Professionelle Abwicklung. Der Versicherungsmakler schließt mit seinen Kunden einen – in der Regel schriftlichen – Geschäftsbesorgungsvertrag, in dem festgehalten wird, welche Aufgaben der Makler für seinen Kunden übernimmt. Außerdem bevollmächtigt der Kunde den Makler gegenüber den Versicherern, die im
Maklerauftrag festgelegten Aufgaben in seinem Namen umzusetzen. Der Versicherungsmakler übernimmt dann die komplette Abwicklung und Korrespondenz und informiert den Kunden regelmäßig über seine Aktivitäten. Einfach – effizient – sicher.
Kosten. Durch die Zusammenarbeit mit einem Versicherungs- und Finanzmakler entstehen dem Kunden in der Regel keine zusätzlichen Kosten für die Beratung, Vermittlung und laufende Überwachung der Verträge. Im Gegenteil: Die Kosten werden üblicherweise durch Courtagezahlungen der Versicherungsunternehmen
abgegolten. Im Übrigen sind auch Honorarvereinbarungen im rechtlich zulässigen Rahmen möglich. Durch die Beauftragung eines Maklers zahlt der Kunde aufgrund verwendeter Rahmenvereinbarungen i. d. R. weniger als direkt beim Versicherungsunternehmen.
Warum eigentlich Sachwerte? Trotz der unzähligen Nachrichten zur Staatsverschuldung, der Finanzkrise und den daraus hervorgegangenen Konjunkturprogrammen, in deren Folge die Staaten Gelder ausgeben, die sie nicht haben, sind viele Anleger skeptisch, ob die Inflation tatsächlich so stark zunehmen wird, wie viele behaupten. Wir sagen: diese Skepsis ist berechtigt, dennoch möchten wir auch einige Argument vorstellen, die für Sachwerte sprechen.
Die tatsächlichen Staatsverpflichtungen übersteigen die offiziellen Staatsschulden deutlich. Wir sehen also bei der Staatsverschuldung nur die Spitze des Eisbergs.
Bei den Verpflichtungen (blauer Balken) handelt es sich um Zahlungsverpflichtungen, die nicht in die offiziellen Berechnungen eingehen. Das können zum einen Pensionsverpflichtungen sein, die erst in der Zukunft wirksam werden.
Ein anderes Beispiel: viele Kommunen haben ihre kommunalen Einrichtungen verkauft (Schienennetz, Straßenbahn, Wasserversorgung), die sie nun von den Käufern zurückmieten müssen. Dies sind ebenfalls keine klassischen Schulden. Daher werden diese im schwarzen Balken nicht berücksichtigt.
Dennoch lässt sich aus dieser Darstellung nicht ableiten, dass wir es zukünftig mit einer stark steigenden Infaltion zu tun haben werden.
Die Inflation befindet sich seit Jahren auf dem Rückzug. Anfang und Ende der Siebziger hatten wir Inflationsraten zwischen 7 und 8% p.a. Ende der Neunziger erreichte die Inflation auch noch einmal Höhen von über 6% p.a. Diese Zeiten scheinen lange her zu sein, und eine Wiederholung ist nach Meinung vieler in naher Zukunft fast nicht möglich.
Folgende Faktoren begünstigen neben anderen eine hohe Inflation: strukturelle Nachfrage, Liquiditätsschwemme durch Zentralbanken, Zinssenkungen, hohe Rohstoffpreise und Fiskalpakete, von denen bis auf die strukturelle Nachfrage alles als gegeben angesehen werden kann.
Dagegen wirken zum Beispiel stabile Immobilienpreise, Überkapazitäten, zögerliche Kreditvergabe und fehlende Entspannung auf dem Arbeitsmarkt.
