Unter diesem Titel erschien am Sonntag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ein Artikel von Nadine Oberhuber – allerdings ohne Fragezeichen. Wir bei Claritos bieten ebenfalls Honorarberatung an, doch meinen wir, dass es nur redlich ist, auch die Nachteile der Honorarberatung deutlich zu machen, so dass Sie sich als Kunde ein Bild von den Vor- und Nachteilen machen können. Damit sind Sie in der Lage, selbst zu entscheiden, welche Lösung für Sie die beste ist.
1. Das in Deutschland noch geltende Provisionsabgabeverbot für Versicherungen wird nicht erwähnt. Bei diesem Verbot handelt es sich um eine BaFin Verordnung, die Versicherungen und Verz 1934 betreffend Lebensversicherungen. Aus unserer Sicht erschwert dieses Gesetz die freie Beratung und Produktvermittlung im Sinne der Honorarberatung. Unsere Kunden wissen, dass auch der Honorarberater immer wieder auf provisionspflichtige Tarife zurückgreifen muss, da der gewünschte Produktanbieter keinen Honorartarif ohne Provisionen anbietet. Die derzeit gelebte Rückerstattung an den Kunden ist eigentlich rechtswidrig und wird gerne als „Tippgebervergütung“ deklariert.
2. Honorarberatung rechnet sich nicht immer: in den Schaubildern des Artikels vergleicht Frau Oberhuber viele Arten von Geldanlagen sowie private Rentenversicherungen. Sicherlich kann man sagen, dass bei kapitalbildenden Produkten ab einer Investitionssumme von 10.000 € aufwärts, die Honorarberatung das für den Kunden vorteilhaftere Beratungsmodell beinhaltet. Doch im gesamten Bereich der Sachversicherungen und auch der Krankenzusatzversicherungen fährt der Kunde mit der Provisionsberatung meist besser.
Zum Vergleich betrachten wir hier die Beratung, den Tarifvergleich und die Auswahl bzw. Vermittlung einer Hausratversicherung, Dauer 2 Stunden, Beitrag 200 € (netto) p.a.:
- Honorarberatung: 2 Stunden Beratung 300 €, Rückerstattung der Provision 50 € = 250 €
- Provisionsberatung: keine Rückerstattung, kein Honorar = 0 €
3. Folgekosten werden häufig nicht beachtet: in den Schaublidern werden Vermittlungsleistung und Beratung verglichen, die der Kunde zur Kaufentscheidung benötigt. Ein seriöser Berater wird aber während der gesamten Lebensdauer eines Vertrags als Ansprechpartner für den Kunden zur Verfügung stehen. In vielen Fällen ist er dazu sogar gesetzlich verpflichtet. Fairerweise sollte also im Vergleich von Provisions- und Honorarberatung zumindest darauf hingewiesen werden, dass bei der Honorarberatung weitere Kosten auf den Kunden zukommen können.
Rechnet man zum Beispiel in dem Beispiel der Rentenversicherung mit zusätzlich 30 Minuten Beratungsaufwand p.a. für die gesamte Vertragslaufzeit, kommen auf den Kunden noch einmal 2.250 € Honorarkosten dazu. Aus eigenen Erfahrungen halten wir diesen jährlichen Aufwand bei flexiblen Produkten für realistisch, denn zu den Folgeleistungen gehören einfache Vorgänge (Umzug, Bankverbindung), Vertragsanpassungen (Änderungen der Bezugsberechtigung) aber auch Beratungsleistungen (Änderung der Fondsauswahl, Möglichkeiten des Kunden bei Zahlungsengpässen, Anpassung der Versicherungsleistung etc.).
4. Die Ersparnis von einem Prozentpunkt Kreditkosten bei einer Immobilienfinanzierung halten wir für nicht möglich. Wir kennen jedenfalls keine Bank, bei der man einen um 1% niedrigeren Nominalzins erhält, wenn das Produkt nicht mit Provisionen belastet ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich der Zinssatz im aktuellen Marktumfeld bei Provisionsverzicht um ca. 0,2% bis 0,4% p.a. senken lässt. Hier ist also Korrekturbedarf gegenüber dem Artikel angesagt. Das haben wir Frau Oberhuber auch mitgeteilt.
Zum Artikel: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: Honorarberater-eine gute Wahl