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Altersvorsorge Urteile sonstige

Keine Schlechterstellung nachgeheirateter Hinterbliebener

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 26. Mai 2010 entschieden (Az.: 6 A 10320/10.OVG), dass ein Versorgungswerk dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente davon abhängig zu machen, dass die Ehe vor dem Renteneintrittsalter des Mitglieds geschlossen wurde.

Die Klägerin (geb. 1962) hatte im Jahr 2007 einen Arzt geheiratet, der zum Zeitpunkt der Eheschließung 67 Jahre alt war und als Mitglied eines ärztlichen Versorgungswerks eine Altersrente bezog. Als der Mann verstarb, beantragte seine Witwe Zahlung der Witwenrente, die ihr von dem Versorgungswerk unter Hinweis auf die Satzung verweigert wurde. Darin heißt es, dass überlebende Ehegatten nur dann eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente erhalten, wenn die Ehe vor Vollendung des 65. Lebensjahrs geschlossen wird.

In dieser Satzungsbestimmung sah die Klägerin eine rechtswidrige Ungleichbehandlung von Hinterbliebenen und zog vor Gericht. Doch sie erlitt in allen Instanzen eine Niederlage. Nach Meinung der Richter verstößt eine Klausel in einem Versorgungswerk, welche Hinterbliebene, die ein Mitglied nach dessen Renteneintritt geehelicht und deswegen keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Versorgung haben, weder gegen den Gleichbehandlungs-Grundsatz des Grundgesetzes noch gegen europäisches Recht.

Zwar ist eine Benachteiligung von Personen wegen ihres Alters grundsätzlich unzulässig. Jedoch ist es statthaft, Rechtsfolgen vom Lebensalter abhängig zu machen, wenn dadurch legitime Ziele verfolgt werden. Der Ausschluss sogenannter „nachgeheirateter Hinterbliebener“ von einer Hinterbliebenenversorgung eines Versorgungswerks dient solchen Zwecken. Denn er begründet im Sinne des Solidarprinzips eine zukünftige Einschränkung von Zahlungsverpflichtungen nach dem Beginn des Rentenbezugs. Ein solcher Ausschluss entspricht folglich den Interessen der gesamten Versichertengemeinschaft.

Das Gericht hält die Schlechterstellung nachgeheirateter Hinterbliebener auch nicht für unverhältnismäßig, da durch sie kein Eingriff in die durch das Mitglied eines Versorgungswerks erworbenen Ansprüche erfolgt. Im Übrigen ist in der Regel davon auszugehen, dass der Partner einer Ehe, die nach Erreichen der Alters-grenze geschlossen wird, bereits über ausreichende eigene Versorgungsanwartschaften verfügt. Die Richter halten es für zumutbar, durch eine Erwerbstätigkeit die Grundlage für eine eigene Altersversorgung zu schaffen, wenn der Ehepartner deutlich jünger ist. Genau dieser Fall lag vor.

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Berufsunfähigkeit Private Sachversicherung

Spannen Sie Ihr Sicherheitsnetz

Wer für seinen Lebensunterhalt arbeiten muss, weiß um den Wert der Arbeitskraft – oder sollte es zumindest. Da ist es konsequent, sich vor Verlust zu schützen. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet zwar eine Grundsicherung, aber mehr als 30 % vom letzten Netto, so eine Faustformel, sind nicht drin. Und das auch nur für den, der weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf.image

Weitergehenden Schutz bietet eine private Versicherung bei Berufsunfähigkeit (BU). Je jünger und gesünder, umso niedriger ist der Beitrag. Entscheidend für die Kalkulation sind Geschlecht, Gesundheit und der Beruf. Bei einem Dachdecker mit Übergewicht und Bluthochdruck kann das ins Geld gehen, oder der Schutz wird, wie für einige Hochrisikogruppen, sogar abgelehnt. Dann ist die Versicherung schwerer Erkrankungen eine interessante Alternative.

Sie zahlt bei ernsten Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall ein stattliches Kapital, und zwar unabhängig von einer Berufsunfähigkeit. Neueste Tarife gehen noch weiter. Sie kombinieren gleich vier Leistungsbereiche und zahlen bei

  • Invalidität durch Unfall
  • dauerhaften Organschäden, unabhängig von der Ursache
  • Verlust von Grundfähigkeiten (z.B. sehen, hören, stehen …) sowie
  • Pflegebedürftigkeit.

