Bis zu 10.000 Todesopfer, ungezählten Verletzte und Obdachlose, verheerende Schäden der Infrastruktur und Explosionen in Atomkraftwerken, die möglicherweise zur Kernschmelze in bis zu drei Reaktoren führen können – das ist die grausame Zwischenbilanz des Erbebens, das Japan am Freitag , 11. März 2011 heimgesucht hat. Mit einem Wert von 9 auf der Richterskala* ist es das bisher stärkste dort gemessene Beben. Wir haben uns gefragt, ob es richtig ist, an dieser Stelle nüchtern über Folgen einer Naturkatastrophe zu berichten. Für viele Menschen ist es allerdings hilfreich, sich rational mit den Folgen und Ursachen auseinander zu setzen, um eine solche Schreckensnachricht zu verarbeiten. Für Sie ist diese Meldung gedacht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Woche entschieden, dass die Pflicht zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen nicht mit unterschiedlichen Versicherungsprämien vereinbar ist, die auf das Merkmal Geschlecht zurückgehen. Bevor wir hier in das Jammern der Versicherer mit einstimmen, möchten wir erst einmal anhand einiger Beispiele den zukünftig nicht mehr haltbaren Tatbestand erläutern:
- Versicherer kalkulieren mit mit sogenannten Sterbetabellen (hier: DAV 2004 R) mit unterschiedlichen Lebenserwartungen für Männer und Frauen.
- ein heute Geborener wird statistisch als Frau demnach 106 Jahre, als Mann nur 103 Jahre alt
- eine Mensch, der heute 65 Jahre alt ist, wird statistisch als Frau 92 Jahre, als Mann nur 89 Jahre alt
- Auswirkungen in der Risikolebensversicherung: bei gleicher Leistung, zahlt eine Frau nur ca. 2/3 des Beitrags, den ein Mann zahlen muss
- Auswirkung in der Rentenversicherung: eine Frau muss ca. 5 – 10% mehr einzahlen, um eine gleich hohe Rente zu erhalten
- Auswirkung in der Privaten Krankenversicherung (PKV): auch hier spielt die höhere Lebenserwartung eine wichtige Rolle, so dass Frauen derzeit einen höheren Beitrag als Männer zahlen. Je nach Versicherer und Tarif können hier Beitragsunterschiede von bis zu 30% bestehen. Falsch ist jedoch die Annahme, dass Frauen in der PKV die möglichen Schwangerschaftskosten alleine tragen müssen. Diese wurden bereits im Zuge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gleichmäßig auf Männer- und Frauentarife verteilt.
Zukünftig gilt für Neuverträge ab spätestens Dezember 2012, dass Versicherungsprämien sich nicht mehr am Geschlecht einer Person orientieren dürfen. Somit werden die Versicherungsunternehmen sogenannte Unisex-Tarife anbieten müssen. Bestehende Verträge sind davon nicht direkt betroffen.
Versicherungsprämien werden steigen
Die Entscheidung des EuGH, so ist es derzeit in fast allen Presseartikeln nachzulesen, mehrheitlich abgelehnt. Der Präsident des Bundesverbands deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz sagt dazu:„Durch das EuGH-Urteil werden die Versicherer fortan gezwungen sein, Ungleiches gleich zu behandeln und deshalb aus kalkulatorischen Gründen in ihre Prämie einen zusätzlichen Risikopuffer einzubauen. Damit werden sich Prämien für die Versicherungskunden verteuern.“
„Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt“, so Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Andere freuen sich, dass nun ein weiterer Schritt zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern gegangen werden muss. Festzuhalten ist auf jeden Fall, dass die gleiche Behandlung von Männer und Frauen den Versicherern ein Unterscheidungsmerkmal nimmt, mit dem bisher versucht wurde, Tarife dem individuellen Risiko anzupassen. Zukünftig werden Frauen die Risikolebensversicherungstarife von Männern subventionieren, während Männer mit ihren Beiträgen die Rentenversicherungen von Frauen bezuschussen.
