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Investments vor der Zerreißprobe – kommt die Inflation oder kommt sie nicht?

Warum eigentlich Sachwerte? Trotz der unzähligen Nachrichten zur Staatsverschuldung, der Finanzkrise und den daraus hervorgegangenen Konjunkturprogrammen, in deren Folge die Staaten Gelder ausgeben, die sie nicht haben, sind viele Anleger skeptisch, ob die Inflation tatsächlich so stark zunehmen wird, wie viele behaupten. Wir sagen: diese Skepsis ist berechtigt, dennoch möchten wir auch einige Argument vorstellen, die für Sachwerte sprechen.

staatsverschuldungDie tatsächlichen Staatsverpflichtungen übersteigen die offiziellen Staatsschulden deutlich. Wir sehen also bei der Staatsverschuldung nur die Spitze des Eisbergs.

Bei den Verpflichtungen (blauer Balken) handelt es sich um Zahlungsverpflichtungen, die nicht in die offiziellen Berechnungen eingehen. Das können zum einen Pensionsverpflichtungen sein, die erst in der Zukunft wirksam werden.

Ein anderes Beispiel: viele Kommunen haben ihre kommunalen Einrichtungen verkauft (Schienennetz, Straßenbahn, Wasserversorgung), die sie nun von den Käufern zurückmieten müssen. Dies sind ebenfalls keine klassischen Schulden. Daher werden diese im schwarzen Balken nicht berücksichtigt.

Dennoch lässt sich aus dieser Darstellung nicht ableiten, dass wir es zukünftig mit einer stark steigenden Infaltion zu tun haben werden.

inflationDie Inflation befindet sich seit Jahren auf dem Rückzug. Anfang und Ende der Siebziger hatten wir Inflationsraten zwischen 7 und 8% p.a. Ende der Neunziger erreichte die Inflation auch noch einmal Höhen von über 6% p.a. Diese Zeiten scheinen lange her zu sein, und eine Wiederholung ist nach Meinung vieler in naher Zukunft fast nicht möglich.

Folgende Faktoren begünstigen neben anderen eine hohe Inflation: strukturelle Nachfrage, Liquiditätsschwemme durch Zentralbanken, Zinssenkungen, hohe Rohstoffpreise und Fiskalpakete, von denen bis auf die strukturelle Nachfrage alles als gegeben angesehen werden kann.

Dagegen wirken zum Beispiel stabile Immobilienpreise, Überkapazitäten, zögerliche Kreditvergabe und fehlende Entspannung auf dem Arbeitsmarkt.

Quelle: Thomson Reuters Datastream, Stand Juni 2010

bierWenn wir uns die Preisentwicklung einzelner Güter ansehen, kommen wir allerdings zu abweichenden Ergebnissen:

  • Die Benzinpreise sind seit 1950 um 8,3% p.a. gestiegen
  • Strompreise in Deutschland sind seit 1970 um 9,1% p.a. gestiegen (Quelle: Energieagentur Nordrhein-Westfalen)
  • ein sehr handfestes Beispiel sind die Bierpreise auf dem Münchner Oktoberfest. Zur besseren Vergleichbarkeit sind hier alle Preise in Euro umgerechnet. (Quelle: Thomson Reuters Datastream – www.oktoberfest.de, Stand August 2009)

Warum weichen diese Werte so stark vom Verbraucherpreisindex, mit dem die Inflation in Deutschland gemessen wird, ab? Hintergrund ist die Anpassung des Indexes an sog. Produktivitätsgewinne. Sehr deutlich wird das im Bereich technischer Entwicklungen: obwohl der Preis für ein Auto steigt, kann es sein, dass sich diese Preissteigerung im Index neutral auswirkt, weil der Verbraucher gleichzeitig “mehr für sein Geld” erhält. Die gesteigerte Qualität wird also gegen die Preissteigerung gerechnet.

Egal, wie sich nun die Preisentwicklung in Zukunft fortsetzen wird, können wir den Einfluss auf Aktien, Anleihen (unterteilt in normale und inflationsindexierte Anleihen), Immobilien und Rohstoffe wie folgt festhalten.

