Unter Fachleuten gilt sie als „non plus Ultra“: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet den besten Schutz vor den finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit. Aber nicht jeder bekommt diesen Vertrag. Doch es gibt Alternativen.

Unsere Beiträge sortiert nach Anlässen und Lebenssituationen
Unter Fachleuten gilt sie als „non plus Ultra“: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet den besten Schutz vor den finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit. Aber nicht jeder bekommt diesen Vertrag. Doch es gibt Alternativen.
Spät muss nicht zu spät sein. Auch wer nicht mehr ganz jung ist, kann noch für den Pflegefall vorsorgen. Das klappt am besten mit einer Pflegerente gegen Einmalzahlung.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 21. Oktober 2014 entschieden (Az.: 3 AZR 690/12), dass Betriebsrenten-Empfänger mögliche Ansprüche vor dem nächsten Anpassungsstichtag ihrem Arbeitgeber gegenüber geltend machen müssen, wenn sie dessen Anpassungsentscheidung für falsch halten. Dazu reicht die fristgerechte Klageeinreichung nicht aus, die dem Arbeitgeber erst nach dem Stichtag zugestellt werden kann.
Aus Kindern werden Leute. Schon während der Schulzeit ist der Leistungsdruck heute für viele Kinder immens. Und der Ernst des Lebens kommt manchmal früher als man denkt. Bereits Kinder können durch schwere Erkrankung oder einen Unfall die Fähigkeit verlieren, jemals selbst ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Krank zu sein, kann teuer werden. Nicht nur die Behandlungskosten gehen ins Geld. In vielen Fällen drohen auch Einbußen beim Einkommen. Eine Krankentagegeldversicherung hilft. Wird ein Arbeitnehmer krank und kann deshalb nicht arbeiten, zahlt sein Arbeitgeber die Bezüge bis zu sechs Wochen lang ungekürzt weiter.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil (Aktenzeichen XII ZB 607/12) vom 12.02.2014 entschieden, dass erwachsene Kinder auch dann für Heimkosten ihrer Eltern aufkommen müssen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr zueinander hatten. Ein Beamter aus Bremen muss daher 9000 Euro an das Pflegeheim seines mittlerweile gestorbenen Vaters zahlen. Beide hatten seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr – auf Betreiben des Vaters, der seinen Sohn sogar enterbt hatte. Dennoch sei der Anspruch auf Elternunterhalt hier nicht verwirkt, stellte der BGH fest.
BGH-Urteil zur Kündigung der Mitversicherung für ein Kind in privater Krankenversicherung: der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2013 entschieden (Az.: IV ZR 140/13), dass der Versicherungsnehmer den für sein Kind geltenden Vertragsteil kündigen kann, wenn sich das in einem privaten Krankenversicherungsvertrag mitversichertes volljähriges Kind weigert, sich selber zu versichern bzw. den Nachweis einer eigenen Versicherung zu erbringen.
Wenn man sich als Kunde auf den Weg macht, eine geeignete Rechtsschutzversicherung zu finden, wird man mit einer Vielzahl von Bedingungen und Tarifmerkmalen konfrontiert, deren Bedeutung für die Praxis vielen Versicherten oft nicht klar ist. Wir schaffen an dieser Stelle Klarheit, welche Kriterien für eine erfolgreiche Produktauswahl zu Grunde gelegt werden sollten.
Ein neuer Erdenbürger bringt viel Freude, schlaflose Nächte und vor allem eines: zusätzliche Verantwortung. Eltern stellen sich dieser Aufgabe gern, sorgen für ein kindgerechtes Umfeld, gesunde Nahrung, den besten Kindergarten oder frühkindliche Förderung. Wie wir immer wieder beobachten können, geben Eltern manchmal auch zu viel des Guten. „Overprotected“ sind die Kleinen dann. Wir zeigen, welche Versicherungsfragen zu klären sind, und was Sie getrost sein lassen können.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 29. Oktober 2013 (Az.: 2 A 11261/12.OVG) entschieden, dass die Regel, dass eine Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben muss, um im Fall des Todes des Ehepartners einen Anspruch auf Zahlung einer Hinterbliebenenrente zu haben, nicht unumstößlich ist, sondern es vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
Schwindet die Arbeitskraft, reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht für den gewohnten Lebensstandard. Private Vorsorge ist unerlässlich. Jeder fünfte Angestellte wird berufsunfähig, weil seine Gesundheit nicht mehr mitspielt. Unter Arbeitern sind es sogar 30 Prozent. Insbesondere psychische Erkrankungen nehmen drastisch zu.
Manch einer will partout nicht länger und manch einer kann einfach nicht mehr. Immer wieder überlegen Berufstätige, wie lange sie eigentlich noch arbeiten wollen oder müssen. Doch dafür ist es gut zu wissen, wie sich die jeweilige Entscheidung auf die eigene Altersvorsorge auswirkt. Zumal dabei auch etwaig existierende private oder betriebliche Rentenerträge zu berücksichtigen sind.