ab Januar 2012 von den zur Zeit gültigen 2,25% auf 1,75%. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gilt als Formsache. Für bestehende Verträge ändert sich nichts. Die Senkung des Garantiezinses betrifft nur ab dem 01.01.2012 beginnende Verträge. Mit dieser Senkung erleben wir das Allzeit-Tief der Garantiezinsen von Lebensversicherungsverträgen:
In einschlägigen Presseartikeln wird diese Herabstufung des Garantiezinses negativ beurteilt. Siehe dazu zum Beispiel: Kathrin Gotthold in der Welt
Diese reflexhafte Meinungsbildung „niedrig = schlecht“ ist auf den ersten Blick vielleicht plausibel, doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sich diese Nachricht unserer Meinung nach als positiv. Dazu muss man einige Fakten zum Garantiezins oder Höchstrechnungszins kennen:
- Der Garantiezins ist der Zins, den der Versicherer dem Kunden mindestens zahlen muss. Allerdings nicht auf seinen Beitrag, sondern auf den Sparanteil seines Versicherungsvertrags. Ein Kunde, der 100 € pro Monat in seinen Vertrag zahlt, spart beispielsweise 70 € pro Monat, die restlichen 30 € werden für sonstige Ausgaben, vor allem Verwaltungs- und Risikokosten benötigt. Die restlichen 70 € werden mit dem Garantiezins über die gesamte Vertragslaufzeit verzinst.
- Der Garantiezins ist eine garantierte Leistungszusage, die der Versicherer einhalten muss. In den seltensten Fällen besteht die Leistung des Kunden aber nur aus dem Garantiezins. Der Kunde erhält zusätzlich eine Überschussbeteiligung. 2009 lag die Leistung aus Garantiezins und Überschüssen im gewichteten Mittel bei 4,30 % (Quelle: Assekurata).
- Um den Garantiezins sicher abbilden zu können, muss der Versicherer einen Teil der Kundengelder in sicher verzinste Werte anlegen. Je niedriger das aktuelle Zinsumfeld ist, desto größer ist der Anteil der Kundengelder, die in diese sicheren Anlagen investiert werden müssen.
- Ein niedrigerer Garantiezins bedeutet umgekehrt mehr Freiheit des Versicherers bei der Investition der Kundengelder.
Da diese freien Anlagen des Versicherers in der Regel gerade bei der langfristigen Geldanlage überdurchschnittliche Erträge erwirtschaften können, ist die Senkung des Garantiezinses ein positives Signal. So kann der Versicherer mehr Geld in Aktien investieren und damit bei guter Marktentwicklung höhere Erträge erzielen (siehe dazu unseren Investmentratgeber: Profitieren Sie vom langfristigen Aktientrend).
Allerdings gilt weiterhin die viel wichtigere Frage, ob eine kapitalgebundene Lebens- oder Rentenversicherung für die langfristige Geldanlage überhaupt das richtige Produkt ist. Wir empfehlen allen Kunden, dies sorgfältig zu bewerten.
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* vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats.
Lust auf ein eigenes Denkmal? Es muss nicht immer ein Schloss oder ein zerfallener Bauernhof sein. Denkmalimmobilien gibt es auch mitten in der Stadt. Sie haben meist Charme und die meisten Investoren schrecken aufgrund möglicher Auflagen vor einem Kauf zurück. Steuerlich ist der Kauf jedoch sehr lukrativ. So gilt es abzuwägen, ob die baulichen Einschränkungen nicht durch die steuerlichen Vorteile aufgewogen werden.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden (Az.: B 4 AS 108/10 R), dass ein Bezieher von Arbeitslosengeld II Anspruch darauf hat, dass der Träger der Grundsicherung die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe übernehmen muss.