Wir danken der DWS Investment GmbH für die Bereitsstellung der Daten und Grafiken.Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine zusammenfassende Kurzdarstellung wesentlicher Überlegungen wieder. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Claritos Sozietät für Finanzplanung wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Daten von Dritten stammen, übernimmt Claritos für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Daten keine Gewähr, auch wenn wir nur solche Daten verwendet, die wir als zuverlässig erachten.
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Geldanlage

Investments vor der Zerreißprobe – mit Substanzwerten kontern

Insbesondere substanzstarke Aktien haben zurzeit ein deutlich besseres Risikoprofil als inflations- und abwertungsgefährdete Anleihen. Siehe dazu unsere vorherigen Beiträge. Die Folge: die Dividendenrenditen liegen über den Renditen fest verzinslicher Staatsanleihen (Stand 07.06.2010):

  • Rendite 10-jährige Bundesanleihe: 2,56%
  • Dividendenrendite Europa (EuroSTOXX 50) 4,35%
  • Dividendenrendite Deutschland (DAX) 3,24%
  • Rendite 10-jährige Staatsanleihe Japan 1,21%
  • Dividendenrendite Japan (Nikkei 225) 1,70%

Gleichzeitig herrschen eher trübe Aussichten für die Industrieländer, Ihr Wachstum dürfte in den nächsten zehn Jahren eher gering ausfallen:

  • Diese Länder sind in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise teils hoch verschuldet und müssen ihre Staatshaushalte in Ordnung bringen
  • Ihre demografische Struktur mit den immer älter werdenden Bevölkerungen wirkt sich negativ aus

Schwellenländer dagegen haben Potenzial, allerdings gilt es die Anlagekriterien richtig auszuwählen:

  • Einerseits gilt: exportorientierte Schwellenländer werden unter dem schwachen Wirtschaftswachstum der Industrieländer leiden
  • Andererseits: die jungen Bevölkerungen werden für dauerhafte Nachfrage sorgen und
  • der Binnenmarkt wird für die Entwicklung der Schwellenländer an Bedeutung zunehmen

Beispiel für wachsende Volkswirtschaften:

schwellen

Schwellenländer und Frontier Markets, die Schwellenländer von morgen, e füllen die Voraussetzungen für hohe Binnennachfrage und dynamisches Wachstum. Gemessen am Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) weisen sie selbst nach Kursanstiegen häufig noch günstige Bewertungsniveaus auf und sind daher preiswert zu haben:

  • Türkei KGV 9
  • Ägypten KGV 14
  • Vietnam KGV 13

Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Überlegungen in Ihrem Depot berücksichtigen können. Nehmen Sie telefonisch unter 040  386 55 386 oder via E-Mail willkommen@claritos.de Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

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Immobilien Private Steuern

Mit Immobilien Steuern sparen – Vermietung an Angehörige

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung besitzen, die Sie nicht selbst bewohnen, gibt es zwei Renditestrategien: hohe Mieteinnahmen zur Überschusserzielung oder hohe Ausgaben zur Erzielung einer Steuererstattung. Welche Strategie die richtige ist, klären wir gerne in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen. Hier erläutern wir Ihnen, wie Sie Steuerstrategie optimieren können.

Vermieten Sie an Angehörige: denn mit einem Angehörigen können Sie eine preisgünstige Miete unterhalb der ortsüblichen Marktmiete vereinbaren, um Ihre steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu senken. Für jeden Euro weniger Miete erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuerersparnis in Höhe Ihres Grenzsteuersatzes, bei Gutverdienern also um die 45 Cent. Allerdings können Sie dieses Spiel nicht beliebig weit fortsetzen. Denn die Finanzämter sehen sich diese Vermietung genau an und kontrollieren die Einhaltung folgender Regeln:

  1. Die Einhaltung einer Mindestmiete, in der Regel 3/4 der ortsüblichen Marktmiete.
  2. Die Vereinbarung eines auch unter Dritten üblichen Mietvertrags.
  3. Regelmäßige bargeldlose Zahlung der Miete  / bzw. Mahnung bei säumiger Zahlung.
  4. Ob tatsächlich ein Mietverhältnis besteht, oder ob es sich um eine Scheinvermietung handelt.

Folgende Werbungskosten können Sie bei Vermietung geltend machen:

  • die Abschreibungen Ihrer Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • die Kreditzinsen für die Finanzierung
  • Renovierungskosten und
  • die Betriebskosten.
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Geldanlage

Investments vor der Zerreißprobe – Zinsen und Renditen auf Tiefstständen

Aktuell sind Zinsen und Renditen auf Tiefstständen angelangt. Lange Zeit jedoch war die Entwicklung von Staatsanleihen geprägt durch geringe Inflation und sinkende Zinsen. Staatsanleihen waren daher eine stabile und sichere Anlage.

