Krank zu sein, kann teuer werden. Nicht nur die Behandlungskosten gehen ins Geld. In vielen Fällen drohen auch Einbußen beim Einkommen. Eine Krankentagegeldversicherung hilft. Wird ein Arbeitnehmer krank und kann deshalb nicht arbeiten, zahlt sein Arbeitgeber die Bezüge bis zu sechs Wochen lang ungekürzt weiter.
Claritos Kapitalmarktbericht Q1.2014
Keine Angst vor einer neuen Eiszeit
Das erste Quartal des Jahres 2014 endete verhalten für Aktienanleger. Zwar legte der europäische Index Euro Stoxx 50 um 1,7% zu. Ein Blick auf den Verlauf offenbart jedoch: Die Schwankungen waren nicht unerheblich. Neben den üblichen Marktbewegungen sorgte die sogenannte Krim-Krise zeitweise für Verunsicherungen an den Aktienmärkten. Jedoch scheinen die Märkte die Krise nicht wirklich als Bedrohung zu empfinden. Im Gegenteil: Einige positive Konjunkturdaten reichten aus, um die europäischen Indizes wieder nach oben treiben zu lassen. So konnte der DAX etwa zum 31. März wieder auf 9555 Punkte klettern – nach einem zwischenzeitlichen Tief von rund 9020 Punkten.
Kommt es zu einem Wohnungsbrand, entstehen in der Regel immense Schäden, wenn nicht sogar Gefahr „für Leib und Leben“ droht. Besonders tragisch ist in vielen Fällen, dass keine Rauchmelder installiert waren, die in vielen (Brand-)Fällen als wahre Lebensretter fungieren können.
Aber jetzt vergleich ich’s
Bevor sie etwas ausgeben, vergleichen viele Menschen die entsprechenden Preise – doch achten dabei nicht unbedingt auf jedes Detail. Das ist in der realen Welt genauso wie im Internet und eben auch bei Versicherungen.
Ein Satz heiße Ohren
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 4. November 2013 entschieden (Az.: L 2 R 438/13 ER), dass unangemessene Verzögerungen bei der Versorgung eines gesetzlich Versicherten mit einem Hilfsmittel dazu führen können, dass ein Sozialversicherungsträger per gerichtlichem Eilentscheid dazu verpflichtet wird, die Auswahl eines bestmöglichen Hilfsmittels einem Fachbetrieb zu übertragen.
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit zwei Urteilen vom 7. November 2013 (Az.: L 5 KR 65/13 und L 5 KR 5/13) entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gegenüber Pflichtversicherten nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil (Aktenzeichen XII ZB 607/12) vom 12.02.2014 entschieden, dass erwachsene Kinder auch dann für Heimkosten ihrer Eltern aufkommen müssen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr zueinander hatten. Ein Beamter aus Bremen muss daher 9000 Euro an das Pflegeheim seines mittlerweile gestorbenen Vaters zahlen. Beide hatten seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr – auf Betreiben des Vaters, der seinen Sohn sogar enterbt hatte. Dennoch sei der Anspruch auf Elternunterhalt hier nicht verwirkt, stellte der BGH fest.
BGH-Urteil zur Kündigung der Mitversicherung für ein Kind in privater Krankenversicherung: der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2013 entschieden (Az.: IV ZR 140/13), dass der Versicherungsnehmer den für sein Kind geltenden Vertragsteil kündigen kann, wenn sich das in einem privaten Krankenversicherungsvertrag mitversichertes volljähriges Kind weigert, sich selber zu versichern bzw. den Nachweis einer eigenen Versicherung zu erbringen.
Wenn man sich als Kunde auf den Weg macht, eine geeignete Rechtsschutzversicherung zu finden, wird man mit einer Vielzahl von Bedingungen und Tarifmerkmalen konfrontiert, deren Bedeutung für die Praxis vielen Versicherten oft nicht klar ist. Wir schaffen an dieser Stelle Klarheit, welche Kriterien für eine erfolgreiche Produktauswahl zu Grunde gelegt werden sollten.
Pensionsordnung geht vor
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 10. Dezember 2013 entschieden (Az.: 3 AZR 796/11), dass eine Bestimmung in einer Pensionsordnung, nach der ein Anspruch auf eine Invalidenrente bei Berufsunfähigkeit nur besteht, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalls mindestens das 50. Lebensjahr erreicht hat, nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt.
Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 10. Dezember 2013 (Az.: S 182 KR 1747/12) entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenerstattung einer medizinisch notwendigen Entfernung minderwertiger Brustimplantate haben. Erfolgte das Einsetzen der Implantate jedoch ausschließlich aus ästhetischen Gründen, so müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen. Die Einbringung neuer Implantate haben sie in so einem Fall selbst zu bezahlen.
Ein neuer Erdenbürger bringt viel Freude, schlaflose Nächte und vor allem eines: zusätzliche Verantwortung. Eltern stellen sich dieser Aufgabe gern, sorgen für ein kindgerechtes Umfeld, gesunde Nahrung, den besten Kindergarten oder frühkindliche Förderung. Wie wir immer wieder beobachten können, geben Eltern manchmal auch zu viel des Guten. „Overprotected“ sind die Kleinen dann. Wir zeigen, welche Versicherungsfragen zu klären sind, und was Sie getrost sein lassen können.