Unter dem reißerischen Titel „Gehaltsumwandlung zur Altersvorsorge bringt nichts“ veröffentlichte der Arbeitsrechtsprofessor (sic!) Ulrich-Arthur Birk in der Süddeutschen einen Artikel über die fehlende Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge. Wie auch schon in der Debatte zur Rendite bei Riesterrenten schafft Herr Birk vor allem eins: er bringt sich selbst ins Gespräch. Die Süddeutsche wird es ihm danken. Wir ascheune unss an, ob der professor auch inhaltlich etwas zur Sache beizutragen hat.
Kategorie: Altersvorsorge
Altersvorsorge, steuerlich geförderte Vorsorge, betriebliche Altersvorsorge und berufsständische Versorgungswerke
Helmut Schmidt ermunterte Anfang November im hamburger Michel die Deutschen dazu, weniger zu arbeiten und mehr Geld auszugeben. Darüber berichtet zum Beispiel das Hamburger Abendblatt (für Abonnenten: Abendblatt vom 09.11.2012 ). Wir präsentieren in unser losen Reihe zur betrieblichen Altersvorsorge heute die passende Lösung dazu: Arbeitszeitkonten.
Nachdem wir gestern deutlich gemacht haben, dass bei einer Einkommenserhöhung lediglich 45% des Mehraufwands bei unserer Beispielkundin Frau Zuverlässig ankommen („Mehr Netto vom Brutto – das Problem„), stellen wir Ihnen heute eine mögliche Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung vor: betriebliche Altersvorsorge (bAV).
In unserer losen Folge zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) werden wir heute ein ganz simples Beispiel darstellen, warum Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Interesse haben sollten, bei der nächste Gehaltserhöhung über den Spielraum nachzudenken, den die bAV bietet.
Das Recht auf Entgeltumwandlung nach § 1a des BetrAVG und die daraus abgeleitete Haftung des Arbeitgebers, wenn er seine Mitarbeiter nicht über diese Möglichkeit aufklärt, ist seit Einführung der Gesetzesänderung vor zehn Jahren Gegenstand zahlreicher Debatten. Nicht umsonst haben viele Anbeiter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) diesen Haftungsanspruch als Einstiegspunkt gewählt, um mit Betrieben ins Gespräch zu kommen. Doch wie sieht es tatsächlich aus? Ist der Arbeitgeber nur zur Durchführung verpflichtet oder muss er seine Arbeitnehmer sogar aktiv informieren?
Bereits seit einiger Zeit ist sie schon im Gespräch, die gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Freiberufler, Selbstständige und damit eben oft auch für Existenzgründer. Der Bundestag debattierte ebenfalls bereits darüber, schließlich soll damit ein gravierendes Problem angegangen werden: Die spätere Altersarmut, die vielen Selbstständigen droht.
In ihren Urteilen (Aktenzeichen 8 C 40.09 und 8 C 23.09) bestätigten die Leipziger Richter, was Verwaltungsgerichte in München (VGH München, Aktenzeichen 5 BV 08.118, VG München, AZ 3 K 05.3031) und in Gera (VG Gera AZ 6 K 791/04 Ge) gegenüber den Unternehmen so schon festgestellt hatten. An der Pensionssicherungsverein- kurz: PSV-Beitragspflicht führt kein Weg vorbei.

Brüssel macht Männer und Frauen gleich – zumindest in der Kalkulation von ersicherungen. Das bringt wenig Vorteile und viele Nachteile. Wir zeigen die wesentlichen Auswirkungen. Die schlechte Nachricht zuerst: Viele Tarife werden teurer. Gerade Männer müssen für ihre Alters- und Invaliditätsvorsorge in Zukunft tiefer in die Tasche greifen.
Am Ende weniger herausbekommen als man eingezahlt hat? Nein, es geht nicht um die gesetzliche Rente, wobei auch hier kaum einer weiß, was am Ende für ihn rauskommt. Es geht um das Thema Inflation und darum, was dies für Ihre Vorsorgeplanung oder Ihre Vermögensziele bedeuten kann.
Gut zehn Jahre nach Einführung des Rechts auf Entgeltumwandlung, stellt sich die Frage, ob die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine Erfolgsgeschichte ist. Sie ist es, und sie ist es nicht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind sehr gut bis hervorragend, doch an der tatsächlichen Umsetzung in den Betrieben besteht immer noch Verbesserungsbedarf. Dass die bAV durch die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderung eine Hebelwirkung erzielt, die bei richtiger Umsetzung mit wenig Einsatz viel Wirkung erzielen lässt, steht in der Regel außer Frage. Wir wollen hier der Frage nachgehen, warum die bAV in vielen Betrieben noch nicht angekommen ist.
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, genauso wie die Kosten dafür. Zumal in Deutschland von den derzeit bereits über 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftigem Menschen ungefähr noch zwei Drittel von Angehörigen und/oder ambulant zu Hause oder in der Familie versorgt werden. Das belastet nicht nur physisch und psychisch, sondern meist auch finanziell.
Die Zahl der Single-Haushalte in Deutschland steigt weiter an. Laut Statistischen Bundesamt (Destatis) hat sich der Anteil der Alleinlebenden in unserer Bevölkerung in den vergangenen zwei Jahrzehnten um 40 Prozent erhöht, was vor allem Männer betrifft. Doch gerade Einpersonenhaushalte sind allgemein einer höheren Armutsgefährdung ausgesetzt. Was auch daran liegt, dass sie pro Kopf eine höhere Mietbelastung als Familien tragen müssen, wo sich die Mietkosten meist auf zwei Verdiener und ggf. höhere Mietzuschüsse aufteilen.