Seit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wett-bewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) haben Privatversicherte ein finanzielles Problem, wenn sie hilfebedürftig werden. Anders als früher werden sie nicht mehr automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Sie bleiben verpflichtet, eine private Krankenversicherung aufrecht zu erhalten. Der Träger der Grundsicherung übernimmt einen Teil der Kosten in Höhe von ca. 130,- € im Monat. Verbleibende Beiträge mussten Arbeitslosengeld II- oder Sozialhilfe-Empfänger bisher von ihrer Grundsicherung bezahlen.
Der Basistarif ändert nichts daran, denn in diesem ist zwar laut § 12 Absatz 1c VAG eine Halbierung des Beitrags bei Hilfebedürftigkeit vorgesehen. Aber der Grundsicherungs-Träger wurde gesetzlich nur verpflichtet, zum verbleibenden hälftigen Beitrag den Beitrag zu übernehmen, „der auch für einen Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen ist“. Das bedeutet jedoch faktisch, dass auch vom halbierten Beitrag zum Basistarif ein bedeutender Anteil entweder vom Hilfsbedürftigen selbst aufgebracht werden muss – oder gar nicht bezahlt wird. Dann muss allerdings der Krankenversicherer immer noch nach § 193 Absatz 6 VVG „Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ übernehmen.
Sozial- und Landessozialgerichte haben in verschiedenen Verfahren zu Gunsten von Hilfsbedürftigen entschieden, dass die Träger der Grundsicherung nicht nur 130,- €, sondern die vollen, verbleibenden Beiträge zum Basistarif übernehmen müssen.
Das Bundessozialgericht hat im Fall eines selbstständigen Rechtsanwalts eine Entscheidung getroffen, der im Jahr 2009 Grundsicherung für Arbeitssuchende benötigte. Dieser hatte laut Pressemitteilung des Gerichts eine private Krankenversicherung mit 207,39 € Beitrag abgeschlossen, durfte aber nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das BSG stufte die nicht vorhandene Regelung zum offenen Beitragsanteil als „gesetzesimmanente Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit der gesetzlichen Vorschriften“ ein. Die Begründung des GKV-WSG lässt nicht erkennen, dass es Absicht des Gesetzgebers gewesen sein soll, hilfebedürftige Privatversicherte im Regen stehen zu lassen. Im Gegenteil: gerade zum Basistarif sei ausgeführt worden, dass Ziel sei, dass „die Betroffenen finanziell nicht überfordert werden“.
Ferner würde das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum nicht erreicht, wenn der Gesetzgeber Personen zum Abschluss einer von ihnen nicht bezahlbaren Versicherung zwingt. Das Gericht verweist weiter auf die Regelung für freiwillig gesetzlich Versicherte, bei denen auch im Fall der Hilfsbedürftigkeit keine eigenen Beiträge mehr verlangt werden, und fordert, durch analoge Anwendung auch hilfsbedürftigen Privatversicherten das Existenzminimum zu sichern.
Der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) begrüßte in einer Stellungnahme diese Entscheidung. Das Gericht „schafft endlich Klarheit zu Gunsten der Hilfebedürftigen: Zu ihrem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum gehört ein angemessener Krankenversicherungsschutz“. Es könne nicht sein, dass der Sozialstaat durch eine „künstliche“ Kürzung seiner Zuschüsse die Aufgabe der Sicherung des Existenzminimums auf die Krankenversicherung abwälzt, und zwar sowohl im Fall der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung. Allerdings, diesen Seitenhieb kann sich der Verband nicht verkneifen, erhalte die gesetzliche Krankenversicherung im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung „Milliardenzuschüsse“. Weiter fordert der PKV-Verband den Gesetzgeber auf, zu handeln und die Regelungslücke zu beseitigen.
ad hoc: Inflation in China
Es wird häufig erwähnt, dass man, um China zu regieren, die Wirtschaft in Schwung und die Inflation niedrig halten muss. Letzteres dürfte anscheinend leichter sein als erwartet. Die gestern publizierten CPI (Consumer Price Index) oder Inflationszahlen für China lagen mit 4,9% deutlich unter den Erwartungen, welche bei 5,4% gelegen hatten. Nach etwas detaillierterer Recherche erkennt der engagierte Analyst allerdings schnell, das die chinesische Regierung den Warenkorb, welcher zur Inflationsberechnung verwendet wird, seit dem letzten Mal etwas verändert hat. Besonders die Gewichtung von Lebensmitteln wurde reduziert (-3,4%).