Quelle: Thomson Reuters Datastream, Stand Juni 2010
Wenn wir uns die Preisentwicklung einzelner Güter ansehen, kommen wir allerdings zu abweichenden Ergebnissen:
- Die Benzinpreise sind seit 1950 um 8,3% p.a. gestiegen
- Strompreise in Deutschland sind seit 1970 um 9,1% p.a. gestiegen (Quelle: Energieagentur Nordrhein-Westfalen)
- ein sehr handfestes Beispiel sind die Bierpreise auf dem Münchner Oktoberfest. Zur besseren Vergleichbarkeit sind hier alle Preise in Euro umgerechnet. (Quelle: Thomson Reuters Datastream – www.oktoberfest.de, Stand August 2009)
Warum weichen diese Werte so stark vom Verbraucherpreisindex, mit dem die Inflation in Deutschland gemessen wird, ab? Hintergrund ist die Anpassung des Indexes an sog. Produktivitätsgewinne. Sehr deutlich wird das im Bereich technischer Entwicklungen: obwohl der Preis für ein Auto steigt, kann es sein, dass sich diese Preissteigerung im Index neutral auswirkt, weil der Verbraucher gleichzeitig “mehr für sein Geld” erhält. Die gesteigerte Qualität wird also gegen die Preissteigerung gerechnet.
Egal, wie sich nun die Preisentwicklung in Zukunft fortsetzen wird, können wir den Einfluss auf Aktien, Anleihen (unterteilt in normale und inflationsindexierte Anleihen), Immobilien und Rohstoffe wie folgt festhalten.
Insbesondere substanzstarke Aktien haben zurzeit ein deutlich besseres Risikoprofil als inflations- und abwertungsgefährdete Anleihen. Siehe dazu unsere vorherigen Beiträge. Die Folge: die Dividendenrenditen liegen über den Renditen fest verzinslicher Staatsanleihen (Stand 07.06.2010):
- Rendite 10-jährige Bundesanleihe: 2,56%
- Dividendenrendite Europa (EuroSTOXX 50) 4,35%
- Dividendenrendite Deutschland (DAX) 3,24%
- Rendite 10-jährige Staatsanleihe Japan 1,21%
- Dividendenrendite Japan (Nikkei 225) 1,70%
Gleichzeitig herrschen eher trübe Aussichten für die Industrieländer, Ihr Wachstum dürfte in den nächsten zehn Jahren eher gering ausfallen:
- Diese Länder sind in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise teils hoch verschuldet und müssen ihre Staatshaushalte in Ordnung bringen
- Ihre demografische Struktur mit den immer älter werdenden Bevölkerungen wirkt sich negativ aus
Schwellenländer dagegen haben Potenzial, allerdings gilt es die Anlagekriterien richtig auszuwählen:
- Einerseits gilt: exportorientierte Schwellenländer werden unter dem schwachen Wirtschaftswachstum der Industrieländer leiden
- Andererseits: die jungen Bevölkerungen werden für dauerhafte Nachfrage sorgen und
- der Binnenmarkt wird für die Entwicklung der Schwellenländer an Bedeutung zunehmen
Beispiel für wachsende Volkswirtschaften:
Schwellenländer und Frontier Markets, die Schwellenländer von morgen, e füllen die Voraussetzungen für hohe Binnennachfrage und dynamisches Wachstum. Gemessen am Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) weisen sie selbst nach Kursanstiegen häufig noch günstige Bewertungsniveaus auf und sind daher preiswert zu haben:
- Türkei KGV 9
- Ägypten KGV 14
- Vietnam KGV 13
Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Überlegungen in Ihrem Depot berücksichtigen können. Nehmen Sie telefonisch unter 040 386 55 386 oder via E-Mail willkommen@claritos.de Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung besitzen, die Sie nicht selbst bewohnen, gibt es zwei Renditestrategien: hohe Mieteinnahmen zur Überschusserzielung oder hohe Ausgaben zur Erzielung einer Steuererstattung. Welche Strategie die richtige ist, klären wir gerne in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen. Hier erläutern wir Ihnen, wie Sie Steuerstrategie optimieren können.
