Von Vincent Schmalbach Elternunterhalt ist ein Thema, vor dem es Vielen graut. Angst macht sich breit, wenn das Sozialamt Auskunft über die Einkünfte der Kinder des Pflegebedürftigen anfordert. Aber es ist nun einmal Pflicht, dass Kinder ihre Eltern unterstützen, wenn sie zu einem Pflegefall werden. Die Pflegekasse übernimmt hier einen Zuschussbetrag für die Pflege, Unterkunft und Versorgung sind aber vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Wenn nun aber die Rente oder das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht, dann sind verschiedene Maßnahmen ins Auge zu fassen, bei denen auch die Kinder des Pflegebedürftigen finanziell einbezogen werden können.
Ab diesem Jahr beginnt die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Doch die politische Diskussion und die damit verbundene Unsicherheit sind geblieben. Prominente Politiker stellen das eigentlich bereits beschlossene Procedere in Frage oder wünschen sich eine Aussetzung der Rente mit 67. Denn derzeit geht nur circa ein Viertel der Beschäftigten nach dem 60. Lebensjahr noch einer sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit nach. Hier werden nicht nur die Politik sondern auch die Unternehmen gefragt sein, altersgerechte Modelle und Möglichkeiten zu schaffen.
In punkto Reha-Maßnahmen und die damit verbundenen Folgen für die (eigene) spätere Rente herrscht oftmals große Unsicherheit bzw. kursieren oft Irrtümer und verschiedene Meinungen. Mitunter wird dabei sogar gemutmaßt, dass eine absolvierte Rehabilitationsmaßnahme sich negativ auf das so genannte Rentenkonto und die damit verbundenen Entgeltpunkte auswirken könnte. Das weisen allerdings Experten strikt zurück und verweisen darauf, dass eigentlich eher das Gegenteil in Betracht gezogen werden könnte. Denn Arbeitnehmer, die dank einer Rehabilitation weiter im Erwerbsleben stehen, können auch weiterhin und damit länger Beiträge zahlen. Somit können sie sogar später mehr Rente bekommen – und eben nicht weniger.
Claritos Kapitalmarktbericht Q4.2011
Das vierte Quartal endete für Anleger mit steigenden Kursen nach einem teilweise nervenaufreibenden Jahr versöhnlich. Aktien konnten wieder zulegen und Unternehmensanleihen haben sich stabilisiert. Die Rendite deutscher und amerikanischer Staatsanleihen notiert hingegen unweit historischer Tiefststände.
Auch wenn die Diskussionen und manche Turbulenzen um die gemeinsame Währung “Euro” anhalten, Europa wächst ohne Grenzen in vielfältiger Art und Weise zusammen. Das gilt unter anderem auch für die Sozial- oder Wohlfahrtssysteme. Vor allem für diejenigen Menschen, die aufgrund beruflicher Karrieren oder familiärer Verknüpfungen zwischen verschiedenen europäischen Ländern unterwegs sind oder im jeweiligen europäischen Ausland sesshaft werden möchten, empfiehlt sich ein genauerer Blick auf die sozialen Sicherungssysteme, auf das Renten- und Versorgungsniveau, auf soziale Standards und sozialrechtliche Bedingungen.
Mit Mikroversicherung gegen Armut
So berechtigt manche Diskussionen in Deutschland sind, über die Schwächen und Probleme bezüglich Gesundheitswesen, Krankenversicherung und Soziale Sicherheit, manchmal relativiert ein Blick in andere Länder vermeintliche und tatsächliche Defizite. In einem aktuellen Beitrag hat die Financial Times Deutschland einen Blick auf die Krankenversicherung in Indien gewagt. Wer in Indien erkrankt, steht meist alleine da. Das gilt vor allem für sämtliche ärmere Schichten und die Landbevölkerung.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13. April 2011 entschieden (Az.: X R 1/10), dass Rentennachzahlungen, die für Jahre vor 2005 geleistet werden, grundsätzlich dem durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) eingeführten Besteuerungsanteil unterliegen. In einem weiteren Verfahren ging es um Grundsatzfragen der Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten.
Geklagt hatte eine Frau, die im Februar 2003 die Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragt hatte. Über diesen Antrag wurde jedoch erst zwei Jahre später, wenn auch zugunsten der Klägerin, entschieden. Die fällig werdende Nachzahlung sollte nach Ansicht des zuständigen Finanzamtes aber nicht etwa nach den für das Jahr 2003 geltenden Regeln versteuert werden, sondern mit den für die Klägerin deutlich ungünstigeren Steuersätzen des Jahres 2005. Wäre die Nachzahlung vor dem Jahr 2005 erfolgt, hätte der steuerpflichtige Rentenanteil lediglich 32 % und nicht 50 % Besteuerungsanteil betragen.
Eine große Zahl von Arbeitnehmern kommt glücklicherweise immer noch in den Genuss einer Bonuszahlung zum Jahresende, dem Weihnachtsgeld. Doch bei einem genauen Blick auf den Lohnzettel wird schnell klar – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt oft nur ein Teil der Sonderzahlung übrig. Und während das Ihre Weihnachtsfreude vielleicht etwas trübt, freut sich das Finanzamt: Denn neben dem direkten Abzug vom Bonus erhöht dieses Extrageld zugleich das gesamte Bruttogehalt und damit den jährlich anfallenden und anrechenbaren Steuersatz des Arbeitnehmers. Doch, das muss nicht sein!
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat das Provisionsabgabeverbot aufgehoben, nachdem ein unabhängiger Versicherungsvermittler geklagt hatte, der die Vermittlungsprovision für Lebensversicherungen zum überwiegenden Teil an seine Kunden weitergegeben hat.
Die gute alte Lohnsteuerkarte aus Karton hat ausgedient. Da sich die Umstellung verzögerte, gab es bereits 2011 keine neue Lohnsteuerkarte, sondern die alte aus 2010 galt einfach weiter. Damit ist nun Schluss, Deutschlands Finanzämter regeln diesen Vorgang zukünftig elektronisch.
So hieß es noch im Herbst 2011. Aufgrund der Meldung der Finanzverwaltung wurde dieser Artikelim Januar 2012 überarbeitet.
Die einen Rentner suchen wahrhaftig “einen Platz an der Sonne”, die anderen bevorzugen einen neuen Lebensstil: viele Rentner eint jedoch der Gedanke, nach ihrem Berufsleben ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Doch was ist dann eigentlich mit der Rente und der Altersvorsorge?
Armes Deutschland?
Wie es um Einkommenssituation, Einkommensgrößen und (finanzielle) Lebensbedingungen hierzulande aussieht, zeigt der “Datenreport 2011: Der Sozialbericht für Deutschland” des Statistischen Bundesamtes. Eine wichtige Erkenntnis daraus: Wer erst einmal in den Kreis der drohenden Armut hineingeraten ist, für den wird es schwer, dort wieder herauszukommen. Doch wer – meist wegen höherer Bildung – über ein höheres Einkommen verfügt, der lebt gesünder und in der Regel auch länger.