Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat auf dem 63. Deutschen Anwaltstag am 14.-16. Juni 2012 in München angekündigt, dass Anwälte und Gerichte bald teurer werden. Der Gesetzentwurf zur Kosten-Rechtsmodernisierung soll noch in diesem Sommer veröffentlicht werden. Gegenüber dem Handelsblatt sagte die Ministerin, dass die Anwaltshonorare um fast 11 % angehoben werden sollen. Gleichzeitig fordern die Länder eine Erhöhung der Gerichtsgebühren von fast 20 %.Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer könnte die Berufshaftpflicht bald teurer werden. So sprach sich die Justizministerin dafür aus, diese Berufsgruppe den Anwälten gleichzustellen, um deren Kunden besser zu schützen. Derzeit müssen Anwaltskanzleien eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. € abschließen.
Gesetzlich geregelt ist die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte in § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Die Versicherungssumme für Rechtsanwälte muss derzeit gem. § 51 Abs. 4 BRAO mindestens 250.000,- € pro Versicherungsfall betragen. Die Leistung für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden kann auf 1.000.000,- € begrenzt werden. Die Mindestversicherungssumme für die Rechtsanwaltsgesellschaft beträgt gem. § 59j BRAO hingegen 2.500.000,- € für jeden Versicherungsfall.
Gesetzlich geregelt ist die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte in § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die Versicherungssumme für Rechtsanwälte muss derzeit gem. § 51 Abs. 4 BRAO mindestens 250.000,- € pro Versicherungsfall betragen. Die Leistung für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden kann auf 1.000.000,- € begrenzt werden.
Die Mindestversicherungssumme für die Rechtsanwaltsgesellschaft beträgt gem. § 59j BRAO hingegen 2.500.000,- € für jeden Versicherungsfall.