Ein weiterer Vorteil von Multi- oder Kombirenten ist, dass sie schon für kleines Geld angeboten werden. Ein 30-jähriger Mann kann 1.000 € Rente für weniger als 20,- € im Monat versichern. Auch Antragsteller, deren BU-Antrag abgelehnt wurde, haben so eine Chance, sich und ihre Familie vor den finanziellen Folgen schwerer Krankheiten zu schützen. Da sich das Leistungsbild von der klassischen BU unterscheidet, kann es sogar sinnvoll sein, mit der Kombirente ein zusätzliches Sicherheitsnetz zu spannen.

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Kranken & Pflege

Die nächste Gesundheitsreform steht vor der Tür

Drastische Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur und der medizinisch technische Fortschritt stellen das Gesundheitswesen auf eine harte Probe. Schon mehrere Reformen hatten vor allem ein Ziel: die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenkassen zu sichern. Jetzt steht die nächste vor der Tür.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler legte im August den Gesetzentwurf für eine Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Sie soll am
1. Januar 2011 in Kraft treten und sieht eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,6% auf 15,5% vor. Davon müssen die Versicherten 8,2% und die Arbeitgeber 7,3%-
Punkte übernehmen. Damit wird der Beitragssatz wieder auf gleicher Höhe liegen wie bei Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009. Aber seit 2009 hat sich einiges getan – viele Krankenkassen erheben mittlerweile einen Zusatzbeitrag, weil sie mit ihrem zugewiesenen Etat nicht auskommen. Nach den aktuellen Plänen sollen die gesetzlichen Kassen ab 2011 den Zusatzbeitrag sogar frei festlegen können; bislang ist er auf maximal ein Prozent vom Einkommen begrenzt.

Wenn diese Erhöhung realisiert ist, sollen Arbeitgeber vor weiter steigenden Kosten geschützt werden, indem ihr Beitragssatz per Gesetz festgeschrieben wird. Ob höherer Beitrag, oder Kopfpauschale – zusätzliche Lasten müssen nach diesen Plänen vor allem die Versicherten schultern.

Damit noch nicht genug: Zusatzangebote und Wahltarife der GKV werden nach den Vorstellungen der schwarz-gelben Regierungskoalition deutlich eingeschränkt. Gutverdienende Mitglieder könnten dann nicht länger Sonderleistungen wie homöopathische Therapien, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarzt-Behandlungen als Zusatzleistungen bei ihrer Krankenkasse absichern. Auch das Angebot von Auslandskrankenversicherungen soll künftig allein der privaten Krankenversicherung (PKV) vorbehalten sein.

Wer aufgrund dieser und weiterer Unterschiede zwischen GKV und PKV in die private wechseln möchte, soll es dafür in Zukunft leichter haben. Interessenten müssen statt drei Jahre nur noch seit mindestens 12 Monaten oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen (2010 monatlich 4.162,50 Euro). Über alle Neuregelungen wird das Bundeskabinett im Herbst entscheiden.

Kein Wunder also, dass jeder dritte gesetzlich Versicherte gern zu einer privaten Krankenversicherung wechseln würde, wie eine Forsa-Umfrage im Frühjahr 2010 ergeben hat. Wer mit diesem Gedanken spielt, muss Tarife und Leistungen sorgfältig vergleichen, denn die unterscheiden sich gerade in der PKV stark. Die Kündigungsfrist der GKV beträgt zwei Monate. Innerhalb dieser Frist muss der Versicherte seiner alten Krankenkasse nachweisen, dass er anderweitig versichert ist. Nur dann darf diese seine Kündigung akzeptieren. Klingt kompliziert? Als Ihr Versicherungs- und Finanzmakler informieren wir Sie über alles, was Sie wissen sollten.

Ich will wechseln!

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Altersvorsorge Private Steuern

Zahlen Sie Steuern einfach später – die Rüruprente macht´s möglich

Noch für 2010 Steuern sparen und gleichzeitig etwas fürs Alter zurücklegen? Rürup macht’s möglich. Wer die Steuerlast noch für 2010 senken will, sollte sich bald mit der Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, beschäftigen. 

