Diese Information kann nur einen allgemeinen Überblick zum Thema Testament geben. Die Beratung im Einzelfall soll und wird sie nicht ersetzen. Hier kann Ihnen vor allem anwaltlicher und notarieller Rat weiterhelfen. Soweit es um spezielle steuerrechtliche Probleme geht, hilft Ihnen die Hinzuziehung eines spezialisierten Steuerberaters.
Wir haben einige Informationen zusammen gestellt, die unseren Mandanten wichtig waren und daher vielleicht auch Ihnen helfen können.
Warum ein Testament aufsetzen?
Auch wer kein Testament aufsetzt, trifft eine Entscheidung. Sie oder er entscheidet sich damit für die gesetzliche Erbfolge, die immer dann zum Zuge kommt, wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine andere Regelung bestimmt hat. In vielen Fällen ist die gesetzliche Erbfolge jedoch eine unbefriedigende Lösung. Vermeiden können Sie die gesetzliche Erbfolge nur dann, wenn sie ein Testament schreiben oder einen Erbfolgevertrag aufsetzen.
Ein Testament ist darüber hinaus der Lage, Streit zwischen den Erben oder auch zwischen Erblasser und Erben zu vermeiden. Erbstreit führt oft zu irrationaler Vermögensvernichtung. Selbst wenn sich die Streitparteien einigen führt es in jedem Fall dazu, dass die Erbfolge erst später angetreten werden kann, und dass das Erbe für Monate oder sogar Jahre nicht genutzt werden kann.
Für Unternehmer und Freiberufler gilt zusätzlich, dass sie mit einem Testament oder einer anderen geeigneten Willenserklärung die Kontinuität der Unternehmensfortführung sicherstellen.
Wann sollte eine Regelung getroffen werden?
Auch beim sogenannten „letzten Willen“ gilt der Zinseszinseffekt: je früher, desto wirkungsvoller. Anders als bei der Kapitalanlage, bei der es um Vermögenszuwachs geht, gilt bei der Erbfolgeregelung, dass eine frühe Entscheidung Erbschaftssteuer sparen kann.
So ist es zum Beispiel möglich, Steuerfreibeträge alle 10 Jahre erneut zu nutzen. Wer ein großes Vermögen zu vererben hat, kann bei rechtzeitiger Gestaltung diese Freibeträge zweimal, dreimal oder öfter nutzen.
Eine Schenkung zu Lebzeiten ist darüber hinaus sowohl für Erblasser als auch für Beschenkte sicherlich immer schöner als eine Erbschaft nach dem Tod.
Dabei sollte man sich auch nicht scheuen, schon in jungen Jahren eine Nachlassregelung zu treffen. Schließlich kann es durch Unfall oder schwere Krankheit jeden von uns aus dem Leben reißen, ohne dass man vorher damit rechnen konnte.
Und auch wenn man in jungen Jahren ein Testament geschrieben hat und später vielleicht eine Änderung der ursprünglichen Regelung wünscht, ist dies ohne Probleme möglich. Man kann das bestehende Testament ergänzen oder ein komplett neues Testament aufsetzen.
Für Unternehmer und Freiberufler gilt zusätzlich, dass eine frühzeitige Beteiligung eines Nachfolgers Pflichtteilsansprüche vermeiden hilft. Außerdem sind gerade bei Unternehmen große Wertsteigerung nicht selten. Eine frühe Unternehmensübertragung befreit Wertsteigerungen, die nach der Übertragung anfallen, von der Erbschaftssteuer. Und sie erhalten mit einer Nachfolgeregelung die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Wie sollte man eine Regelung treffen?
Hier gilt stets der Vorrang des Einzelfalls: nehmen Sie sich einen spezialisierten Rechts- und / oder Steuerberater zur Seite, der sie durch die Klippen der deutschen Gesetzgebung lotst. Gegebenenfalls benötigen Sie auch Steuerberater, die sich mit den Gegebenheiten anderer Länder auskennen. Das ist vornehmlich dann erforderlich, wenn sich Immobilienvermögen im Ausland befindet.
Allgemeine Beispiele (auch aus dieser Webseite) sind stets Beispiele und nur selten auf Ihre persönliche Situation direkt übertragbar. Sie sollten daher immer als Gedankenanregung verstanden werden, nie als Handlungsanweisung.