10jBundesanleihen

Ein Blick zurück schärft den Blick in die Zukunft. In der Vergangenheit entwickelten sich Inflation und Renditen mal nach unten, mal nach oben. Auch der aktuelle Abwärtstrend könnte sich wieder umkehren. Sowohl Mitte der Siebziger als auch gegen Ende der Siebziger hatten wir zwei Phasen, in denen zumindest in den USA die Inflation deutlich über der Rendite 10-jähriger Staatsanleihen lag. In Deutschland war dieses Szenario kurzzeitig ebenfalls gegeben.

InflationRenditen

Dennoch sind Staatsanleihen derzeit heiß begehrt: bedingt durch die hohe Nachfrage steigen auch die Bewertungen. Derzeit werden Staatsanleihen mit dem 1,2- bis 1,3- fachem ihres Nominalwerts gehandelt. Es droht eine Blase, die früher oder später platzen kann, und zwar zu dem Zeitpunkt, wo sich die Anlager mehrheitlich von Staatsanleihen verabschieden werden.

EuroBondFuture

Anleihebesitzer, insbesondere Inhaber von Staatspapieren sind damit zwei potenziellen Bedrohungen ausgesetzt:

  • einer sprunghaft steigenden Inflation
  • einer Umstruktierung der Staatsschulden, indem entweder deren Laufzeiten verlängert oder deren Tilgung direkt herabgesetzt werden, Experten sprechen von sogenannten Haircuts.

Wir zeigen Ihnen, was Sie dagegen tun können. Nehmen Sie telefonisch unter 040  386 55 386 oder via E-Mail willkommen@claritos.de Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

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Geldanlage

Investments vor der Zerreißprobe – Worauf Sie jetzt achten müssen

Die Zeiten für Anleger sind hart, teilweise turbulent, aber Bangemachen galt noch nie und tut es auch jetzt nicht. Investieren ist nach wie vor der beste Weg, Vermögen aufzubauen und etwa eine solide Altersvorsorge auf die Beine zu stellen. Heute gilt allerdings mehr dann je: gewusst wie.

Einige Faktoren, die Ihre Anlageentscheidung maßgeblich beeinflussen, ändern sich zurzeit, neue Faktoren gewinnen an Bedeutung. Die Entwicklung von Staatsanleihen etwa war über viele Jahre geprägt von niedriger Inflation und sinkenden Zinsen. Dieser Trend könnte sich nun umkehren, manche Marktteilnehmer sprechen sogar von einer Überbewertung bei Staatsanleihen – einer Blase also, die früher oder später platzen wird. Anders sieht die Situation in Schwellenländern aus, die im globalen Maßstab als Anlageziel immer wichtiger werden.

Wo gegenwärtig die Fallstricke liegen, welche Anlagealternativen defensiv und offensiv eingestellte Investoren verfolgen können, erklären wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Außerdem veröffentlichen wir einige unserer Beobachtung in loser Reihenfolge an dieser Stelle in den kommenden Wochen.

Bitte nehmen Sie telefonisch unter 040  386 55 386 oder via E-Mail willkommen@claritos.de Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

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Private Sachversicherung Urteile Versicherung

Falschparker trifft Mitverschulden

Das Amtsgericht München hat am 23. September 2009 entschieden (Az.: 341 C 15805/09), dass ein Autofahrer, der sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen und engen Stelle im absoluten Halteverbot parkt, im Fall eines Unfalls gegebenenfalls einen Teil seines Schadens selber zu bezahlen hat. Das gilt auch dann, wenn nur ein Teil des Fahrzeugs in die Halteverbotszone ragt.

Geklagt hatte ein Taxifahrer, der seinen Wagen im Januar 2009 am Ende eines Taxistandes abgestellt hatte. Dabei ragte das Heck des Fahrzeuges knapp 1,30 m in eine unmittelbar hinter dem Taxistand befindliche, absolute Halteverbotszone. Diese Zone war eingerichtet worden, da es an der Stelle ausgesprochen eng und übersichtlich war. Mit ihrer Hilfe sollte außerdem dort regelmäßig verkehrenden Bussen das gefahrlose Durchfahren einer in diesem Bereich befindlichen Kurve erleichtert werden. Als ein Busfahrer das verbotswidrig abgestellte Taxi passieren wollte, ereignete sich der Unfall, indem der Bus den linken Heckbereich des Fahrzeugs streifte.

