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Pflegekosten – Was kommt auf Angehörige zu?

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, genauso wie die Kosten. Wer muss hierfür bei Angehörigen aufkommen?

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, genauso wie die Kosten dafür. Zumal in Deutschland von den derzeit bereits über 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftigem Menschen ungefähr noch zwei Drittel von Angehörigen und/oder ambulant zu Hause oder in der Familie versorgt werden. Das belastet nicht nur physisch und psychisch, sondern meist auch finanziell.Denn die anfallenden Kosten werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung in der Regel nur teilweise abgedeckt. Dann können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Familienmitglieder finanziell herangezogen werden. Private Vorsorge wird also auch in punkto Pflege wichtiger denn je, damit Angehörige eines Tages nicht vor unkalkulierbaren Kosten stehen.

Ein ausführliches Interview mit Pflege-Experte Alexander Schrehardt erörtert zahlreiche Punkte. Dabei lautet die zentrale Fragestellung: Wer muss wann und wie für die Pflege seiner Angehörigen aufkommen? Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind Verwandte in direkter Linie gegenseitig verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Unter Umständen können somit Kinder nicht nur für den Unterhalt pflegebedürftiger Eltern, sondern auch für den ihrer Groß- oder Urgroßeltern finanziell in die Pflicht genommen werden.

Deshalb gilt: Sichern Sie sich finanziell ab, wenn Angehörige zu versorgen sind. Je früher desto besser. Wir beraten Sie gern – mit fachlicher Expertise.

Von Ákos Benkö

Seit mehr als 25 Jahren bin ich beruflich mit Finanzdienstleistungen beschäftigt: bei der Hannover Rück und viele Jahre als Geschäftsstellenleiter bei MLP bevor ich 2002 mit Jochen Sturtzkopf die auf die Finanzberatung von Akademikern spezialisierte LOYAS Private Finance AG gegründet habe. 2007 habe ich das Unternehmen verkauft.

2009 habe ich zusammen mit Johannes Zeyse die Claritos - Sozietät für Finanzplanung & Handel gegründet. Mein Themenschwerpunkt ist Investieren in Immobilien.

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