Auszubildende, Arbeitnehmer und Beamte haben Anspruch auf einen staatlichen Sparzuschuss in Höhe von bis zu 114,30 € pro Jahr. Für Gutverdiener, die oberhalb der Einkommensgrenzen verdienen, ist diese Sparform entgegen den herrschenden Vorurteilen ebenfalls attraktiv, wenn der Vertrag richtig gestaltet wird.
Singles mit einem zu versteuernden Einkommen über 20.000 € (Verheiratete: 40.000 €) erhalten die sog. Arbeitnehmer-Sparzulage nicht mehr. Fürs Bausparen gelten sogar noch niedrigere Einkommensgrenzen. Dennoch zeigen wir Ihnen, dass die richtige Gestaltung der Vermögenswirksamen Leistungen auch für gutverdienende Kunden sehr interessant sein kann.
Beispielrechnung: Herr Smart erhält 20 € Arbeitgeberanteil, sein eigener Beitrag zu den Vermögenswirksamen Leistungen beträgt ebenfalls 20 €. Sein Bruttoeinkommen beträgt 3.500 €, er erhält daher keine Arbeitnehmer-Sparzulage. Steuerlich wird Herr Smart als kirchensteuerpflichtiger Single behandelt. Seine monatliche Gehaltsabrechnung gestaltet sich wie folgt:
- Bruttoeinkommen (Grundgehalt + Arbeitgeber-Anteil VWL): 3.520 €
- Steuerliche Abzüge (Einkommens-, Kirchensteuer + Soli): 724 €
- Sozialversicherungsbeiträge: 712 €
- Abzug Vermögenswirksame Leistungen: 40 €
- Nettoeinkommen: 2.044 €
Nach der Beratung durch Claritos hat Herr Smart zwei Alternativen: Optimierung Nettoeinkommen oder Optimierung Altersvorsorge.
Optimierung Nettoeinkommen: Herr Smart entscheidet sich, den Sparbetrag künftig nicht mehr in einen Fondssparplan zu investieren, sondern statt dessen einen Weg der betrieblichen Altersvorsorge auszuwählen, zum Beispiel die Direktversicherung. Dadurch sinkt die steuerliche und sozialversicherungspflichtige Bemessungsgrundlage.
- Abzug betriebliche Altersvorsorge: 40 €
- Steuerliche Abzüge: 711 €
- Sozialversicherungsbeiträge: 703 €
- Nettoeinkommen: 2.066 €
Herr Smart hat somit gut 20 € monatlich mehr auf dem Konto und investiert monatlich 40 €.
Optimierung Altersvorsorge: Herr Smart entscheidet sich, das selbe monatliche Nettoeinkommen zu beziehen. Durch die Umwandlung der Vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge und die sofortige Reinvestition des Steuer- und Sozialabgabenvorteils, erhöht sich sein monatlicher Sparbetrag.
- Abzug Betriebliche Altersvorsorge: 88 €
- Steuerliche Abzüge: 695 €
- Sozialversicherungsbeiträge: 693 €
- Nettoeinkommen: 2.044 €
Herr Smart kann somit einkommensneutral monatlich 48 € zusätzlich investieren, nämlich insgesamt 88 €.
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