Die Riesterrente für Geringverdiener ist in den vergangenen Jahren immer wieder in Verruf geraten, weil die Vorteile aus der staatlichen Förderung bei Verträgen mit geringen Beiträgen durch die Verwaltungskosten der Riesterrente verloren zu gehen drohten. Nun stellte die DWS ein spezielles Produkt für Geringverdiener vor.
Zusammen mit dem Institut für Altersvorsorge (DIA) in Berlin hat die DWS dazu die TopRente weiterentwickelt. Der Sondertarif der DWS TopRente kann nur von Geringverdienern abgeschlossen werden. Die Voraussetzung wird mittels einer aktuellen Hartz-IV-Bescheinigung oder dem Nachweis von weniger als 11.000 € Jahres-Nettoeinkommen überprüft. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen müssen dabei gleichzeitig min. 30 Jahre alt sein.
Doch was macht den Sondertarif für Geringverdiener interessant?
- Wegfall der Vertriebskosten (Beraterprovision)
- Verzicht der DWS auf Verwaltungsgebühren
- kein Verzicht auf die Sonderkonditionen, wenn der Kunde später nicht mehr unter die Zulassungskriterien fällt
Ein Beispiel zeigt, dass die Riesterrente für einen Hartz-IV-Empfänger durchaus attraktiv sein kann. Bei einer Anspardauer von 37 Jahre (30. bis 67. Lebensjahr) und einem jährlichen Eigenbeitrag von 60 €, erhält der Kunde jährlich:
- die Grundzulage von 154 € bis zum Vertragsende
- die Kinderzulage von 300 € für die Dauer des Kindergeldbezugs (hier 21 Jahre)
Die Gesamtzulagen summieren sich im Laufe der Jahre auf 11.998 € bei einem Eigenbeitrag von 60 € p.a. oder 5 € im Monat. Bei einer Wertentwicklung von 6% in der Ansparphase und 5% in der Rentenphase, ergibt sich daraus eine lebenslange Rentenzahlung von mehr als 270 €. Diese muss im Alter versteuert werden. Aufgrund der persönlichen Einkommenssituation ist aber eher zu erwarten, dass das Gesamteinkommen des Beispielkunden unterhalb des steuerlichen Freibetrags liegen wird, so dass kein Steuerabzug droht. Wir finden: grundsätzlich ein guter Deal!
Die DWS zeigt mit diesem Produkt den richtigen Weg auf. Ob Vermittler, den Geringverdiener-Riester allerdings aktiv anbieten werden, darf getrost bezweifelt werden. Wenn Sie Interesse an diesem Produkt haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir schließen uns diesem guten Weg an, und übernehmen auch ohne Vergütung Ihre Beratung und begleiten Sie bei der Beantragung.