Es scheint, dass die Chinesen entschieden haben, weniger Lebensmittel zu sich zu nehmen… !?! Dürfen wir uns nun global über sinkende Lebensmittelpreise freuen, nun da ein 1,3 Milliarden Volk entschieden hat, 3,4% weniger zu essen? Wahrscheinlich nicht, aber es ist mal wieder eine Erinnerung, dass der Warenkorb zur Inflationsmessung verändert werden kann um die Ziele von Regierungen zu erfüllen.
Fazit: Es ist nach wie vor mit fiskalpolitischen Maßnahmen in China zu rechnen, da die Inflation über dem Inflationsziel von 4% für 2011 liegt, allerdings könnten diese weniger agressiv als bisher erwartet ausfallen.
Nach wie vor herrscht im offenen Immobilienfonds Sektor rechtliche Unsicherheit. Geschlossene Produkte bleiben geschlossen, zumindest, bis eine Rechtssicherheit geschaffen worden ist. In der letzten Woche hat unser Fondsresearch 3 Kapitalanlagegesellschaften getroffen und berichten Ihnen Folgendes:
Axa Immoselect
Letzten Mittwoch erreichte das Fondsresearch die Nachricht durch Fondsprofessionell Online, dass der Wert des AXA ImmoSelect aufgrund von Neubewertungen verschiedener Immobilien um 60 Cent oder 1% des Portfolios nach unten korrigiert werden müsse. Dies ist selbstverständlich primär eine negative Nachricht, sollte aber nicht überbewertet werden. Die augenblicklich durchgeführten Bewertungen werden mit sehr marktnahen Parametern durchgeführt. Der Gutachter muss davon ausgehen, dass der Fonds die Immobilien in nächster Zeit veräussern wird. Potential für Wertsteigerungen müssen hierbei ausser Acht gelassen werden.
Unser Fondsresearch geht davon aus, dass das in den Bundesrat eingegebene Gesetz die Bedürfnisse des Immoselect nicht erfüllt. Es kann nicht verhindern, dass signifikante Mittelabflüsse eine Totalliquidierung des Fonds mit sich ziehen würden. Aus unserer Sicht ist die einzige Möglichkeit für den Fonds, in Zusammenarbeit mit der BaFin, eine Lösung für die Investoren zu finden, die auch weiterhin investiert bleiben wollen.
Sollte hier keine Lösung erzielt werden können, ist eine Abwicklung des Fonds die wahrscheinliche Konsequenz. Dies muss allerdings nicht notwendigerweise ein negatives Resultat für die Investoren sein. Dieser Schritt würde dem Fonds über einen Zeitraum von 3 Jahren die Zeit geben, das Portfolio geordnet zu liquidieren und über diesen Zeitraum vernünftige Preise für die Immobilien zu erzielen. Die erzielten Erlöse würden dann in regelmäßigen Intervallen an die Investoren zurückgeführt.
Commerzreal Hausinvest
Nach einem Meeting mit der Commerzreal kann berichtet werden, dass der Fonds im neuem Jahr Netto-Mittelzuflüsse hat. Diese belaufen sich im Januar auf über 140 Mio. € und sind bisher auch im Februar positiv (40 Mio. €). Allerdings sind diese Daten bisher nicht offiziell bestätigt. Die Liquiditätsquote des Fonds beträge derzeit ca. 17%. Das Fondsmanagement kommunizierte in einer Telefonkonferenz im Januar, dass die Liquiditätsquote wieder in Richtung 16% reduziert würde. Fremdkapital, welches aufgenommen wurde um eventuelle Rückflüsse zu bedienen, wird durch Netto-Mittelzuflüsse ersetzt um die Fremdkapitalkosten zu reduzieren. Das Fondsmanagement versichert, dass es derzeit keinerlei Pläne gibt, den Fonds zu schließen.
