BGH-Urteil zur Kündigung der Mitversicherung für ein Kind in privater Krankenversicherung: der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2013 entschieden (Az.: IV ZR 140/13), dass der Versicherungsnehmer den für sein Kind geltenden Vertragsteil kündigen kann, wenn sich das in einem privaten Krankenversicherungsvertrag mitversichertes volljähriges Kind weigert, sich selber zu versichern bzw. den Nachweis einer eigenen Versicherung zu erbringen.
