Falls Sie in Las Vegas spontan eine Ehe in einer Wedding Chapel besiegeln wollen, denken Sie besser noch ein zweites Mal nach. Das Sozialgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 14. Januar 2016 entschieden (S 21 R 7242/14), dass eine in einer „Wedding Chapel“ geschlossene, spontane Ehe im vorliegenden Fall als Wiederheirat gilt. Die gute Dame verlor daraufhin Ihre Witwenrente.
Was war passiert? Die Dame, Jahrgang 1943, bezog eine große Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung (DRV). 2003 heiratete sie während eines USA-Urlaubs ihren neuen Schwarm. In einer Wedding Chapel in Las Vegas ging dies unkompliziert und ohne große Planung über die Bühne. Nachdem die DRV 2014 davon Wind bekam, stellte Sie die Rentenzahlung ein und verlangte die Rückzahlung der nach ihrer Ansicht unrechtmäßig gezahlten Renten seit 2003.
Dagegen erhob die Frau Klage. Ihre Begründung: eine in einer „Wedding Chapel“ in Las Vegas geschlossene sei in Deutschland nicht gültig. Daher könne die nicht gültige Ehe auch keine Auswirkung auf ihre Witwenrente haben.
Dieser Meinung schloß sich das SG Stuttgart nicht vollständig an. Es urteilte geradezu salomonisch, dass die Aufhebung der Witwenrente für die Zukunft rechtmäßig, die Rückforderung der gezahlten Witwenrente seit 2003 jedoch nicht zulässig sei. Auch eine in Las Vegas geschlossene Ehe stellt eine Wiederheirat im Sinne von § 46 SGB VI dar. Folglich entfalle der Anspruch auf Zahlung einer Witwen- bzw. Witwerrente mit Beginn des der Eheschließung folgenden Monats.
Jedoch konnte sich die Kammer nicht davon überzeugen, dass die Dame ihre Mitteilungspflichten gegenüber der DRV grob fahrlässig verletzt habe. „Des Weiteren habe sich die Kammer nicht davon überzeugen können, dass die Klägerin wusste oder grob fahrlässig nicht wusste, dass ihr Anspruch auf Witwenrente durch die Wiederheirat in Las Vegas kraft Gesetzes zum Ruhen kam.“, so die Mitteilung des Sozialgerichts.
Übrigens: in einem ähnlich gelagerten Fall war das SG Berlin strenger als seine Stuttgarter Kollegen und verurteilte eine Witwe dazu, an den Rentenversicherer fast 150.000,- € zurückzuzahlen.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet,
Ob sich das Herz zum Herzen findet!
Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.
Friedrich Schiller
Weitere Berichterstattung zum Fall, finden sich in den Stuttgarter Nachrichten.