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Freiberufler & Gewerbe Kranken & Pflege Private Steuern Urteile Versicherung

Gilt Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Beiträge eines Arbeitgebers zu einer privaten Gruppenkrankenversicherung immer dann als Arbeitslohn des Arbeitnehmers zu werten sind, wenn dieser einen eigenen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer erlangt. Im Urteil vom 14.4.2011, VI R 24/10 weist der BFH darauf hin, dass die Beiträge für den Arbeitnehmer steuerfrei sein können, wenn der Arbeitgeber nach einer zwischenstaatlichen Verwaltungsvereinbarung zur Leistung verpflichtet ist.

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Geldanlage Private Steuern

Vermögenswirksame Leistungen – selbst für Gutverdiener interessant

Auszubildende, Arbeitnehmer und Beamte haben Anspruch auf einen staatlichen Sparzuschuss in Höhe von bis zu 114,30 € pro Jahr. Für Gutverdiener, die oberhalb der Einkommensgrenzen verdienen, ist diese Sparform entgegen den herrschenden Vorurteilen ebenfalls attraktiv, wenn der Vertrag richtig gestaltet wird.

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Ausbildung, Studium & Berufsstart Private Steuern

Studienkosten steuermindernd absetzen

Viele Studierende sind der Meinung, dass Kosten rund ums Studium sich steuermindernd auswirken. Analog zu Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Erwerbsarbeit entstehen, und die ja auch zu einer Minderung des steuerpflichtigen Einkommens führen.Außerdem dient das Studium ja der späteren Erwerbsarbeit, so die gängige Meinung vieler Studenten.

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Kranken & Pflege Urteile Versicherung

Krankentagegeldanspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten bei der Abgrenzung zwischen Krankheit und Berufsunfähigkeit, wenn Versicherte lange krank sind. Verständlicherweise will der Krankenversicherer die Zahlung möglichst früh einstellen und den Kranken als „berufsunfähig“ deklarieren. Ein Berufsunfähigkeitsversicherer möchte seinerseits, dieses Urteil möglichst lange herauszögern.

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Allgemein Urteile Versicherung

Bedauerliche Verletzung durch olle Kamelle

Unglaublich aber wahr, damit beschäftigt sich die deutsche Justiz: das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 7. Januar 2011 entschieden (Az.: 123 C 254/10), dass Zuschauer, die an einem Karnevalsumzug teilnehmen, damit rechnen müssen, von Süßigkeiten und anderen kleineren Gegenständen getroffen zu werden. Im Fall einer Verletzung besteht daher kein Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch.

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Allgemein Private Steuern

Soziale Grundsicherung wird komplett neu gestaltet: Merkels Kabinett beschließt die Negativsteuer

Nach langen Verhandlungen im Kabinett, konnte sich heute die FDP mit ihrem Modell der Negativsteuer durchsetzen. Im Gegenzug machte Sie der CDU / CSU Fraktion weitreichende Zugeständnisse in der Atomdebatte. Für Kleinverdiener und Alleinerzieher gibt es zukünftig in vielen Fällen die Möglichkeit, sich vom Finanzamt über die so genannte Negativsteuer Geld zu holen. „Das betrifft vor allem Frauen, da sie den Großteil der niedrig Verdienenden stellen. Die Frauen sollten diese Möglichkeit stärker nützen“, rät Familienministerin Schröder. Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen zahlen keine Lohnsteuer. Dies betrifft vor allem Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte. Abgaben an die Sozialversicherung fallen aber auch für die meisten „KleinverdienerInnen“ an. Denn alle ArbeitnehmerInnen, die ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben, sind sozialversichert.

