Mit einer Basisrente können Sie in diesem Jahr bis zu 35.000 € von der Steuer absetzen. Die gesetzliche Altersrente reicht für einen sorgenfreien Lebensabend nicht aus. Und Selbstständige haben oftmals sogar gar keine oder nur sehr geringe Ansprüche. Deshalb fördert der Staat private Vorsorge.
Kategorie: Private Steuern
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat am 19. Mai 2015 entschieden (5 K 1792/12), dass Arbeitnehmer, die sich beim Ruhestandseintritt für eine Kapitalabfindung ihrer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Pensionskasse entscheiden, diesen Betrag nur ermäßigt versteuern müssen.
Immer noch spukt in den Köpfen vieler Betroffener die Idee herum, eine vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung könne steuerfrei vereinnahmt werden. Diese mit Übergangsregelungen bis Ende 2007 geltende Regelung existiert nicht mehr. Jede Abfindung ist zunächst einmal in vollem Umfang steuerpflichtiges Einkommen.
Das Finanzgericht (FG) Köln hat mit Urteil vom 23.10.2013 (Az: 4 K 741/11) die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr für Wertpapiergeschäfte für verfassungswidrig erklärt, bei denen bereits am 31.03.1999 die bisher geltende sechsmonatige Spekulationsfrist abgelaufen war.
Ehrenamt macht Fiskus schlank
Engagieren Sie sich auch nach Feierabend ehrenamtlich? Der Fiskus födert das nicht nur für die Mitarbeit in Vereinen. Dabei sind zwei Pauschalen als wichtigste Förderregelung anzuwenden. Wir zeigen Ihnen die Details.
Mitunter bringt ein Jahreswechsel wichtige Neuerungen auf gesetzlicher und/oder steuerlicher Ebene. Wir möchten Sie hier rechtzeitig darüber informieren, was geplant ist – damit Sie wissen, was auf Sie zukommt beziehungsweise entscheiden können, ob jetzt noch Handlungsbedarf für Sie besteht.
Eine große Zahl von Arbeitnehmern kommt glücklicherweise immer noch in den Genuss einer Bonuszahlung zum Jahresende, dem Weihnachtsgeld. Doch bei einem genauen Blick auf den Lohnzettel wird schnell klar – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt oft nur ein Teil der Sonderzahlung übrig. Und während das Ihre Weihnachtsfreude vielleicht etwas trübt, freut sich das Finanzamt: Denn neben dem direkten Abzug vom Bonus erhöht dieses Extrageld zugleich das gesamte Bruttogehalt und damit den jährlich anfallenden und anrechenbaren Steuersatz des Arbeitnehmers. Doch, das muss nicht sein!
Die gute alte Lohnsteuerkarte aus Karton hat ausgedient. Da sich die Umstellung verzögerte, gab es bereits 2011 keine neue Lohnsteuerkarte, sondern die alte aus 2010 galt einfach weiter. Damit ist nun Schluss, Deutschlands Finanzämter regeln diesen Vorgang zukünftig elektronisch.
So hieß es noch im Herbst 2011. Aufgrund der Meldung der Finanzverwaltung wurde dieser Artikelim Januar 2012 überarbeitet.
Mit Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen. Viel besser aber ist es, erst gar nicht so viel Steuern an das Finanzamt abzuführen. Als Angestellter können Sie dies mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung erreichen. Ziel dieses Antrags ist die Eintragung eines zusätzlichen Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, der dann von Ihrem Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird.
Beim Verkauf von Wertpapieren, unterliegt der Gewinn (Differenz zwischen Verkaufs- und Ankaufspreis abzüglich der Transaktionskosten) der Abgeltungsteuer. Im aktuellen Blickpunkt Steuern weist die Redaktion auf einen Missstand bei ausländischen thesaurierenden Fonds hin.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 14. April 2011 mit Beschluss entschieden (Az.: VI R 8/10), dass ein Pflegebedürftiger, der von ihm selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen will, dabei sowohl Leistungen der Beihilfe, der Pflegeversicherung als auch die einer ergänzenden privaten Pflegezusatz-Versicherung zu berücksichtigen hat.
Es ist keine gesetzliche Neuerung, aber dennoch einen Bericht Wert. Private Handwerkerrechnungen sind steuerlich ansetzbar. Diese Möglichkeit wird zu wenig genutzt, wahrscheinlich ist den meisten Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit gar nicht bewußt. Ob Sie Maler-, Maurer oder Sanitärarbeiten durchführen lassen, ist dabei egal. Sogar Gartenarbeiten und Schornsteinfegerkosten sind steuerlich ansetzbar. 20 Prozent der Ausgaben können von der Steuer abgezogen werden, und zwar bis zu 6.000 € Rechnungsbetrag. Daraus ergibt sich eine Steuerersparnis von 1.200 €.