In Reaktion auf die Finanzkrise, kritische Medienberichte und infolge anhaltender Diskussion über eine provisionsorientierte Vermittlung in der Versicherungsbranche sind viele Verbraucher verunsichert. Dazu kommen einfachere Vergleichsmöglichkeiten sowie umfassende Informationen, Empfehlungen oder Kritiken in Foren und Chats auf zahlreichen Internetportalen. Kunden werden kritischer und schauen auch bei den Kosten für ihre Versicherungen genauer hin.
Doch auch Aufsichtsbehörden wie das BaFin, im Bundestag vertretene Parteien und der Gesetzgeber werden – nicht zuletzt aufgrund eines von der EU geforderten verbesserten Verbraucherschutzes – zunehmend aktiv. Dabei soll sowohl das Berufsbild Honorarberater gestärkt als auch herkömmliche Provisionsmodelle auf den Prüfstand gestellt bzw. durch konkrete Maßnahmen reguliert werden.
Aktuelle Zahlen der Honorarberatung in Deutschland In Deutschland arbeiten auf Honorarbasis derzeit etwa 1.700 Honorarberater; dazu kommen noch circa 180 Versicherungsberater, die nach § 34 e GewO auch Versicherungen vermitteln, aber dafür kein Geld vom Produktgeber annehmen dürfen. (Angaben/Quelle: versicherungsbote.de, Stand 10/2011)
Was derzeit geplant ist bzw. kommt Derzeit stehen insbesondere Provisionen aus der Vermittlung von privaten Krankenversicherungen (PKV) und von Lebensversicherungen im Fokus. Diese sollen gedeckelt und im Vertrieb von Lebensversicherern eine längere Stornohaftung eingeführt werden. Private Krankenversicherer dürfen künftig nur noch maximal 3,3 Prozent der Bruttobeitragssumme des vermittelten Vertrags als Provision gewähren. Diese Deckelung entspricht circa einer durchschnittlichen Abschlussprovision von neun Monatsbeiträgen, wie Experten errechneten. In der Spitze wurde bisher wesentlich mehr gezahlt.
Im Zuge des “Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts” wird ab April 2012 die neue Regelung zur Provisionsdeckelung in Kraft treten. Zusätzlich soll eine Stornohaftungszeit von fünf Jahren Versicherungswechsel verhindern, die – aus Verbraucherschutzsicht – scheinbar lediglich Vermittlerinteressen dienen. Ein einkommensbedingter Wechsel von privater in die gesetzliche Versicherung soll davon aber ausgeschlossen sein.
Analog zu Versicherungsvermittlern dürften bald auch die rund 80.000 freien Finanzvermittler verpflichtet werden, Provisionen offen zu legen sowie auch einen Sachkunde-Nachweis und eine Berufshaftpflicht-Versicherung vorweisen.
Unklar ist noch, ob und wie weit sich derartige Regelungen auf in Banken angestellte und tätige Berater auswirken wird. Da diese als “Produktvermittler” nicht unter der Aufsicht von Gewerbeämtern stehen, sondern über die Banken von der BaFin kontrolliert werden, wird noch nach entsprechenden einheitlichen Lösungsansätzen gesucht.