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Altersvorsorge Gesetzgebung Kranken & Pflege

Gleichstellung: Frauen und Männer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Woche entschieden, dass die Pflicht zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen nicht mit unterschiedlichen Versicherungsprämien vereinbar ist, die auf das Merkmal Geschlecht zurückgehen. Bevor wir hier in das Jammern der Versicherer mit einstimmen, möchten wir erst einmal anhand einiger Beispiele den zukünftig nicht mehr haltbaren Tatbestand erläutern:

  1. Versicherer kalkulieren mit mit sogenannten Sterbetabellen (hier: DAV 2004 R) mit unterschiedlichen Lebenserwartungen für Männer und Frauen.
    • ein heute Geborener wird statistisch als Frau demnach 106 Jahre, als Mann nur 103 Jahre alt
    • eine Mensch, der heute 65 Jahre alt ist, wird statistisch als Frau 92 Jahre, als Mann nur 89 Jahre alt
  2. Auswirkungen in der Risikolebensversicherung: bei gleicher Leistung, zahlt eine Frau nur ca. 2/3 des Beitrags, den ein Mann zahlen muss
  3. Auswirkung in der Rentenversicherung: eine Frau muss ca. 5 – 10% mehr einzahlen, um eine gleich hohe Rente zu erhalten
  4. Auswirkung in der Privaten Krankenversicherung (PKV): auch hier spielt die höhere Lebenserwartung eine wichtige Rolle, so dass Frauen derzeit einen höheren Beitrag als Männer zahlen. Je nach Versicherer und Tarif können hier Beitragsunterschiede von bis zu 30% bestehen. Falsch ist jedoch die Annahme, dass Frauen in der PKV die möglichen Schwangerschaftskosten alleine tragen müssen. Diese wurden bereits im Zuge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gleichmäßig auf Männer- und Frauentarife verteilt.

Zukünftig gilt für Neuverträge ab spätestens Dezember 2012, dass Versicherungsprämien sich nicht mehr am Geschlecht einer Person orientieren dürfen. Somit werden die Versicherungsunternehmen sogenannte Unisex-Tarife anbieten müssen. Bestehende Verträge sind davon nicht direkt betroffen.

Versicherungsprämien werden steigen

Die Entscheidung des EuGH, so ist es derzeit in fast allen Presseartikeln nachzulesen, mehrheitlich abgelehnt. Der Präsident des Bundesverbands deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz sagt dazu:„Durch das EuGH-Urteil werden die Versicherer fortan gezwungen sein, Ungleiches gleich zu behandeln und deshalb aus kalkulatorischen Gründen in ihre Prämie einen zusätzlichen Risikopuffer einzubauen. Damit werden sich Prämien für die Versicherungskunden verteuern.“

„Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt“, so Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Andere freuen sich, dass nun ein weiterer Schritt zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern gegangen werden muss. Festzuhalten ist auf jeden Fall, dass die gleiche Behandlung von Männer und Frauen den Versicherern ein Unterscheidungsmerkmal nimmt, mit dem bisher versucht wurde, Tarife dem individuellen Risiko anzupassen. Zukünftig werden Frauen die Risikolebensversicherungstarife von Männern subventionieren, während Männer mit ihren Beiträgen die Rentenversicherungen von Frauen bezuschussen.

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Geldanlage Immobilien Private Steuern

Denkmalschutz ist Steuerschutz

Lust auf ein eigenes Denkmal? Es muss nicht immer ein Schloss oder ein zerfallener Bauernhof sein. Denkmalimmobilien gibt es auch mitten in der Stadt. Sie haben meist Charme und die meisten Investoren schrecken aufgrund möglicher Auflagen vor einem Kauf zurück. Steuerlich ist der Kauf jedoch sehr lukrativ. So gilt es abzuwägen, ob die baulichen Einschränkungen nicht durch die steuerlichen Vorteile aufgewogen werden.

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Kranken & Pflege Urteile Versicherung

Urteil des Bundessozialgerichts zu Gunsten der privaten Krankenversicherung

 

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden (Az.: B 4 AS 108/10 R), dass ein Bezieher von Arbeitslosengeld II Anspruch darauf hat, dass der Träger der Grundsicherung die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe übernehmen muss.

Seit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wett-bewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) haben Privatversicherte ein finanzielles Problem, wenn sie hilfebedürftig werden. Anders als früher werden sie nicht mehr automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Sie bleiben verpflichtet, eine private Krankenversicherung aufrecht zu erhalten. Der Träger der Grundsicherung übernimmt einen Teil der Kosten in Höhe von ca. 130,- € im Monat. Verbleibende Beiträge mussten Arbeitslosengeld II- oder Sozialhilfe-Empfänger bisher von ihrer Grundsicherung bezahlen.