Dabei handelt es sich um kein Steuerschlupfloch, sondern um staatliche Anreize für zusätzliche Altersvorsorge. Die Grundlage liefert das Alterseinkünftegesetz, das im Jahr 2005 in Kraft trat. Es hat die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge neu geregelt und den Systemwechsel auf nachgelagerte Besteuerung eingeleitet. Konkret heißt das: Der Aufwand für die Altersversorgung wird steuerfrei, und im Gegenzug müssen die späteren Renten versteuert werden. Das betrifft die gesetzliche Rentenversicherung ebenso wie die Basis-Rente.

Der Steuervorteil steigt in Jahresschritten: 2005 waren 60% des Beitrags abzugsfähig, 2010 sind es schon 70%, und der volle Abzug von maximal 20.000 Euro pro Person ist 2025 möglich. Allerdings wird bei Arbeitnehmern der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

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Weil die Basis-Rente der Altersvorsorge dient, werden ausschließlich lebenslange Altersrenten ohne Kapitalzahlung gefördert. Welchen Anteil der Fiskus besteuert, hängt vom Zeitpunkt der ersten Rente ab. Zum Start im Jahr 2005 war es die Hälfte, in diesem Jahr sind es 60%, und erst ab 2040 muss die gesamte Rente versteuert werden. Für wen sich Rürup rechnet Besonders lukrativ ist eine Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler, denn ihnen bietet sie oftmals sogar die einzige Möglichkeit, mit staatlicher Hilfe für das Alter vorzusorgen. Gutverdiener mit hohem persönlichem Steuersatz profitieren ebenfalls besonders stark. Wenn Sie wissen wollen, ob sich Rürup auch für Sie rechnet, beraten wir Sie gern.

Ich möchte einen Beratungstermin vereinbaren.

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Private Sachversicherung Rund ums Kind

Nicht jeder Unfall geht glimpflich aus

Es ist jedem schon passiert – kleine und größere Unfälle gehören zum Leben einfach dazu. Ob mit fünf vom Klettergerüst gefallen, mit zwölf ein Fahrradunfall oder die erste Beule am eigenen Auto, zum Glück gehen die meisten Unfälle glimpflich aus. Und wenn die Folgen doch ernster sind, gibt es ja die gesetzliche Unfallversicherung, oder nicht?

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Allgemein Kranken & Pflege

Kinder haften für ihre Eltern – im Pflegefall

Wenn ein Pflegefall eintritt, sind Kinder oder Ehepartner oft nicht in der Lage, die Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen auch langfristig selbst zu übernehmen. Jetzt wird ein Thema akut, das bis dahin meist ausgeblendet wurde: die finanzielle Versorgung. Zwar sind in Deutschland alle Bürger für den Pflegefall versichert, aber die Leistungen der gesetzlichen Pflichtversicherung und die eigene Rente reichen in den meisten Fällen nicht aus.

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Wenn die Pflege ebenso fürsorglich wie professionell und die Unterbringung angemessen sein soll, sind bei diesen Beträgen schnell Grenzen erreicht. Ein Platz im Pflegeheim kostet häufig 3.000 Euro oder mehr, nach oben gibt es keine Grenzen. Da ist es beruhigend, wenn zusätzlich Vorsorge getroffen wurde. Dafür bietet die private Krankenversicherung gleich zwei Varianten:

  1. Pflegetagegeld: Hier wird, ähnlich wie beim Krankentagegeld, für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit ein fester Betrag gezahlt. Damit kann die Differenz zwischen Aufwand und den gesetzlichen Leistungen bestritten werden, oder kleine Annehmlichkeiten und zusätzliche Behandlungen für den Pflegebedürftigen werden aus den Mitteln finanziert.
  2. Pflegekosten: Die Leistungen orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die durch die Pflege entstehen. Je nach Tarif werden die Kosten nach Abzug der gesetzlichen Leistungen voll oder anteilig erstattet.

Wem diese Auswahl noch nicht reicht, der kann auch bei Lebensversicherern fündig werden. Die haben lebenslange Pflegerenten im Angebot. Egal welche Lösung – wichtig ist vor allem, sich rechtzeitig zu entscheiden, damit aus dem Pflegefall kein Sozialfall wird.

