Betriebsunterbrechungsversicherung gehört steuerlich zum Unternehmen
Das Finanzgericht (FG) Köln hat mit Urteil vom 15. Dezember 2016 (10 K 524/16) entschieden, dass Leistungen aus einer personenbezogenen Betriebsunterbrechungsversicherung steuerrechtlich grundsätzlich dem Unternehmen und nicht der versicherten Person zuzuordnen sind. Zwischen den Beteiligten war streitig, ob die Versicheurngsleistung zu einer Gewinnerhöhung führte oder als verdeckte Einlage das zu versteuernde Einkommen der Klägerin mindert.