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Altersvorsorge

Weil Sie nichts zu verschenken haben

Der Staat fördert eine betriebliche Altersversorgung mit attraktiven Steuervorteilen. Aber viele Arbeitnehmer nutzen diese Chance noch nicht. So sichern Sie sich die Vorteile. Mit einer zusätzlichen Altersversorgung über den Betrieb schlagen Arbeitnehmer gleich zwei Fliegen mit einer Klappe.

Der Staat fördert eine betriebliche Altersversorgung mit attraktiven Steuervorteilen. Aber viele Arbeitnehmer nutzen diese Chance noch nicht. So sichern Sie sich die Vorteile. Mit einer zusätzlichen Altersversorgung über den Betrieb schlagen Arbeitnehmer gleich zwei Fliegen mit einer Klappe.

Sie sorgen zusätzlich für ihr Alter vor und sparen gleichzeitig Steuern sowie Beiträge zur Sozialversicherung. Dabei sind sie noch nicht einmal auf das Wohlwollen ihres Chefs angewiesen, denn seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV). Sie können Teile ihres Lohnes oder Gehaltes in Beiträge für die bAV umwandeln lassen.

Zur bAV führen fünf Wege. Das sind Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionszusage, Pensionsfonds sowie die Direktversicherung. Diese ist in Deutschland am weitesten verbreitet. Dazu schließt der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab und übernimmt die Beitragszahlung. Der Arbeitnehmer wird versicherte Person und Begünstigter aus dem Vertrag. Eine Direktversicherung kann weitere Zusatzbausteine wie Hinterbliebenen- oder Invaliditätsabsicherung enthalten.

Arbeitnehmer sparen mit einer Direktversicherung bares Geld. Ihre Beiträge bleiben bis zum Höchstbeitrag von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. 2014 sind das 238 Euro im Monat beziehungsweise 2.856 Euro jährlich. Wer noch keine Direktversicherung abgeschlossen hat, kann sogar weitere 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei (aber nicht sozialversicherungsfrei) einsetzen. So wird mit vergleichsweise kleinem Nettoaufwand eine große Wirkung erzielt.

Vorteile einer bAV gegenüber der Barauszahlung: schauen wir uns Max Zuverlässig an. Er ist 35 Jahre alt, hat keine Kinder und zahlt keine Kirchensteuer. Eine Gehaltserhöhung um 100 € würde sich bei ihm wie folgt auswirken:

Von den 100 € kommen also nur 55 € auf seinem Konto an. Alternativ kann Herr Zuverlässig über eine Betriebsrente in Form einer Entgeltumwandlung nachdenken. Er hat einen Rechtsanspruch auf Durchführung, auch wenn sein Arbeitgeber sich finanziell nicht daran beteiligen möchte. Wandelt Herr Zuverlässig die zusätzlichen 100 € in eine Betriebsrente, so werden darauf weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. Der gesamte Betrag steht ihm zur Verfügung und verzinst sich, bis er später daraus eine Altersrente bezieht.

Auf die späteren Rentenzahlungen werden Steuern („nachgelagerte Besteuerung“) und Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner fällig, sofern Herr Zuverlässig dann noch gesetzlich krankenversichert ist. Weil die Steuerlast für Rentner meist niedriger ist als während des aktiven Berufslebens, bietet diese Steuerverschiebung deutliche Vorteile.

Viele Arbeitgeber beteiligen sich an den Beiträgen für die bAV, indem sie zum Beispiel ihre gesparten Sozialversicherungsbeiträge zuschießen oder sogar noch etwas drauflegen.Dies sind in diesem Fall zusätzliche 21 € pro Monat.

Nähere Informationen bekommen Sie in der Personalabteilung oder direkt von Ihrem Chef. Übrigens: Auch Vermögenswirksame Leistungen („VL“) oder Zeitguthaben können für die Finanzierung einer bAV genutzt werden.

Wir beraten Sie zu den Details.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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