Der Taxifahrer wollte den dadurch entstanden Schaden in Höhe über 3.500 Euro von dem Versicherer des Busunternehmens ersetzt haben. Dieser gab zu, dass der Busfahrer den Unfall überwiegend verschuldet hatte. Wegen des verbotswidrigen Parkens wollte sich der Versicherer trotz allem nur zu einem Teil an dem Schaden beteiligen. Das von dem Taxibesitzer angerufene Münchener Amtsgericht bestätigte das und gab seiner Klage nur zum Teil statt.

Nach Meinung des Gerichts ist ein Autofahrer, der sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen oder engen Stelle in einer Halteverbotszone abstellt, auch dann für die Folgen eines Unfalls mitverantwortlich, wenn nur ein Teil des Fahrzeugs in diese Zone ragt. Es war offenkundig, dass ein Vorbeifahren an dem Taxi des Klägers insbesondere für größere Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur unter erschwerten Bedingungen möglich war. Die Beweisaufnahme ergab, dass bei dem Unfall nämlich nur jener Teil des Taxis beschädigt wurde, der in die Halteverbotszone hineinragte.

Zwar hätte der Busfahrer das Taxi nicht ohne Weiteres passieren dürfen. Trotz allem trifft den Taxifahrer ein nicht unerhebliches Mitverschulden. Das Angebot des Versicherers des Busunternehmens, sich zu 60 % an dem Schaden zu beteiligen, hielt das Gericht allerdings für zu gering und bemaß das Mitverschulden des Klägers mit einem Drittel.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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Claritos Kapitalmarktbericht Q2.2010

Im zweiten Quartal hat die dramatische Entwicklung in Griechenland ganz Europa in Schrecken versetzt, fürchtete man doch – nicht ganz zu Unrecht -, dass sich die Schuldenkrise auf andere Länder ausdehnen könnte. Auch der bis zu 750 Milliarden Euro große Hilfsfonds zur Stützung des Euro beruhigte die Märkte nur vorübergehend. Selbst die teilweise positiven Meldungen börsennotierter Unternehmen wurden von der griechischen Schuldenkrise überschattet.

Q2

 

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Geldanlage

Zerreissprobe – Anlagestrategie für schwieriege Zeiten

Ein großer Zyklus neigt sich seinem Ende zu. Nach über 30 Jahren niedriger Inflation und fallender Zinsen steht nun aller Voraussicht nach eine Trendwende bevor. Das von vielen Beobachtern als letzte große Blase identifizierte historisch beispiellose Bewertungsniveau der Anleihenmärkte steht möglicherweise vor einem Platzen. Viele Indikatoren sprechen dafür, dass die Anleihenmärkte den Charakter einer Blase aufweisen: Der mit weitem Abstand größte Fonds der Welt, der 224 Mrd. USD große PIMCO Total Return, ist ein reiner Anleihenfonds und weltweit horten institutionelle Anleger – getrieben von einer irrwitzigen Benchmark-Logik – umso mehr Staatsanleihen, je niedriger deren Zinsen sinken und je höher die Staatsverschuldungen steigen.
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Private Sachversicherung Urteile Versicherung

Leistung aus Unfallversicherung nur bei Nachweis der Ursächlichkeit

Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 14.1.2010 (Az.: 2 O 71/09) entschieden, der Versicherte Invaliditätsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung nur erhält, wenn er die Kausalität zwischen dem unterstellten Unfallereignis und der Gesundheitsschädigung zweifelsfrei beweisen kann. Gelingt dies nicht und kommen auch noch degenerative Vorschädigungen als mögliche Ursache hinzu, ist der Versicherer leistungsfrei.

Eine unfallversicherte Frau hatte versucht, ein ca. 15 Kilogramm schweres Sieb aufzufangen, indem sie dabei ihr Gewicht verlagerte. Danach erlitt sie einen Bandscheibenvorfall, der zu einer dauerhaften Funktionsbeeinträchtigung der Wirbelsäule mit Schmerzausstrahlung in die Beine führte. Aus Sicht der Klägerin war dies eine unmittelbare Folge des Unfalls, der durch die unglückliche Bewegung beim Versuch ausgelöst wurde, das Sieb zu fangen. Sie machte deshalb gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung eine unfallbedingte Invalidität von 20 % geltend.

