Im Juli 2014 wurde das Lebensversicherungsreformgesetz verabschiedet. Es soll die Lebensversicherung auch in Zeiten niedriger Zinsen zukunftssicher machen, die Position von Verbrauchern stärken und mehr Transparenz schaffen. Das sollten Sie jetzt dazu wissen.
Mitte August 2014 fiel die Rendite zehnjähriger deutscher Staatsanleihen erstmals in der Geschichte unter ein Prozent, und Anfang September schrumpfte die Europäische Zentralbank den Leitzins auf gerade noch o,o5 Prozent. Im Vergleich dazu kann sich der aktuelle Garantiezins von Kapitalversicherungen in Höhe von 1,75 Prozent also durchaus sehen lassen. Doch Achtung: die Garantieverzinsung bei kapitalbildenden Versicherungen bezieht sich nicht auf den eingezahlten Beitrag, sondern den Sparbeitrag. Das ist der Anteil, der nach Abzug der Kosten für Absicherung, Verwaltung und Vertrieb tatsächlich angelegt wird. Dennoch bleibt diese Anlageform attraktiv, wenn man als Anleger auf jederzeitigen Kapitalerhalt bedacht ist. Darüber hinaus gehende Gewinne werden den Kunden als Überschussbeteiligung gutgeschrieben. In diesem Jahr beträgt die laufende Verzinsung im Durchschnitt rund vier Prozent.
Kapitalversicherungen und insbesondere Rententarife garantieren Leistungen über viele Jahrzehnte und müssen besonders vorsichtig kalkuliert werden. Deshalb wurde der Gesetzgeber jetzt aktiv und hat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) auf den Weg gebracht. Das schreibt Versicherungsunternehmen vor, dass sie für neue Verträge ab Januar 2015 höchstens 1,25 Prozent Verzinsung garantieren dürfen. Hinzu kommt aber, wie bereits heute, die nicht garantierte Überschussbeteiligung. Unser Tipp: Wer eine Kapitalversicherung abschließen will, sollte das noch in diesem Jahr tun, denn so sichert er sich höhere Garantiewerte.
Nicht betroffen von der Regelung sind Risikotarife und fondsgebundene Verträge. Ein weiterer Passus des LVRG zielt auf mehr Transparenz. Ab dem nächsten Jahr sind Versicherer verpflichtet, bei Angeboten eine Gesamtkostenquote auszuweisen. Damit werden die Tarife verschiedener Unternehmen besser vergleichbar. Als kundenorientierte Makler begrüßen wir diesen Schritt, denn er sorgt für mehr Durchblick.
Neu und ebenfalls verbraucherfreundlich ist, dass Lebensversicherer in Zukunft Dividenden an ihre Aktionäre nur noch ausschütten dürfen, wenn sie jederzeit in der Lage sind, ihre Verpflichtungen gegenüber Kunden zu erfüllen. Im Gegenzug ändert sich die Beteiligung der Kunden an Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren bei Vertragsbeendigung.
In den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit können Versicherer ab 2015 die Abschlusskosten nur noch in geringerem Umfang in der Bilanz geltend machen. Der Gesetzgeber verspricht sich davon höhere Leistungen bei vorzeitiger Kündigung. Zudem schreibt das neue Gesetz vor, Kunden stärker an Risikogewinnen zu beteiligen. Erhielten sie bislang mindestens 75 Prozent der Gewinne, sind dies in Zukunft 90 Prozent. Was auf den ersten Blick gut klingt, hat allerdings auch Schattenseiten. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel zur Berufsunfähigkeit.
Claritos Fazit: Das LVRG macht das Erfolgsmodell Lebensversicherung zukunftsfest und bringt Verbrauchern manche Verbesserungen. Trotzdem kann es sich lohnen, einen Vertrag noch in diesem Jahr abzuschließen. Wir beraten Sie gerne zu den Details.