Die Pflegereform ist verabschiedet, zum 1.7.23 steigen die Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Gutverdiener erstmalig auf über 1.000 € an. Während wir uns bei den Aktienkursen über jedes neue All-time-high freuen können, fragt man sich bei den Krankenversicherungsbeiträgen, wo das Ganze enden wird. Und diese Frage gilt unabhängig davon, ob man nun Mitglied einer gesetzlichen Kasse oder einer privaten Krankenversicherung ist.
Kategorie: Kranken & Pflege
Alles über Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Zusatzversicherung im Bereich ambulant, Zahn, stationär oder Pflege sowie Krankentagegeld
Beitragssteigerung der GKV
Privat Krankenversicherte kennen es: gegen Ende des Jahres flattern (meist am Samstag, wenn man niemenanden erreichen kann, um sich zu beschweren) die Mitteilungen über die Beitragsanpaasung im kommenden Jahr ins Haus. So wird der Musterknabe Debeka, der sich sich lange Zeit rühmen konnte, die Beiträge stabil zu halten, die Beiträge ab Januar 2021 um durchschnittlich gut 17% anheben.
Das Sozialgericht (SG) Trier hat mit Beschluss vom 26. April 2016 entschieden (S 5 KR 68/16 ER), dass gesetzliche Krankenversicherer nicht dazu verpflichtet sind, einem Versicherten die Versorgung mit Cannabisprodukten zu ermöglichen, wenn andere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen.
Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 6. März 2015 entschieden (243 C 18009/14), dass ein Arzt den Wunsch eines Patienten ohne Einschränkungen erfüllen muss, wenn dieser seinen Arzt gegenüber seinem Krankenversicherer von der Schweigepflicht entbindet und zugleich mit der Herausgabe seiner Patientenakte an den Versicherer einverstanden ist.
Spät muss nicht zu spät sein. Auch wer nicht mehr ganz jung ist, kann noch für den Pflegefall vorsorgen. Das klappt am besten mit einer Pflegerente gegen Einmalzahlung.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat Urteil vom 9. Dezember 2014 entschieden (Az.: 9 a U 15/14), dass eine Klausel in den Versicherungsbedingungen zur Krankentagegeld-Versicherung unwirksam ist, die den Versicherer berechtigt, bei sinkendem Nettoeinkommen des Versicherten das Tagegeld zu reduzieren.
Dass Pflegebedürftigkeit nur alte Menschen trifft, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Auch junge Menschen können zum Pflegefall werden. Sorgen Sie also rechtzeitig vor. Hätten Sie das gedacht? Ende 2013 erhielten fast 200.000 Menschen unter 40 Jahren Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das waren immerhin knapp acht Prozent aller Anspruchsberechtigten.
Das Sozialgericht Detmold hat mit Urteil vom 27. Mai 2014 entschieden (Az.: S 5 KR 138/12), dass beim Fehlen einer zwingenden medizinischen Notwendigkeit ein gesetzlich Krankenversicherter bei einem Krankenhausaufenthalt keinen Anspruch auf Unterbringung in einem Einbettzimmer hat.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 7. Mai 2013 (Az.: 12 U 153/12) entschieden, dass ein Versicherungsfall im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung die Feststellung einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung, nicht aber deren Beginn ist.
Krank zu sein, kann teuer werden. Nicht nur die Behandlungskosten gehen ins Geld. In vielen Fällen drohen auch Einbußen beim Einkommen. Eine Krankentagegeldversicherung hilft. Wird ein Arbeitnehmer krank und kann deshalb nicht arbeiten, zahlt sein Arbeitgeber die Bezüge bis zu sechs Wochen lang ungekürzt weiter.
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit zwei Urteilen vom 7. November 2013 (Az.: L 5 KR 65/13 und L 5 KR 5/13) entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gegenüber Pflichtversicherten nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil (Aktenzeichen XII ZB 607/12) vom 12.02.2014 entschieden, dass erwachsene Kinder auch dann für Heimkosten ihrer Eltern aufkommen müssen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr zueinander hatten. Ein Beamter aus Bremen muss daher 9000 Euro an das Pflegeheim seines mittlerweile gestorbenen Vaters zahlen. Beide hatten seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr – auf Betreiben des Vaters, der seinen Sohn sogar enterbt hatte. Dennoch sei der Anspruch auf Elternunterhalt hier nicht verwirkt, stellte der BGH fest.