SEB ImmoInvest
Der SEB ImmoInvest hat im Januar 2 Immobilien veräussert, um Liquidität für eine mögliche Wiedereröffnung zu schaffen. Beide Immobilien konnten ca. 5% über ihrem Verkehrswert veräussert werden. Mit einer Wiedereröffnung ist vor der Bundesratssitzung am 18. März, in welcher das neue Gesetz diskutiert werden soll, allerdings nicht zu rechnen.
Ausstand mit Folgen
Betriebsfeier ist nicht immer Betriebsfeier. Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 9. Dezember 2010 entschieden (Az.: S 98 U 794/08), dass Personen, die im Rahmen einer privat organisierten Verabschiedung von Kollegen einen Unfall erleiden, grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung in Räumen des Arbeitgebers durchgeführt wird und ein Vorgesetzter daran teilnimmt.
Mit einer Vielzahl von Kollegen hatte der Kläger eine Veranstaltung besucht, bei der mehrere Mitarbeiter ihren Ausstand feierten. Die Veranstaltung fand nach Feierabend in Räumen des Arbeitgebers statt, die unentgeltlich genutzt werden durften. Auf dem Heimweg von der Feier erlitt der Kläger einen Unfall, bei welchem er sich einen Lendenwirbel brach. Für die Folgen dieses Unfalls wollte er seine Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen. Unter Hinweis auf den privaten Charakter der Abschiedsfeier lehnte diese es jedoch ab, dem Kläger Versicherungsschutz zu gewähren.
Der Streit beschäftigte das Berliner Sozialgericht, wo der Kläger unterlag. Grundsätzlich steht auch eine Abschiedsfeier unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Vo-raussetzung ist aber, dass es sich um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt, die von dem Arbeitgeber nicht nur gebilligt wird. Davon war im Fall des Klägers jedoch nicht auszugehen. Zwar stand die Teilnahme an der Feier allen Mitarbeitern offen und wurde auch von vielen Beschäftigten besucht. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme wurde die Abschiedsfeier jedoch durch die Teilnehmer eigenständig vorberei-tet, ausgestattet und finanziert. Von dem Arbeitgeber des Klägers wurde es lediglich toleriert, dass sie nach Feierabend in den Betriebsräumen stattfand.
Vor diesem Hintergrund stehen weder die Feier selbst noch die Heimwege unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Tatsache, dass nachweislich ein Vorgesetzter an der Feier teilgenommen hat, ändert daran nichts. Eine Veranstaltung ist nur dann von der Autorität der Unternehmensleitung getragen, wenn der Veranstalter dabei nicht oder nicht nur aus eigenem Antrieb und freier Entschließung, sondern im Einvernehmen mit der Unternehmensleitung oder für diese handelt, begründete das Gericht in seinem Urteil. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war davon jedoch nicht auszugehen. Daher wurde die Klage des Verletzten gegen seine Berufsgenossenschaft als unbegründet zurückgewiesen.
Wäre die Feier betrieblich angeordnet gewesen, oder hätte der Kläger zuvor eine private Unfallversicherung abgeschlossen, wäre er nicht leer ausgegangen. Eine private Unfallversicherung leistet anders als der gesetzliche Unfallschutz in jedem Fall. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Zusammenhang der Unfall eingetreten ist.
Unser Finanzierungspartner Münchener Hypothekenbank macht sicherheitsorientierten Kunden aktuell ein sehr attraktives Angebot: sie hat die Aktion „Nimm 30, zahle 15“ neu aufgelegt. Konkret bedeutet das: Sie bekommen die lange Sollzinsbindung von 30 Jahren aktuell zum Preis einer 15-jährigen Sollzinsbindung. Die Aktion läuft in diesem Jahr bis zum 7. März.