Vermieten Sie an Angehörige: denn mit einem Angehörigen können Sie eine preisgünstige Miete unterhalb der ortsüblichen Marktmiete vereinbaren, um Ihre steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu senken. Für jeden Euro weniger Miete erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuerersparnis in Höhe Ihres Grenzsteuersatzes, bei Gutverdienern also um die 45 Cent. Allerdings können Sie dieses Spiel nicht beliebig weit fortsetzen. Denn die Finanzämter sehen sich diese Vermietung genau an und kontrollieren die Einhaltung folgender Regeln:
- Die Einhaltung einer Mindestmiete, in der Regel 3/4 der ortsüblichen Marktmiete.
- Die Vereinbarung eines auch unter Dritten üblichen Mietvertrags.
- Regelmäßige bargeldlose Zahlung der Miete / bzw. Mahnung bei säumiger Zahlung.
- Ob tatsächlich ein Mietverhältnis besteht, oder ob es sich um eine Scheinvermietung handelt.
Folgende Werbungskosten können Sie bei Vermietung geltend machen:
- die Abschreibungen Ihrer Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
- die Kreditzinsen für die Finanzierung
- Renovierungskosten und
- die Betriebskosten.
Aktuell sind Zinsen und Renditen auf Tiefstständen angelangt. Lange Zeit jedoch war die Entwicklung von Staatsanleihen geprägt durch geringe Inflation und sinkende Zinsen. Staatsanleihen waren daher eine stabile und sichere Anlage.
Ein Blick zurück schärft den Blick in die Zukunft. In der Vergangenheit entwickelten sich Inflation und Renditen mal nach unten, mal nach oben. Auch der aktuelle Abwärtstrend könnte sich wieder umkehren. Sowohl Mitte der Siebziger als auch gegen Ende der Siebziger hatten wir zwei Phasen, in denen zumindest in den USA die Inflation deutlich über der Rendite 10-jähriger Staatsanleihen lag. In Deutschland war dieses Szenario kurzzeitig ebenfalls gegeben.
Dennoch sind Staatsanleihen derzeit heiß begehrt: bedingt durch die hohe Nachfrage steigen auch die Bewertungen. Derzeit werden Staatsanleihen mit dem 1,2- bis 1,3- fachem ihres Nominalwerts gehandelt. Es droht eine Blase, die früher oder später platzen kann, und zwar zu dem Zeitpunkt, wo sich die Anlager mehrheitlich von Staatsanleihen verabschieden werden.
Anleihebesitzer, insbesondere Inhaber von Staatspapieren sind damit zwei potenziellen Bedrohungen ausgesetzt:
- einer sprunghaft steigenden Inflation
- einer Umstruktierung der Staatsschulden, indem entweder deren Laufzeiten verlängert oder deren Tilgung direkt herabgesetzt werden, Experten sprechen von sogenannten Haircuts.
Wir zeigen Ihnen, was Sie dagegen tun können. Nehmen Sie telefonisch unter 040 386 55 386 oder via E-Mail willkommen@claritos.de Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Die Zeiten für Anleger sind hart, teilweise turbulent, aber Bangemachen galt noch nie und tut es auch jetzt nicht. Investieren ist nach wie vor der beste Weg, Vermögen aufzubauen und etwa eine solide Altersvorsorge auf die Beine zu stellen. Heute gilt allerdings mehr dann je: gewusst wie.
Einige Faktoren, die Ihre Anlageentscheidung maßgeblich beeinflussen, ändern sich zurzeit, neue Faktoren gewinnen an Bedeutung. Die Entwicklung von Staatsanleihen etwa war über viele Jahre geprägt von niedriger Inflation und sinkenden Zinsen. Dieser Trend könnte sich nun umkehren, manche Marktteilnehmer sprechen sogar von einer Überbewertung bei Staatsanleihen – einer Blase also, die früher oder später platzen wird. Anders sieht die Situation in Schwellenländern aus, die im globalen Maßstab als Anlageziel immer wichtiger werden.