Eine leistungsstarke Pflegetagegeldversicherung gibt es für einen 40jährigen Mann bereits ab 17 € im Monat, für eine gleichaltrige Frau ab 23 €. Grundsätzlich ist es wichtig, schon in jüngeren Jahren das Pflegerisiko abzusichern. Nicht nur, um das Risiko eines Pflegefalls in jungen Jahren abzusichern, sondern vor allem, damit zu dem Zeitpunkt, wenn eine Pflegeversicherung gewünscht wird, Versicherungsschutz möglich ist. Wir haben häufig die Erfahrung gemacht, dass die Kunden, die kurz vor Beginn des Ruhestands das Pflegerisiko absichern möchten, keinen Versicherungsschutz mehr erhalten, weil der Versicherer den Vertrag aufgrund von Vorerkrankungen ablehnt.

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Geldanlage Interessante Produkte

Augsburger Aktienbank: Toppzins von 3% – garantiert bis Ende Juli 2011

Mit dem ZinsFix plus erhalten Sie einen festen Top-Zinssatz von 3 % p.a. garantiert bis zum 30. Juni 2011 – und trotzdem sind Sie jederzeit flüssig. Parken Sie bis zu 10.000 € zu diesem sensationellen Tagesgeldzins. Anleger können über diese Anlage jederzeit ganz oder teilweise verfügen: ZinsFix plus mit täglicher Verfügbarkeit macht´s möglich.

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Die Augsburger Aktienbank ist eine der führenden Wertpapierbanken in Bayern – Ihr bestehendes Depot ist dort also in besten Händen. Im Bereich Vollbanken gehört die Augsburger Aktienbank zu unseren favorisierten Geschäftspartnern:

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Private Sachversicherung

Marodes Schloss? Dann kein Einbruch!

Das Landgericht Essen hat am 15. September 2009 entschieden (Az.: 15 S 297/08), dass Versicherungsnehmer im Falle eines Einbruchs nicht mit einer Entschädigung ihrer Hausratversicherung rechnen können, wenn Außenschlösser versicherter Räume nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden.

Der Kläger war bei der Beklagten hausratversichert. Er behauptete, dass unbekannte Täter seine verschlossene Garage aufgebrochen und daraus vier Reifen entwendet hätten. Nach Ansicht des Versicherers befand sich das Schloss der Garage jedoch in einem derart maroden Zustand, dass nicht mehr von einem Einbruch im Sinne der Versicherungs-Bedingungen ausgegangen werden konnte.

Daher lehnte der Hausratversicherer die Regulierung des Schadens ab, so dass der Kläger vor Gericht zog. Dort siegte er erstinstanzlich. Das von dem Versicherer in Berufung angerufene Essener Landgericht hob die Entscheidung des Amtsgerichts jedoch auf und wies die Klage des Versicherten als unbegründet zurück.
Ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Hausratversicherungs-Bedingungen liegt vor, wenn ein Täter im Sinne von § 243 Abs. 1 (1) StGB in einen verschlossenen Raum eingedrungen ist. Als „Einbrechen“ ist das gewaltsame Öffnen von Umschließungen zu verstehen, die dem Eintritt in den geschützten Raum entgegenstehen. Bei der Gewaltanwendung muss es sich um eine „dem Hindernis angemessene“ Kraftanstrengung handeln.

Ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass das Schloss des Garagentors des Klägers jedoch stark verrottet war, da die Verschlussbolzen korrodiert waren. Sie passten daher nicht mehr exakt in die Bohrungen, die eine Verriegelung des Tors bewirken sollten. Das Tor konnte folglich durch seitliches Verschieben geöffnet werden. Denn dabei war es möglich, die Verschlussbolzen aus den Riegellöchern zu ziehen. Eine besondere, dem Hindernis angemessene Kraftanstrengung war dazu nach Meinung des Sachverständigen nicht nötig.

Nach Auffassung des Gerichts bot das Tor unter den geschilderten Voraussetzungen keinen besseren Schutz als eine klemmende Tür, die sich ohne Anwendung von Gewalt und mit ein wenig Gefühl öffnen lässt. Unter diesen Umständen wollten die Richter daher nicht von einem Einbruchdiebstahl im Sinne der Hausratversicherungs-Bedingungen ausgehen.

Die Claritos Empfehlung: als Versicherungsnehmer sind Sie allgemeinen Sorgfaltspflichten unterworfen. Prüfen Sie daher von Zeit zu Zeit “Haus und Hof”, als wären Sie nicht versichert. Eine Versicherung ist kein Ersatz für gedankenloses handeln, sondern soll gerade nur die unabwendbaren Gefahren ausgleichen, für die der Einzelne keine Verantwortung trägt.