Damit können Sie sich Kunden die sehr lange Laufzeit zu absoluten Top-Konditionen sichern und damit das Zinsänderungsrisiko für die Anschlussfinanzierung stark minimieren. Sollte während der langen Laufzeit der Zinssatz gegenüber heute sinken, so haben Sie als Kunde ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt immer, unabhängig von dieser Aktion.
Die Münchener Hypothekenbank begleitet Sie bei Finanzierungen bis zu einer Gesamtfinanzierungssumme von einer Million Euro. Und das nicht nur in München, sondern im gesamten Bundesgebiet.
In einem interessanten Artikel in der ZEIT Nr. 5 / 2011 berichtet Nadine Oberhuber, dass Geldanlager vor Gericht meist unterlegen sind, wenn Sie auf Schadensersatz oder Rückabwicklung klagen, weil Sie der Meinung sind, dass ihr Bankberater sie schlecht oder falsch beraten hat. An dieser Stelle möchten wir nicht diskutieren, warum das so ist, sondern Prävention betreiben.
In unseren Beratungen haben wir die Erfahrung gemacht, dass das Thema Riester Rente mit vielen Fragen und Vorurteilen belegt ist. Wir haben daher mit dem Magazin „Das Investment“ einen Riester-Ratgeber erstellt, um Funktion und vor allem die Vorteile der staatlich geförderten Rente zu erläutern.
Diese sind aus unserer Sicht: höchste staatliche Förderung für Gutverdiener, Berufseinsteiger, kinderreiche Familien und Immobilienkäufer einerseits sowie ein flexibles Investment mit hohen Chancen und gleichzeitiger Beitragsgarantie andrerseits.
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Aus dem Inhaltsverzeichnis:
Grundlagen: Alles, was Sie zur Riester-Rente wissen müssen. Wer wie viel Förderung bekommt, Produkte, Steuern und mehr
Eigenheimrente: mit Wohn-Riester ins Eigenheim. So nutzen Sie Ihren Riester-Vertrag für die eigenen vier Wände
Ungefördert riestern: Ohne Abgeltungsteuer: Riester für alle. Auch ohne Förderung lohnt sich ein Riester-Fondssparplan
Kinder-Riester: Früh starten: Kinder-Kram. Rechtzeitig den Grundstein für die Altersvorsorge legen und den Zinseszinseffekt nutzen
Interview: „Für alle Lebenslagen ein einziger Vorsorge-Vertrag“ Wie sich ein Riester-Vertrag an alle Lebenslagen eines Sparers anpassen lässt
Produktporträt DWS RiesterRente Premium – Individuell vorsorgen. Hohe Renditechancen kombiniert mit einem attraktiven Ablaufmanagement
Fragen und Antworten: Wissenswertes zur Riester-Rente. Förderschädliche Entnahmen, Riester-Rente im Ausland und was im Todesfall passiert
Die Frage nach dem für Sie optimalen Riesterprodukt möchten wir mit diesem ebooklet nicht beantworten. Hierzu bedarf es einer gewissenhaften Analyse Ihrer individuellen Situation. Auf dem Weg zu Ihrer maßgeschneiderten Riester-Rente möchten wir Sie gerne begleiten. Kontaktieren Sie uns:
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Auch gestern fanden sich wieder tausende von Demonstranten in Kairo ein, um trotz eines Versammlungsverbots, gegen die ägyptische Regierung und vor allem gegen Muhammed Hosni Mubarak zu demonstrieren. Sie fordern einen besseren Lebensstandard. Die Demonstrationen sind eine Fortsetzung der Entwicklungen in Tunesien, die durch die Wikileaks Veröffentlichungen zum Thema Korruption begonnen hatten. Für heute ist ein „One Million March“ vorgesehen. Beobachter gehen davon aus, das Mubarak diesem Druck nicht lange standhalten können wird. Es gibt Meinungen, dass Mubarak schon morgen die Regierung niederlegen könnte.