Die Versicherung bestritt, dass der Bandscheibenvorfall überhaupt durch einen Unfall ausgelöst worden sei. Die falsche Bewegung sei kein Unfall gewesen, so dass die formellen Anspruchsvoraussetzungen fehlten. Die Versicherung machte alternativ geltend, selbst wenn es sich dabei um einen Unfall gehandelt haben sollte, sei dieser nicht die Ursache für die Invalidität. Ein Sachverständiger hatte degenerative Verschleißerscheinungen an der Wirbelsäule der Klägerin festgestellt, die die wahrscheinlichere Ursache für den Bandscheibenvorfall seien.

Das Gericht schloss sich dieser Argumentation weitgehend an, da die Klägerin nicht schlüssig bewiesen habe, dass tatsächlich der Versuch, das Sieb aufzufangen, das Primärereignis gewesen war, das zu der Schädigung geführt hatte.

Nach den Ausführungen des Sachverständigen sei es zweifelhaft, ob die Kräfte, die während der Drehung auf den Körper einwirkten, ausreichten, um isoliert den Körperbereich zu erreichen, wo der Bandscheibenvorfall stattfindet. Ferner sei die Frau erst zwei Tage nach dem beschriebenen Vorgang arbeitsunfähig krankgeschrieben worden. Der Bandscheibenvorfall habe sich außerdem in einem der am meisten beanspruchten Bereiche der unteren Lendenwirbelsäule ereignet, die regelmäßig von degenerativen Bandscheibenvorfällen betroffen seien.

Somit sei degenerativer Verschleiß als die wahrscheinlichere Ursache der Invalidität anzunehmen und die Klage abzuweisen.

 

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Kranken & Pflege Urteile Versicherung

Strittige Kosten bei Auslands-OP

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 17. Februar 2010 (Az.: B 1 KR 14/09 R) entschieden, dass eine Krankenkasse nur die Kosten übernehmen muss, die bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland anfallen, wenn ein Versicherter in einen anderen Staat der Europäischen Union reist, um sich dort operieren zu lassen. Das gilt zumindest dann, wenn eine gleichartige Behandlung in Deutschland dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.

Im Jahr 1982 wurde dem 1939 geborenen Kläger in einer Londoner Klinik eine Herzklappe eines verstorbenen Organspenders eingesetzt. Die Operation wurde zehn Jahre später wiederholt. In beiden Fällen trug seine Krankenkasse die vollständigen Behandlungskosten. 2005 musste sich der Kläger erneut einer risikoreichen Herzklappenoperation unterziehen. Wegen seiner guten Erfahrungen wollte er auch diesen Eingriff in der Londoner Klinik durchführen lassen. Seine Krankenkasse wollte die Kosten in diesem Fall jedoch nur „anteilig im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ohne präjudizierende Wirkung“ übernehmen und die Kostenerstattung auf die Sätze eines vergleichbaren deutschen Vertragskrankenhauses beschränken. Das hatte zur Folge, dass die Kasse von den von der Londoner Klinik in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von rund 36.600 Euro nur knapp 24.000 Euro übernehmen wollte.

Der Kläger war damit nicht einverstanden und machte in seiner Klage geltend, dass die Krankenkasse durch ihre grundsätzliche Zustimmung zu einer Operation im Ausland eingestanden habe, dass es eine gleichwertige Behandlungsmöglichkeit im Inland nicht gebe. Auch die Tatsache, dass die Kasse vorbehaltlos die Kosten für die vorausgegangenen Operationen bezahlt hatte, spreche eindeutig für diese These.

Das Bundessozialgericht wollte dem nicht folgen. Ebenso wie die Vorinstanz wies auch das BSG die Klage als unbegründet zurück. Gemäß § 13 Absatz 4 SGB V hat ein Versicherter zwar das Recht, sich in einem anderen EU-Staat behandeln zu lassen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht aber höchstens in Höhe der Vergütung, welche die Krankenkasse bei Erbringung der Leistung im Inland hätte bezahlen müssen. Nur dann, wenn eine Behandlung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse nur in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union möglich ist, kann eine Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung im Ausland auch vollständig übernehmen.

