Eine gute Reiseversicherung muss nicht teuer sein. Verzichten Sie doch einfach bei Ihrer nächsten Reisebuchung auf die häufig bereits automatisch integrierte Reiserücktritt, -abbruch, -kranken oder -gepäckversicherung. Die vom Veranstalter integrierte Police ist in vielen Fällen deutlich teurer, als wenn Sie den Versicherungsschutz beim Spezialisten erwerben.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat am 27. September 2011 (Az.: 5 K 221/11.NW) entschieden, dass ein Lehrer persönlich für die Folgen haftet, wenn er nach dem Kochunterricht vergisst, eine Herdplatte auszustellen. Daher kann er die Kosten für einen Einsatz der Feuerwehr nicht auf seinen Dienstherrn abwälzen. Ein Realschullehrer hatte geklagt, der Schülerinnen und Schülern einer neunten Klasse im Rahmen des Arbeitslehreunterrichtes zeigen wollte, wie man Pommes Frites zubereitet – mit gravierenden Folgen.

Ohne sie geht kulturell, sozial und anderweitig so gut wie gar nichts mehr: die ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen. Heutzutage engagieren sich bereits ca. 23 Millionen Bundesbürger ehrenamtlich – in sozialen Einrichtungen, in Sport- oder anderen Vereinen, Verbänden, Initiativen und Kirchen. Dafür werden diese Menschen zu Recht als eine wesentliche Stütze der Gesellschaft gefeiert und ihnen von vielen Seiten für ihre Unterstützung gedankt.

Wir bieten Ihnen eine Prämienersparnis von min. 10%* und einen deutlich besseren Leistungsumfang als in Ihre bisherige Praxis- oder Betriebsinhaltsversicherung. Wir haben ein Versicherungskonzept gegen Inhalts- und Betriebsunterbrechungsschäden ins Leben gerufen, das Ihnen einmalige Qualitätsstandards bietet.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 24. Januar 2011 (Az.: 10 U 973/10) entschieden, dass im Falle seines Ablebens eines Versicherten sein geschiedener Ehegatte die Leistungen aus einer privaten Renten- bzw. Lebensversicherung erbt, wenn nach einer Scheidung keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Voraussetzung ist lediglich, dass dieser bei Vertragsabschluss als Begünstigter genannt wurde. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte in der Zwischenzeit erneut geheiratet hat.

Die Familie ist zwar den meisten Menschen das Wichtigste im Leben. Doch ca. 75 Prozent der deutschen Familien fehlt immer noch eine wichtige Risikovorsorge für den Fall, dass ein Versorger stirbt. Das Paradoxe daran: Eigentlich sehen 41 Prozent der Haushalte mit Kindern eine derartige Vorsorge als immens wichtig an, um im Fall der Fälle nicht in finanzielle Nöte zu kommen, wie jetzt eine aktuelle Befragung eines Versicherers zeigte.
In Sachen Verbraucherschutz im Finanzdienstleistungsbereich gibt es für Kunden zahlreiche Möglichkeiten und Anlaufstellen. Neben Ombudsleuten bei Banken und dem Versicherungsombudsmann, eine Institution, die als Schlichtungsstelle zwischen Versicherer und Kunden fungiert, zählt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dazu, kurz BaFin genannt.
Fragen, Fragen, Fragen…

Die Anschaffung des neuen Fernsehers für einige hundert Euro wird von vielen Kunden sorgsam geplant und vorbereitet, Testberichte werden gelesen und Verbrauchs- und Leistungswerte werden verglichen. Doch geht es um die eigene Geldanlage, ein Thema bei dem häufig nicht nur hunderte, sondern tausende von Euros bewegt werden, scheinen viele Zeitgenossen passiv veranlagt zu sein. So ist jedenfalls unser Eindruck, wenn wir in einer Erstberatung eine Bestandsaufnahme machen und sehen müssen, was die Kunden da in der Vergangenheit alles gekauft haben.
Pflegereport 2011: Risiko steigt
Das wir insgesamt älter werden ist schön. Allerdings steigt damit auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Das zeigt der Barmer GEK Pflegereport 2011, der vor kurzem in Berlin veröffentlicht wurde. Die Zahlen sprechen ein deutliche Sprache: Hierzulande sind bereits die Hälfte der männlichen Bevölkerung und – aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung – sogar nahezu Dreiviertel aller Frauen im Laufe ihres Lebens auf die Hilfe anderer angewiesen. Damit ist in Deutschland die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, weiter angestiegen.
Von Vincent Schmalbach Elternunterhalt ist ein Thema, vor dem es Vielen graut. Angst macht sich breit, wenn das Sozialamt Auskunft über die Einkünfte der Kinder des Pflegebedürftigen anfordert. Aber es ist nun einmal Pflicht, dass Kinder ihre Eltern unterstützen, wenn sie zu einem Pflegefall werden. Die Pflegekasse übernimmt hier einen Zuschussbetrag für die Pflege, Unterkunft und Versorgung sind aber vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Wenn nun aber die Rente oder das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht, dann sind verschiedene Maßnahmen ins Auge zu fassen, bei denen auch die Kinder des Pflegebedürftigen finanziell einbezogen werden können.
Ab diesem Jahr beginnt die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Doch die politische Diskussion und die damit verbundene Unsicherheit sind geblieben. Prominente Politiker stellen das eigentlich bereits beschlossene Procedere in Frage oder wünschen sich eine Aussetzung der Rente mit 67. Denn derzeit geht nur circa ein Viertel der Beschäftigten nach dem 60. Lebensjahr noch einer sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit nach. Hier werden nicht nur die Politik sondern auch die Unternehmen gefragt sein, altersgerechte Modelle und Möglichkeiten zu schaffen.
In punkto Reha-Maßnahmen und die damit verbundenen Folgen für die (eigene) spätere Rente herrscht oftmals große Unsicherheit bzw. kursieren oft Irrtümer und verschiedene Meinungen. Mitunter wird dabei sogar gemutmaßt, dass eine absolvierte Rehabilitationsmaßnahme sich negativ auf das so genannte Rentenkonto und die damit verbundenen Entgeltpunkte auswirken könnte. Das weisen allerdings Experten strikt zurück und verweisen darauf, dass eigentlich eher das Gegenteil in Betracht gezogen werden könnte. Denn Arbeitnehmer, die dank einer Rehabilitation weiter im Erwerbsleben stehen, können auch weiterhin und damit länger Beiträge zahlen. Somit können sie sogar später mehr Rente bekommen – und eben nicht weniger.