Aus Kindern werden Leute. Schon während der Schulzeit ist der Leistungsdruck heute für viele Kinder immens. Und der Ernst des Lebens kommt manchmal früher als man denkt. Bereits Kinder können durch schwere Erkrankung oder einen Unfall die Fähigkeit verlieren, jemals selbst ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
In diesen Fällen wird der junge Mensch ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen sein. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nur eine Grundversorgung. Für Schüler und Studenten sind dort überhaupt keine Leistungen erhältlich, weil sie in den meisten Fällen noch keine 60 Beitragsmonate eingezahlt haben. In den ersten Berufsjahren besteht häufig sogar nur dann ein Anspruch auf gesetzliche Rente, wenn die Erwerbsminderung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist. In allen anderen Fällen müssen in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt worden sein.
Für junge Menschen hat die Arbeitskraft jedoch eine besonders große Bedeutung, wie die folgende Berechnung zeigt:
- Monatseinkommen 2.000 €
- Verlust der Arbeitskraft mit 22 Jahren
- 45 Jahre bis zur Regelaltersgrenze: 1,08 Mio. €
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine Rente, wenn das versicherte Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die Schule zu besuchen oder später seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Besonders gute Tarife leisten bereits bei vorübergehender Beeinträchtigung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate anhalten wird.
Einige Versicherungsunternehmen bieten Schülern und Studierenden eine versicherte Monatsrente von bis 1.500 Euro. Durch flexible Nachversicherungsoptionen wird die Möglichkeit eingeräumt, die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, zum Beispiel nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums oder bei einem späteren Einkommenssprung. So kann bereits in jungen Jahren das Fundament für eine lebenslange Absicherung gegen Berufsunfähigkeit in angemessener Höhe gelegt werden.
Für Studenten ist es daneben auch wichtig darauf zu achten, in welche Berufsgruppe sie bei Versicherungsbeginn eingruppiert werden. Manche Versicherer gruppieren Studierende in eine schlechtere Berufsgruppe ein, als den Beruf, den der Studierende eines Tages ausüben wird. Hier sollte geprüft werden, ob bei Eintritt ins Berufsleben eine Besserstellung erfolgt.
Ebenfalls wichtig ist die Prüfung im Leistungsfall, wenn die Berufsunfähigkeit während des Studiums eintritt. Prüft der Versicherer dann auf eine allgemeine Studierunfähigkeit oder prüft er die Unfähigkeit, den angestrebten Beruf auszuüben?
Aufgrund ihres Alters und der meist guten Gesundheit ist eine private BU für junge Menschen noch günstig. Warten Sie also nicht zu lange. Wir helfen Ihnen, die Klippen zu meistern!