In der Beihilfeergänzungsversicherung ist er schon seit Jahren etabliert: der Kontrahierungszwang privater Krankenversicherer. Nun öffnen sich erste Krankenversicherer auch für Angestellte.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff Kontrahierungszwang? Die Versicherer sprechen eine Annahmegarantie unter bestimmten Voraussetzungen aus. In der Beihilfeergänzung heißt das: erhält eine Person erstmalig Anspruch auf Beihilfe, kann sie sich auf jeden Fall innerhalb einer Frist von sechs Monaten bei einem der teilnehmenden privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern, auch wenn sie bereits vorher schwer erkrankt ist. Der Krankenversicherer kann den Versicherungsschutz nicht ablehnen und max. einen 30%igen Risikozuschlag verlangen. Daran nehmen derzeit zwanzig Unternehmen teil.
Neu ist, dass nach dem Vorpreschen der Debeka nun auch andere Versicherer nachziehen, und diese Öffnung auch Angestellten ermöglichen, sofern folgende Spielregeln eingehalten werden:
- der Angestellte überschreitet die Versicherungspflichtgrenze und wird erstmalig versicherungsfrei
- der Versicherungsschutz wird in den sechs Monaten nach Versicherungsfreiheit beantragt
Nummer zwei war dann die Signal Iduna und nun folgte jüngst die HUK-Coburg. Unklar ist laut Branchenmagazin Cash, ob die Öffnung auch für die Signal Tochter Deutscher Ring gelten wird.
Interessant ist die Argumentation der privaten Krankenversicherer, die unisono behaupten, sie machten diesen Schritt, um dem Vorwurf der Rosinenpickerei wirkungsvoll zu begegnen. Aus unserer Sicht geht es vor allem darum, neue Kunden zu gewinnen. Dennoch ist dieser Schritt zu begrüßen. Das Ende der Rosinenpickerei ist ein schönes Nebenprodukt, allerdings nicht für alle.