Die Riesterrente war in den letzten Monaten immer wieder Gegenstand der Diskussion. In vielen Beratungen ist uns aufgefallen, dass unsere Interessenten falsch informiert sind. Außerdem existieren zahlreiche Vorurteile und interessantes Halbwissen.
Kategorie: Altersvorsorge
Altersvorsorge, steuerlich geförderte Vorsorge, betriebliche Altersvorsorge und berufsständische Versorgungswerke
Unter diesem Titel meldete die Tagesschau zeitlich etwas ungünstig am 27. Dezember 2012, dass die Deutschen jährlich 16 Milliarden € vernichten, weil Altersvorsorgeverträge vorzeitig gekündigt werden. Das Strohfeuer der öffentlichen Aufregung ist vorbei. Daher wird es Zeit für uns, dieses Thema mal genauer zu beleuchten.
Das Jahr 2013 ist nun schon einen Monat alt. Wir haben uns daran gewöhnt, die Datumsangabe am Ende mit dreizehn abzuschließen. Anbei geben wir einen kleinen Überblick, was sich dieses Jahr in Sachen Vorsorge geändert hat oder noch ändern wird.
Diese Frage stellen sich sicher vielen Menschen. Zumal jüngst eine Umfrage im Auftrag einer Bank zeigte, dass gerade junge Leute bereits davon ausgehen, zukünftig vielleicht sogar bis zum Erreichen des 70. Lebensjahres zu arbeiten. Und auch sonst wird das Thema immer unübersichtlicher. Unter den Politikern kursieren immer wieder neue Forderungen und Meinungen, die sich dann in Medienberichten entsprechend niederschlagen.
Unter dem reißerischen Titel „Gehaltsumwandlung zur Altersvorsorge bringt nichts“ veröffentlichte der Arbeitsrechtsprofessor (sic!) Ulrich-Arthur Birk in der Süddeutschen einen Artikel über die fehlende Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge. Wie auch schon in der Debatte zur Rendite bei Riesterrenten schafft Herr Birk vor allem eins: er bringt sich selbst ins Gespräch. Die Süddeutsche wird es ihm danken. Wir ascheune unss an, ob der professor auch inhaltlich etwas zur Sache beizutragen hat.
Helmut Schmidt ermunterte Anfang November im hamburger Michel die Deutschen dazu, weniger zu arbeiten und mehr Geld auszugeben. Darüber berichtet zum Beispiel das Hamburger Abendblatt (für Abonnenten: Abendblatt vom 09.11.2012 ). Wir präsentieren in unser losen Reihe zur betrieblichen Altersvorsorge heute die passende Lösung dazu: Arbeitszeitkonten.
Nachdem wir gestern deutlich gemacht haben, dass bei einer Einkommenserhöhung lediglich 45% des Mehraufwands bei unserer Beispielkundin Frau Zuverlässig ankommen („Mehr Netto vom Brutto – das Problem„), stellen wir Ihnen heute eine mögliche Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung vor: betriebliche Altersvorsorge (bAV).
In unserer losen Folge zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) werden wir heute ein ganz simples Beispiel darstellen, warum Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Interesse haben sollten, bei der nächste Gehaltserhöhung über den Spielraum nachzudenken, den die bAV bietet.
Das Recht auf Entgeltumwandlung nach § 1a des BetrAVG und die daraus abgeleitete Haftung des Arbeitgebers, wenn er seine Mitarbeiter nicht über diese Möglichkeit aufklärt, ist seit Einführung der Gesetzesänderung vor zehn Jahren Gegenstand zahlreicher Debatten. Nicht umsonst haben viele Anbeiter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) diesen Haftungsanspruch als Einstiegspunkt gewählt, um mit Betrieben ins Gespräch zu kommen. Doch wie sieht es tatsächlich aus? Ist der Arbeitgeber nur zur Durchführung verpflichtet oder muss er seine Arbeitnehmer sogar aktiv informieren?
Bereits seit einiger Zeit ist sie schon im Gespräch, die gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Freiberufler, Selbstständige und damit eben oft auch für Existenzgründer. Der Bundestag debattierte ebenfalls bereits darüber, schließlich soll damit ein gravierendes Problem angegangen werden: Die spätere Altersarmut, die vielen Selbstständigen droht.
In ihren Urteilen (Aktenzeichen 8 C 40.09 und 8 C 23.09) bestätigten die Leipziger Richter, was Verwaltungsgerichte in München (VGH München, Aktenzeichen 5 BV 08.118, VG München, AZ 3 K 05.3031) und in Gera (VG Gera AZ 6 K 791/04 Ge) gegenüber den Unternehmen so schon festgestellt hatten. An der Pensionssicherungsverein- kurz: PSV-Beitragspflicht führt kein Weg vorbei.
Brüssel macht Männer und Frauen gleich – zumindest in der Kalkulation von ersicherungen. Das bringt wenig Vorteile und viele Nachteile. Wir zeigen die wesentlichen Auswirkungen. Die schlechte Nachricht zuerst: Viele Tarife werden teurer. Gerade Männer müssen für ihre Alters- und Invaliditätsvorsorge in Zukunft tiefer in die Tasche greifen.