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Kranken & Pflege

GKV-Versichert wieder so zufrieden wie privat Versicherte

Im Kundenmonitor der Servicebarometer AG  gaben deutsche Kunden, die bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, Ihren Kassen 2,23 Basispunkte, die privat Versicherten 2,24. Laut Kundenmonitor sind die gesetzlich Versicherten erstmals seit 1999 wieder genauso zufrieden wie Versicherte einer privaten Krankenversicherung.

82,5 % der gesetzlich Krankenversicherten gaben an, dass sie sich bestimmt oder wahrscheinlich wieder bei ihrer Krankenkasse versichern würden. Dies entspricht einem Wert von 1,72 auf der Skala, der weit vor dem dem der privaten Krankenversicherungen liegt (1,93). Die Kundenloyalität der privaten Kassen ist damit laut der Studie sogar auf einen Tiefstwert gesunken. Kunden der GKV lobten besonders die Servicequalität ihrer Kassen.

Einen überdurchschnittlichen Wert von 2,15 erreichen unter den Versicherern die Rechtsschutzversicherungen. Dabei wurde laut Studie festgestellt, dass die Kunden, die in den letzten 12 Monaten Kontakt zum Anbieter hatten, zufriedener sind. 84 % der Kunden schätzen insbesondere die Freundlichkeit der Mitarbeiter sowie die Erreichbarkeit. Optimierungspotential sehen sie bei der aktiven Betreuung (2,34) und beim Preis-Leistungs-Verhältnis des Rechtsschutzanbieters.

Bei Finanzdienstleistern gelingt nur den Fondsgesellschaften mit einem Zuwachs von 13 Basispunkten eine klare Steigerung auf den Wert 2,76. Diese mussten in den Krisenjahren 2008/2009 einen Rückgang ihrer Zufriedenheitswerte hinnehmen. Aktuell schaffen sie es laut Kundenmonitor wieder mehr, die Kunden mit ihren Leistungen zu begeistern. Dennoch bilden sie traditionell das Schlusslicht des Branchenrankings, gemeinsam mit den öffentlichen Versorgern.

Da stellt sich natürlich die Frage, ob die Zufriedenheit mit dem Anbieter direkt an die Zufriedenheit mit dem Produkt gekoppelt ist. Die veröffentlichte Langzeitstudie zeigt eine steigende Bedeutung von Preis-Leistung für das Kundenurteil in der Mehrzahl der 30 untersuchten Branchen. Rechtsschutzversicherungen, Krankenkassen- und versicherungen sowie Banken und Sparkassen befinden sich in punkto Kundenzufriedenheit im Mittelfeld des Rankings. Alle drei Handelsbranchen liegen jedoch unterhalb der Durchschnittsnote von 2,30 Basispunkten. Die Skala für die Bewertung reicht von 1 (vollkommen zufrieden) bis 5 (unzufrieden).

Claritos Kommentar: das wird wohl nicht mehr lange so bleiben. Doc Rössler schmiedet ja schon wieder Reformpläne.

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Immobilien Interessante Produkte

Konstant-Darlehen der Alten Leipziger

Das Konstant-Darlehen „Zins-Garant“ der ALTE LEIPZIGER bietet Ihnen einen festen Zinssatz und feste Raten über die gesamte Finanzierungslaufzeit und somit absolute Planungssicherheit bis zur kompletten Rückführung des Darlehens nach 21 bzw. 28 Jahren, ganz wie Sie wünschen. Damit entfällt jedes Zinsänderungs- und Prolongationsrisiko, das eine Immobilienfinanzierung normalerweise mit sich bringt.

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Geldanlage Honorarberatung Produkte, die keiner braucht

Beklagenswerte Banken Beratung

Die bereits im Sommer vor einem Jahr losgezogenen Testkunden von Finanztest Deutschland waren auch in diesem Jahr wieder in zahlreichen etablierten Banken unterwegs. Damals wie heute mit mangelhaften Ergebnissen. In diesem Jahr gab es keine Beratung, die mit “gut” bewertet wurde, sechs Banken erhielten ein “mangelhaft”. Darunter Postbank, Hypovereinsbank und Targobank.

