Zwei Themen prägten meine Kapitalanlageberatungen in den letzten Jahren ganz besonders. Der Trend zu mehr Nachhaltigkeit bei der Geldanlage und passives Investieren mittels ETFs. Doch passen beide zusammen oder handelt es sich hier um Greenwashing?
Kategorie: Altersvorsorge
Altersvorsorge, steuerlich geförderte Vorsorge, betriebliche Altersvorsorge und berufsständische Versorgungswerke
In der klassischen Kapitalanlage ist das Thema nachhaltig zu investieren schon länger präsent. Für die meisten Menschen ist Ihre Altersvorsorge die größte Investition neben der eigenen Immobilie. Doch hier taten sich die Anbieter bisher schwer, durchgehend nachhaltig konzipierte Produkte zu realisieren.
Daher haben wir in unserem Netzwerk germanBroker.net überlegt, wie eine nachhaltig konzipierte Vorsorgelösung aussehen sollte, Partner gesucht, die dies für unsere Kunden umsetzen können und im steten Austausch eine 100% nachhaltig Altersvorsorge gestaltet.
Dieser Artikel basiert auf dem Buch „Wirtschaftsirrtümer“ von Henrik Müller. Der Untertitel lautet: 50 Denkfehler, die uns Kopf und Kragen kosten. Das Buch ist 2014 im Campus Verlag erschienen. dieser Blogbeitrag widmet sich dem Kapitel / Irrtum 7: alternde Gesellschaften können nicht mehr innovativ sein.
Müller beginnt sein Beitrag mit einem entwaffneten Argument: wenn es denn stimmte, dass junge Gesellschaften einen Wettbewerbsvorteil durch ihre Innovationskraft hätten, dann müsste Malawi eines der wohlhabendsten und erfindungsreichsten Länder dieser Welt sein, da das mittlere Alter dort bei 17 Jahren liegt. Dieses Argument ist natürlich nicht ganz zulässig, denn außer dem Alter einer Gesellschaft spielen gewiss auch andere Faktoren eine Rolle bei der Innovationskraft einer Volkswirtschaft. dennoch beinhaltet dieser Hinweis zumindest einen Aha-Moment. Müller führt dann auch ein Innovationsranking auf, in dem die Top 5 aus den Ländern Schweiz, Finnland, Japan, Deutschland und Schweden bestehen.
Komfort Dynamik stellt sich vor
Falls Sie in Las Vegas spontan eine Ehe in einer Wedding Chapel besiegeln wollen, denken Sie besser noch ein zweites Mal nach. Das Sozialgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 14. Januar 2016 entschieden (S 21 R 7242/14), dass eine in einer „Wedding Chapel“ geschlossene, spontane Ehe im vorliegenden Fall als Wiederheirat gilt. Die gute Dame verlor daraufhin Ihre Witwenrente.
Es wird Zeit
Im letzten Drittel des Arbeitslebens müssen die Weichen für einen sorgenfreien Ruhestand noch einmal neu gestellt werden. Wir nennen das Ruhestandsplanung und sagen Ihnen, worauf es ankommt.
Mit einer Basisrente können Sie in diesem Jahr bis zu 35.000 € von der Steuer absetzen. Die gesetzliche Altersrente reicht für einen sorgenfreien Lebensabend nicht aus. Und Selbstständige haben oftmals sogar gar keine oder nur sehr geringe Ansprüche. Deshalb fördert der Staat private Vorsorge.
…und sie lohnt sich doch
Lebens- und Rentenversicherungen rechnen sich auch in Zeiten niedriger Zinsen. Denn sie haben mehr zu bieten als Rendite. Die Niedrigzinsphase hält an. Auch Lebens- und Rentenversicherungen können sich der Entwicklung nicht entziehen. Sie dürfen für Verträge, die seit Januar 2015 abgeschlossen werden, nur noch 1,25 Prozent Zinsen garantieren. Die tatsächliche Verzinsung auf den Sparbeitrag ist allerdings höher.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat am 19. Mai 2015 entschieden (5 K 1792/12), dass Arbeitnehmer, die sich beim Ruhestandseintritt für eine Kapitalabfindung ihrer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Pensionskasse entscheiden, diesen Betrag nur ermäßigt versteuern müssen.
Im Juli 2014 wurde das Lebensversicherungsreformgesetz verabschiedet. Es soll die Lebensversicherung auch in Zeiten niedriger Zinsen zukunftssicher machen, die Position von Verbrauchern stärken und mehr Transparenz schaffen. Das sollten Sie jetzt dazu wissen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 17. Juni 2014 (Az.: 3 AZR 757/12) entschieden, dass eine unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei der Berechnung einer Betriebsrente im Rahmen einer Gesamtversorgung zulässig sein kann, vor allem, wenn die Vergütungsstrukturen, die sich auf die Berechnungsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung auswirken, unterschiedlich sind.
Der Staat fördert eine betriebliche Altersversorgung mit attraktiven Steuervorteilen. Aber viele Arbeitnehmer nutzen diese Chance noch nicht. So sichern Sie sich die Vorteile. Mit einer zusätzlichen Altersversorgung über den Betrieb schlagen Arbeitnehmer gleich zwei Fliegen mit einer Klappe.