Wo gegenwärtig die Fallstricke liegen, welche Anlagealternativen defensiv und offensiv eingestellte Investoren verfolgen können, erklären wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Außerdem veröffentlichen wir einige unserer Beobachtung in loser Reihenfolge an dieser Stelle in den kommenden Wochen.
Bitte nehmen Sie telefonisch unter 040 386 55 386 oder via E-Mail willkommen@claritos.de Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Das Amtsgericht München hat am 23. September 2009 entschieden (Az.: 341 C 15805/09), dass ein Autofahrer, der sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen und engen Stelle im absoluten Halteverbot parkt, im Fall eines Unfalls gegebenenfalls einen Teil seines Schadens selber zu bezahlen hat. Das gilt auch dann, wenn nur ein Teil des Fahrzeugs in die Halteverbotszone ragt.
Geklagt hatte ein Taxifahrer, der seinen Wagen im Januar 2009 am Ende eines Taxistandes abgestellt hatte. Dabei ragte das Heck des Fahrzeuges knapp 1,30 m in eine unmittelbar hinter dem Taxistand befindliche, absolute Halteverbotszone. Diese Zone war eingerichtet worden, da es an der Stelle ausgesprochen eng und übersichtlich war. Mit ihrer Hilfe sollte außerdem dort regelmäßig verkehrenden Bussen das gefahrlose Durchfahren einer in diesem Bereich befindlichen Kurve erleichtert werden. Als ein Busfahrer das verbotswidrig abgestellte Taxi passieren wollte, ereignete sich der Unfall, indem der Bus den linken Heckbereich des Fahrzeugs streifte.
Der Taxifahrer wollte den dadurch entstanden Schaden in Höhe über 3.500 Euro von dem Versicherer des Busunternehmens ersetzt haben. Dieser gab zu, dass der Busfahrer den Unfall überwiegend verschuldet hatte. Wegen des verbotswidrigen Parkens wollte sich der Versicherer trotz allem nur zu einem Teil an dem Schaden beteiligen. Das von dem Taxibesitzer angerufene Münchener Amtsgericht bestätigte das und gab seiner Klage nur zum Teil statt.
Nach Meinung des Gerichts ist ein Autofahrer, der sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen oder engen Stelle in einer Halteverbotszone abstellt, auch dann für die Folgen eines Unfalls mitverantwortlich, wenn nur ein Teil des Fahrzeugs in diese Zone ragt. Es war offenkundig, dass ein Vorbeifahren an dem Taxi des Klägers insbesondere für größere Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur unter erschwerten Bedingungen möglich war. Die Beweisaufnahme ergab, dass bei dem Unfall nämlich nur jener Teil des Taxis beschädigt wurde, der in die Halteverbotszone hineinragte.
Zwar hätte der Busfahrer das Taxi nicht ohne Weiteres passieren dürfen. Trotz allem trifft den Taxifahrer ein nicht unerhebliches Mitverschulden. Das Angebot des Versicherers des Busunternehmens, sich zu 60 % an dem Schaden zu beteiligen, hielt das Gericht allerdings für zu gering und bemaß das Mitverschulden des Klägers mit einem Drittel.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Claritos Kapitalmarktbericht Q2.2010
Im zweiten Quartal hat die dramatische Entwicklung in Griechenland ganz Europa in Schrecken versetzt, fürchtete man doch – nicht ganz zu Unrecht -, dass sich die Schuldenkrise auf andere Länder ausdehnen könnte. Auch der bis zu 750 Milliarden Euro große Hilfsfonds zur Stützung des Euro beruhigte die Märkte nur vorübergehend. Selbst die teilweise positiven Meldungen börsennotierter Unternehmen wurden von der griechischen Schuldenkrise überschattet.