Schon jetzt haben die Demonstrationen starke Auswirkungen auf die Wirtschaft Ägyptens. Plünderungen haben stattgefunden. So sind zum Beispiel 2 Filialen der Metro AG den Plünderern zum Opfer gefallen. Die Produktionsstätten von Statoil, Volkswagen und Nissan sind bis auf Weiteres stillgelegt worden. Man geht aber davon aus, dass der Suezkanal auch weiterhin befahren werden kann.
Auch die Staatsfinanzen sind betroffen. Moody’s hat die Bonität Ägyptens von Ba1 auf Ba2 mit negativem „Outlook“ herabgestuft und man geht davon aus, dass auch andere Ratingagenturen dem Beispiel folgen werden. Die CDS Prämien (Ausfallversicherung) für Ägyptische Staatsanleihen handeln auf Rekordhöhen und suggerieren das ägyptische Staatsanleihen eine riskantere Investition sind als irakische Staatsanleihen. Das Budgetdefizit von Ägypten liegt derzeit bei 8,1%. Ziele, das Defizit bis 2015 auf 3% zu reduzieren, könnten in Gefahr geraten, da die Regierung durch die Unruhen gezwungen sein könnte, eine losere Geldpolitik zu verfolgen. Eine für diese Woche angesetzte Auktion für Ägyptische Staatsanleihen wird höchstwahrscheinlich nicht stattfinden. Bisher liegt aber genügend Liquidität vor, um kurzfristige Verpflichtungen zu bedienen. Die größten Investoren für ägyptische Staatsanleihen sind französische (USD 17,6 Mrd.) und britische (USD 10,7 Mrd.) Banken. Insgesamt haben europäische Banken USD 40 Mrd. in Ägyptische Staatsanleihen investiert.
Die Ägyptische Börse blieb heute den 2. Tag in Folge geschlossen, nachdem der Leitindex (EGX30) in der letzten Woche um 16% gefallen war. Die weltweiten Kapitalmärkte reagierten mit erhöhten Risikoprämien auf diese Entwickelungen. Es bleibt unklar inwiefern Länder wie Iran, Saudi Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Jordanien und Israel von der Krise betroffen sein werden. Es wird befürchtet, dass die globale Erholung ins stocken geraten könnte. Zur Erinnerung, 50% der weltweiten Ölreserven befinden sich in dieser Region. Der Ölpreis (WTI März11 Kontrakt) stieg seit Donnerstag um 5,6% und die Geldmarktraten für Schwellenländer steigen so schnell wie seit 2008 nicht mehr.
Die Entwicklung in Ägypten und im Mittleren Osten sollte weiterhin genau beobachtet werden. Mubarak hat das gesamte Kabinett entlassen und ein neues eingesetzt. Die Demonstranten konnten hierdurch nicht beruhigt werden. Sollte Mubarak Neuwahlen ausrufen, wird vermutet, dass die bisher verbotene Partei, Muslimische Bruderschaft, die Wahlen gewinnen könnte. Allerdings hat Ägypten mittlerweile seit 60 Jahren eine Regierung, die durch Ex-Militärs gebildet wird und es bleibt abzuwarten ob sich das Militär so einfach aus der Macht verdrängen lassen wird.
Fazit: Sollten die Unruhen in Ägypten zu einem schnellen Ende kommen und andere Länder in der Region nicht von den Unruhen angesteckt werden, werden sich die Risikoprämien wieder reduzieren. Man sollte aber trotzdem von kurzfristigen Wertkorrekturen, speziell in Portfolios, die diese spezifische Region abdecken, ausgehen. Sollten andere Länder in der Region angesteckt werden, könnte die weltweite Wirtschaft, und dementsprechend Aktien weltweit, hierunter leiden.