Diese Ausnahme nahm das Gericht nicht an. Es stellte zwar nicht in Abrede, dass in den Jahren 1982 und 1992 in Deutschland noch keine ausreichende Operationsmöglichkeit bestand. Die Versorgung mit bioprothetischem Aortenklappenersatz hat sich seitdem jedoch grundlegend verbessert. Aus medizinischer Sicht bestand daher keine Notwendigkeit, die dritte Operation erneut in der Londoner Klinik durchführen zu lassen. Selbst wenn es in manchen ausländischen Kliniken möglicherweise eine modernere technische Ausstattung gibt oder die dortigen Ärzte einen international herausragenden Ruf haben, ist das nach Ansicht der Richter kein Indiz dafür, dass im Inland ein Versorgungsdefizit besteht.

Dass der Kläger den Londoner Ärzten in besonderer Weise vertraut, bedeutet nach Ansicht des Gerichts nicht, dass die Solidargemeinschaft der Versicherten für die deutlich höheren Operationskosten aufkommen muss.

Ferner kann sich der Kläger auch nicht auf die Zusage seiner Krankenkasse berufen. „Denn die Zustimmung wurde mit für den Kläger erkennbarem Kompromisscharakter ausdrücklich mit der Maßgabe erteilt, dass die begrenzte Kostenübernahme nur im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ohne präjudizierende Wirkung erfolgt“, so die Richter.

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Interessante Produkte Private Sachversicherung

Profi Line Privat – Produkt Update Private Haftpflicht

Während viele Versicherungskunden regelmäßig über Präminenerhöhungen stöhnen, freuen sich die Kunden der Claritos über Leistungsverbesserungen.

Besonders hervorheben möchten wir die Erhöhung der Deckungssummen in der Privathaftpflicht und in den Nebensparten (Haus-und Grundstücks-, Tierhalter- und Gewässerschadenhaftpflicht):

  • Tarif Exklusiv von 10 Mio. € auf 15 Mio. €
  • Tarif Plus von 5 Mio. € auf 10 Mio. €
  • Tarif Basis von 3 Mio. € auf 5 Mio. €

Da viele weitere Leistungen von der Versicherungssumme der Hauptversicherung abhängig sind, ergeben sich durch die Summenerhöhung auch höhere Entschädigungsgrenzen, zum Beispiel für Schäden durch nicht deliktfähige Kinder, Gefälligkeitsschäden, Verlust fremder privater Schlüssel, oder Versicherung im Betriebspraktikum.

Hervorheben möchten wir auch die Optimierung der Forderungsausfalldeckung, die immer dann zum Tragen kommt, wenn dem Versicherten selbst ein Schaden zugefügt wird, und der Schädiger seinerseits keine Haftpflicht und auch keine ausreichende Mittel besitzt, um den Schaden auszugleichen. Hier wurde die Selbstbeteiligung komplett gestrichen.

Für uns ist es sehr erfreulich, dass die Privathaftpflicht des HDI-Gerling – unserem Produktgeber – im Heft 4/2010 von der Stiftung Finanztest mit der Note 1,3 ausgezeichnet wurde. Da die Privathaftpflicht Profi Line Privat auf dieses Produkt noch einige zusätzliche Leistungen drauf sattelt, müsste die Note für die (nicht getestete) ProfiLine Privat PHV noch besser ausfallen. Gegenüber dem HDI-Gerling Standard bietet die Profi Line Privathaftpflicht z.B. noch folgende Leistungen:

  • die Mitversicherung nebenberuflicher Tätigkeiten ohne Einschränkung des Tätigkeitsbereichs
  • Beschädigung, Vernichtung oder Verlust bei Miete / Leihe an fremden beweglichen Sachen bis 5.000 € in der Exklusiv-Linie (2.500 € in Plus)
  • Auslandsschäden für unbegrenzte Zeit in den Mitgliedsländern der EU
  • Gefällligkeitsschäden bis 3%o der Deckungssumme in Exklusiv (2%o in Plus)
  • Versehensklausel für alle Tarife

Zur Klarstellung: auch die Profi Line Privat kommt nicht ohne Beitragssteigerungen aus. Doch wir setzen uns für Sie ein und verhandeln in diesem Zusammenhang mit dem Versicherer auch weitere Leistungsverbesserungen.

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Altersvorsorge Geldanlage Rund ums Kind

Riestern: gebt den Kindern das Kommando

Wir berechnen, was das für Sie tut… Dass sich für Erwachsene das Riestersparen durch staatliche Förderung besonders lohnt, ist ein alter Hut. Wir zeigen Ihnen, Riestern kann sich auch für Kinder lohnen.