Die beiden größten Probleme: Missachtung aktueller Gesetze und fehlendes Interesse an der finanziellen Situation des Kunden. “Im Rahmen der Kundenstatusermittlung fragen sie zu selten nach den persönlichen Verhältnissen, nach den finanziellen Verhältnissen. Dahinter verbirgt sich beispielsweise das Einkommen und sie vergessen auch die Frage bezüglich der Erfahrung und Kenntnisse im Wertpapiergeschäft”, erklärt Finanztest-Projektleiter Bernd Brückmann, laut einem Bericht des Brancheninsiders kapital-markt intern.

Seit Anfang des Jahres sind Banken verpflichtet, jedes Gespräch, in dem eine Anlageempfehlung erfolgt, zu protokollieren und dieses Protokoll dem Kunden auszuhändigen. Finanztest meldet auf seiner Webseite:”in 126 von 146 Beratungsgesprächen war die Rede von Wertpapieren und ein Beratungsprotokoll wäre Pflicht gewesen. Aber nur 61-mal gab es eines. 65-mal haben die Berater ihre Pflicht nicht erfüllt.”

Der eigentliche Test war aber nicht das Einhalten von Regularien, sondern das Lösen eines Anlageauftrags. Hier haben siech die Banken gegenüber dem Vorjahr sogar leicht verbessert. Doch geriet das aufgrund der anderen Fehler in den Hintergrund. Aufgabe war es, für einen Testkunden, der 35.000  € für zehn Jahre anlegen möchte, eine geeignete Empfehlung zu unterbreiten.

Wir fragen uns nur, wie Bernd Brückmann zu folgendem Schluss kommt:”Grundsätzlich für Beratungsgespräche möchten wir mit auf den Weg geben, dass man nicht nur bei einer Bank vorbeischaut und sich dort beraten läßt, sondern den Gedanken der Diversifikation auslebt und zu mehreren Banken geht und sich dort beraten läßt.” (aus: Kapital-markt intern). Wie kann es sein, dass Finanztest empfiehlt, zu mehreren Banken zu gehen, wenn keine der getesteten Beratungen mit “gut” bewertet wurde? Führen fünf “mangelhaft” zu einem “gut”, weil in fünf Beratungsgesprächen so viel richtiges gesagt wird, dass es dann auch für eine positive Bewertung ausreicht? Wir empfehlen Ihnen die Beratung bei einem freien Vermittler. Er ist in der Auswahl der Produkte nicht so abhängig wie der Banker und kann daher ganz anders auf die Kundeninteressen eingehen. Eine Protokollierung des Gesprächsinhalts und eine Befragung nach der persönlichen und finanziellen Ausgangssituation wäre dann selbstverständlich gewesen.

Sicher, auch unter den freien Vermittlern gibt es (noch) schwarze Schafe. Doch vermögende Privatkunden sind bei den Unabhängigen am zufriedensten. Das ergab eine Studie der privaten Hochschule WHU – Otto Beisheim School of Management. Börse online berichtet, dass die klassischen Privatbanken an zweiter Stelle rangieren, gefolgt von regionalen Anbietern wie Sparkassen, Landesbanken und Genossenschaftsbanken. Erst ganz hinten kommen die Großbanken. Weiteres Ergebnis dieser Untersuchung: die Zufriedenheit eines Kunden, hängt in der Hauptsache von der Wertentwicklung seines Depots ab. Der Anteil der Kunden, die damit unzufrieden sind, ist bei den Großbanken besonders hoch. Auch das Preis-Leistungsverhältnis bemängeln mehr als 30 Prozent der Großbankkunden. Kritisch sehen die Vermögenden vor allem das Produktangebot bei Großbanken und lokalen Anbietern. Einzig unverständliches Ergebnis aus unserer Sicht bleibt, wieso MLP von den Kunden auf Platz 1 gewählt wurde. Vielleicht lag es an der verhältnismäßig geringen Tiefe der Befragung. Die gesamte Untersuchung basiert auf 271 Fragebögen von vermögenden Kunden, die insgesamt 61 Firmen benoteten.

Wenn Sie sich gerne überzeugen lassen möchten,

  • dass ein einziges zielführendes Beratungsgespräch für eine geeignete Anlageempfehlung ausreicht
  • dass Ihre Zeit bei einem unabhängigen Berater gut investiert ist
  • dass Ihre Anlagewünsche und Ziele mit den Portfolio umgesetzt werden
  • und dass für gute Beratungs- und Anlagequalität kein überteuerter Preis gezahlt werden muss,

dann freuen wir uns auf Ihren Anruf: 040 – 386 55 387 oder Ihre Terminanfrage an willkommen@claritos.de.