Der Basistarif ändert nichts daran, denn in diesem ist zwar laut § 12 Absatz 1c VAG eine Halbierung des Beitrags bei Hilfebedürftigkeit vorgesehen. Aber der Grundsicherungs-Träger wurde gesetzlich nur verpflichtet, zum verbleibenden hälftigen Beitrag den Beitrag zu übernehmen, „der auch für einen Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen ist“. Das bedeutet jedoch faktisch, dass auch vom halbierten Beitrag zum Basistarif ein bedeutender Anteil entweder vom Hilfsbedürftigen selbst aufgebracht werden muss – oder gar nicht bezahlt wird. Dann muss allerdings der Krankenversicherer immer noch nach § 193 Absatz 6 VVG „Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ übernehmen.

Sozial- und Landessozialgerichte haben in verschiedenen Verfahren zu Gunsten von Hilfsbedürftigen entschieden, dass die Träger der Grundsicherung nicht nur 130,- €, sondern die vollen, verbleibenden Beiträge zum Basistarif übernehmen müssen.

Das Bundessozialgericht hat im Fall eines selbstständigen Rechtsanwalts eine Entscheidung getroffen, der im Jahr 2009 Grundsicherung für Arbeitssuchende benötigte. Dieser hatte laut Pressemitteilung des Gerichts eine private Krankenversicherung mit 207,39 € Beitrag abgeschlossen, durfte aber nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das BSG stufte die nicht vorhandene Regelung zum offenen Beitragsanteil als „gesetzesimmanente Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit der gesetzlichen Vorschriften“ ein. Die Begründung des GKV-WSG lässt nicht erkennen, dass es Absicht des Gesetzgebers gewesen sein soll, hilfebedürftige Privatversicherte im Regen stehen zu lassen. Im Gegenteil: gerade zum Basistarif sei ausgeführt worden, dass Ziel sei, dass „die Betroffenen finanziell nicht überfordert werden“.

Ferner würde das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum nicht erreicht, wenn der Gesetzgeber Personen zum Abschluss einer von ihnen nicht bezahlbaren Versicherung zwingt. Das Gericht verweist weiter auf die Regelung für freiwillig gesetzlich Versicherte, bei denen auch im Fall der Hilfsbedürftigkeit keine eigenen Beiträge mehr verlangt werden, und fordert, durch analoge Anwendung auch hilfsbedürftigen Privatversicherten das Existenzminimum zu sichern.

Der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) begrüßte in einer Stellungnahme diese Entscheidung. Das Gericht „schafft endlich Klarheit zu Gunsten der Hilfebedürftigen: Zu ihrem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum gehört ein angemessener Krankenversicherungsschutz“. Es könne nicht sein, dass der Sozialstaat durch eine „künstliche“ Kürzung seiner Zuschüsse die Aufgabe der Sicherung des Existenzminimums auf die Krankenversicherung abwälzt, und zwar sowohl im Fall der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung. Allerdings, diesen Seitenhieb kann sich der Verband nicht verkneifen, erhalte die gesetzliche Krankenversicherung im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung „Milliardenzuschüsse“. Weiter fordert der PKV-Verband den Gesetzgeber auf, zu handeln und die Regelungslücke zu beseitigen.

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Urteile Versicherung

Ausstand mit Folgen

Betriebsfeier ist nicht immer Betriebsfeier. Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 9. Dezember 2010 entschieden (Az.: S 98 U 794/08), dass Personen, die im Rahmen einer privat organisierten Verabschiedung von Kollegen einen Unfall erleiden, grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung in Räumen des Arbeitgebers durchgeführt wird und ein Vorgesetzter daran teilnimmt.