Sie können ihr Testament einfach handschriftlich aufsetzen oder eine notarielle Regelung festlegen.
Zusätzlich sollte für den Todesfall für Ihre Bankverbindungen und Konten eine Vollmacht über den Tod hinaus bestehen, damit für Erben jederzeitige Handlungsfähigkeit unabhängig von der Erbschaft und Testamentseröffnung gegeben ist.
Checkliste Notfallplan
Die folgende Checkliste hilft Ihnen und Ihren Erben im Falle des Todes einen schnellen Überblick zu gewinnen, Zugriff auf alle wichtigen Dokumente zu haben und zu wissen, was zu tun ist.
Private Vorsorge treffen
- Listen Sie alle Bankkonten, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf, als unser Mandant nutzen Sie dazu Ihre jährlich aktualisierte claritos Vermögensübersicht.
- Machen Sie eine Aufstellung aller Versicherungen, zum Beispiel Ihre claritos Vertragsübersicht.
- Erstellen Sie Vollmachten im Erlebens- und / oder Todesfall, zum Beispiel mit JURA.direkt
- Erstellen Sie eine Patienten- und Betreuungsverfügung, dies ist ebenfalls mit JURA.direkt möglich.
- Stellen Sie sicher, dass der Aufenthaltsort aller Originaldokumente (Versicherungspolicen, Vollmachten & Verfügungen, Testament) im Todesfall bekannt ist.
- Informieren Sie Ihren Partner und Erben über getroffene Regelungen, sofern Sie diese nicht gemeinsame getroffen haben.
- Bei wesentlichen Änderungen der Lebensumstände: passen Sie ein bereits erstelltes Testament oder Ihren Erbvertrag an.
Eltern minderjähriger Kinder
- Treffen Sie eine Regelung, wer im Todesfall die gesetzliche Betreuung Ihrer Kinder übernehmen soll (die sog. Sorgerechtsverfügung können Sie zum Beispiel mit JURA.direkt erstellen).
- Prüfen Sie, ob ein Pflichtteilsverzicht der Kinder gegen Abfindung zielführend ist, um dem überlebenden Ehegatten Handlungsspielräume zu ermöglichen.
Unternehmer / Freiberufler / Gesellschafter
- Stellen Sie die wichtigsten Abläufe im Unternehmen, Praxis oder Kanzlei dar, so dass Außenstehende diese nachvollziehen können.
- Benennen Sie eine Stellvertretung auf Geschäftsführungsebene.
- Statten Sie die Vertretung mit hinreichenden Vollmachten aus.
- Benennen Sie die wichtigsten Zuständigkeiten, Aufgaben und Kompetenzen, verbunden mit konkreten Anweisungen, was im Falle des Falles zu tun ist.
- Regeln Sie den Zugriff auf relevante Unterlagen von Banken, Versicherungen sowie Verträge.
- Fertigen Sie eine Aufstellung aller Bankkonten, Bankvollmachten, Vermögen und Schulden an.
- Listen Sie alle wichtigen Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden und Berater auf.
- Wenn Sie mit Ihren Kunden Datenschutz- / Schweigepflichterklärung vereinbaren, öffnen Sie diese Vereinbarung bereits für einen möglichen Unternehmensnachfolger, sofern dies zulässig ist.
- Klären Sie die Erwartungshaltung anderer Familienmitglieder mit Blick auf das Unternehmen.
- Prüfen Sie die Möglichkeit eines Pflichtteilsverzichts anderer Erben, wenn der Betrieb an eine bestimmte Person oder außerhalb der Familie vererbt wird.
- Auch hier gilt bei wesentlichen Änderungen der Lebensumstände: passen Sie ein bereits bestehendes Testament, einen Erbfolge- oder Unternehmensnachfolgevertrag an.
Lesen Sie auch:
- Teil 2: Das Testament – die gesetzliche Erbfolge
- Teil 3: Das Testament – los geht´s
- Teil 4: Das Testament – der Fiskus erbt
3 Antworten auf „Das Testament – warum, wann und wie? (Teil 1)“
[…] Teil 1: Das Testament – warum, wann und wie? […]
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