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Geldanlage Interessante Produkte

Mit Substanzwerten kontern: DWS Substanzwerte

Viele Anleger suchen derzeit nach Alternativen im Bereich inflationsgeschützer Anlagemöglichkeiten. Diese sogenannten Sachwerte findet man nehmen Aktien vor allem im Bereich Immobilien, Rohstoffe und unternehmerischen Beteiligungen. Nachteil: diese Investments werden häufig als geschlossene Fonds angeboten; damit muss der Anleger zu eine bestimmten Zeitpunkt investieren und erhält den Rückfluss zu dem Zeitpunkt, wenn die Gesellschaft dies für angemessen hält. Wir möchten Ihnen heute den DWS Sachwerte vorstellen, der Ihnen eine freie Verfügbarkeit Ihrer Investition erlaubt und dennoch in Sachwerten investiert ist.

Der Fonds bietet als Mischfonds grundsätzlich die Möglichkeit in Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Immobilien und im Geldmarkt investiert zu sein. Dabei kann der Fonds auf verschiedene Instrumente, wie Direktinvestments in Aktien oder Anleihen, oder auch auf Investments in Fonds, Indizes und Derivate zurückgreifen.

Neben den Sachwerten Aktien, Immobilien, Gold und sonstige Rohstoffe ist auch das Rentenportfolio gegen Inflation geschützt.

Die aktuelle Portfolio Allokation (Stand 30. Juni 2010) ergab nebenstehendes Bild.

Chancen des DWS Sachwerte

  • Beteiligung an einem diversifizierten Portfolio von Sachwerten mit attraktiven Ertragschancen bei inflationsbedingter Geldentwertung
  • Kursgewinne auf den Aktien-, Geld-, Renten-, Rohstoff- und Edelmetallmärkten

Risiken des Fonds

  • Kursverluste auf den Aktien-, Geld-, Renten-, Rohstoff und Edelmetallmärkten
  • Wechselkursschwankungen
  • Emittentenausfallrisiko
  • Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung / der vom Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h., die Anteils- preise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein
  • Der Anteilswert kann unter den Kaufpreis fallen, zu dem der Kunde den Anteil erworben hat

Der Fonds wird verantwortet von DWS Urgestein Klaus Kaldemorgen und Hans-Jörg Pack, der ebenfalls schon langjährige Fondsmanagementerfahrung bei der DWS besitzt. Er verfügt über ein aktives Risikomanagement, eine klare strategische Zielsetzung und einen eindeutigen Portfolioaufbau.

Der Fonds wurde im Oktober 2009 aufgelegt und hat seit Auflegung in gut acht Monaten 4,6% Rendite* erwirtschaftet.

Zahlen und Fakten:

  • ISIN / WKN: DE000DWS0W32 / DWS0W3
  • Fondsauflegung: 19.10.2009 mit einem Erstanteilswert von 100,00 €
  • Ausgabeaufschlag: bis zu 5,00%, Claritos bietet diesen Fonds seinen Kunden auch ohne Ausgabeaufschlag an.
  • Kostenpauschale p.a.: bis zu 1,25% und Service-Fee p.a.: 0,20%
  • Ertragsverwendung: Ausschüttung
  • Geschäftsjahr: 1. Oktober bis 30. September
  • Fondswährung: Euro
  • Fondsvolumen: 176,4 Millionen €

Erwerben Sie den DWS Sachwerte ohne Ausgabeaufschlag: senden Sie einfach eine Termin-, Beratungs- oder Angebotsanfrage an: willkommen@claritos.de

Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine zusammenfassende Kurzdarstellung wesentlicher Überlegungen wieder. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Claritos Sozietät für Finanzplanung wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Daten von Dritten stammen, übernimmt Claritos für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Daten keine Gewähr, auch wenn wir nur solche Daten verwendet, die wir als zuverlässig erachten.

* Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgte nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Individuelle Kosten wie beispielsweise Gebühren, Provisionen und andere Entgelte sind in der Darstellung nicht berücksichtigt und würden sich bei Berücksichtigung negativ auf die Wertentwicklung auswirken.
Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.