Mit einer Vielzahl von Kollegen hatte der Kläger eine Veranstaltung besucht, bei der mehrere Mitarbeiter ihren Ausstand feierten. Die Veranstaltung fand nach Feierabend in Räumen des Arbeitgebers statt, die unentgeltlich genutzt werden durften. Auf dem Heimweg von der Feier erlitt der Kläger einen Unfall, bei welchem er sich einen Lendenwirbel brach. Für die Folgen dieses Unfalls wollte er seine Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen. Unter Hinweis auf den privaten Charakter der Abschiedsfeier lehnte diese es jedoch ab, dem Kläger Versicherungsschutz zu gewähren.

Der Streit beschäftigte das Berliner Sozialgericht, wo der Kläger unterlag. Grundsätzlich steht auch eine Abschiedsfeier unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Vo-raussetzung ist aber, dass es sich um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt, die von dem Arbeitgeber nicht nur gebilligt wird. Davon war im Fall des Klägers jedoch nicht auszugehen. Zwar stand die Teilnahme an der Feier allen Mitarbeitern offen und wurde auch von vielen Beschäftigten besucht. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme wurde die Abschiedsfeier jedoch durch die Teilnehmer eigenständig vorberei-tet, ausgestattet und finanziert. Von dem Arbeitgeber des Klägers wurde es lediglich toleriert, dass sie nach Feierabend in den Betriebsräumen stattfand.

Vor diesem Hintergrund stehen weder die Feier selbst noch die Heimwege unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Tatsache, dass nachweislich ein Vorgesetzter an der Feier teilgenommen hat, ändert daran nichts. Eine Veranstaltung ist nur dann von der Autorität der Unternehmensleitung getragen, wenn der Veranstalter dabei nicht oder nicht nur aus eigenem Antrieb und freier Entschließung, sondern im Einvernehmen mit der Unternehmensleitung oder für diese handelt, begründete das Gericht in seinem Urteil. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war davon jedoch nicht auszugehen.  Daher wurde die Klage des Verletzten gegen seine Berufsgenossenschaft als unbegründet zurückgewiesen.

Wäre die Feier betrieblich angeordnet gewesen, oder hätte der Kläger zuvor eine private Unfallversicherung abgeschlossen, wäre er nicht leer ausgegangen. Eine private Unfallversicherung leistet anders als der gesetzliche Unfallschutz in jedem Fall. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Zusammenhang der Unfall eingetreten ist.

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Geldanlage Urteile sonstige

Im Zweifel gegen den Kunden

In einem interessanten Artikel in der ZEIT Nr. 5 / 2011 berichtet Nadine Oberhuber, dass Geldanlager vor Gericht meist unterlegen sind, wenn Sie auf Schadensersatz oder Rückabwicklung klagen, weil Sie der Meinung sind, dass ihr Bankberater sie schlecht oder falsch beraten hat. An dieser Stelle möchten wir nicht diskutieren, warum das so ist, sondern Prävention betreiben.

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Geldanlage Gesetzgebung Immobilien

Offene Immobilienfonds: was heißt hier offen?

Offene Immobilienfonds werden zum Leidwesen vieler Anleger ihrem Namen nicht mehr gerecht. Manch einer spricht davon auch schon von offenen offenen Immobilienfonds und geschlossenen offenen Immobilienfonds. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, listen wir hier kurz auf, welche Fonds tatsächlich offen sind und welche Regelungen Investoren in Zukunft zu erwarten haben.

Den aktuellen Stand der Diskussion haben wir in unserem Beitrag Mitte Dezember zusammen gestellt: Neuregelungen 2011 in der Verhandlungsphase. Laut Jahreswirtschaftsbericht 2011 der Bundesregierung sollen diese Regelungen durch das „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ im ersten Quartal 2011 umgesetzt werden. Dies hat das Kabinett am 22. September 2010 entschieden. Die Lesungen im Bundestag stehen jedoch noch aus.

Die Tabelle zum Speichern und übersichtlichen Ausdruck: Offene Immofonds geschlossen

Zu diesem Thema liegt uns außerdem die interessante Stellungnahme des Fondsmanagements vom AXA Immoselect vom letzten Oktober vor: ein Fonds in Zeiten der Fondsschliessung

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