Oft ist zu lesen, dass Versicherer Leistungen bei Berufsunfähigkeit verweigern. Was ist dran an diesem Vorwurf? Wir haben Dr. Frank Baumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht in der Sozietät Wolter Hoppenberg, um eine Einschätzung gebeten.
„Der generelle Vorwurf trifft nicht zu. Ein Problem können sicherlich die vielen juristischen Formulierungen in manchen Versicherungsbedingungen darstellen, die zum Teil für Laien kaum verständlich sind. Daran sollte man arbeiten.
Nicht selten scheitern Anspruchsteller im Übrigen daran, dass nicht angegebene Vorerkrankungen im Versicherungsantrag bei Stellung des Leistungsantrags zum Verhängnis werden. Mein Rat: Beantworten Sie Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß, und geben Sie auch vermeintliche Bagatellerkrankungen an. Eintragungen in der Patientenakte des Arztes sind außerdem kritisch zu überprüfen. Möglicherweise sind hier nicht korrekte Angaben enthalten, die dann erst bei der Überprüfung des Leistungsantrags auffallen.
Grundsätzlich gilt: Versicherer entscheiden über ihre Leistungspflicht auf Basis des geltenden Rechts und vor allem der jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen. Letztere können von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein. Deshalb gilt: Ein Vertrag ist nur so gut wie das Bedingungswerk, das ihm zugrunde liegt. Ein versierter Versicherungsmakler kennt die wichtigsten Unterschiede und zieht auch Bewertungen unabhängiger Ratingagenturen für seine Empfehlung heran.
Ein Blick auf die Prozessquote bei BU-Leistungsfällen zeigt, dass die Bandbreite sehr groß ist. Die Prozessquote darf aber nicht das einzige Auswahlkriterium sein, denn es gibt natürlich auch Prozesse, die berechtigterweise geführt werden. Der Hintergrund eines Prozesses erschließt sich aus der abstrakten Prozessquote regelmäßig nicht.“