Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, genauso wie die Kosten dafür. Zumal in Deutschland von den derzeit bereits über 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftigem Menschen ungefähr noch zwei Drittel von Angehörigen und/oder ambulant zu Hause oder in der Familie versorgt werden. Das belastet nicht nur physisch und psychisch, sondern meist auch finanziell.Denn die anfallenden Kosten werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung in der Regel nur teilweise abgedeckt. Dann können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Familienmitglieder finanziell herangezogen werden. Private Vorsorge wird also auch in punkto Pflege wichtiger denn je, damit Angehörige eines Tages nicht vor unkalkulierbaren Kosten stehen.
Ein ausführliches Interview mit Pflege-Experte Alexander Schrehardt erörtert zahlreiche Punkte. Dabei lautet die zentrale Fragestellung: Wer muss wann und wie für die Pflege seiner Angehörigen aufkommen? Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind Verwandte in direkter Linie gegenseitig verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Unter Umständen können somit Kinder nicht nur für den Unterhalt pflegebedürftiger Eltern, sondern auch für den ihrer Groß- oder Urgroßeltern finanziell in die Pflicht genommen werden.
Deshalb gilt: Sichern Sie sich finanziell ab, wenn Angehörige zu versorgen sind. Je früher desto besser. Wir beraten Sie gern – mit fachlicher Expertise.